Die Agentur für Arbeit soll Ratsuchende mit deren Einverständnis ärztlich und psychologisch untersuchen und begutachten, soweit dies für die Feststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit erforderlich ist.
Anwälte zum SGB 3
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
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Rechtsanwalt Niklas Sander
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