SGB 3 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
- Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften - Erster Abschnitt
Grundsätze - § 1 SGB 3 - Ziele der Arbeitsförderung
- § 2 SGB 3 - Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit
- § 3 SGB 3 - Leistungen der Arbeitsförderung
- § 4 SGB 3 - Vorrang der Vermittlung
- § 5 SGB 3 - Vorrang der aktiven Arbeitsförderung
- § 6 SGB 3 - (weggefallen)
- § 7 SGB 3 - Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
- § 8 SGB 3 - Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- § 9 SGB 3 - Ortsnahe Leistungserbringung
- § 9a SGB 3 - Zusammenarbeit mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern
- § 10 SGB 3 - (weggefallen)
- § 11 SGB 3 - (weggefallen)
- Zweiter Abschnitt
Berechtigte - § 12 SGB 3 - Geltung der Begriffsbestimmungen
- § 13 SGB 3 - Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
- § 14 SGB 3 - Auszubildende
- § 15 SGB 3 - Ausbildung- und Arbeitsuchende
- § 16 SGB 3 - Arbeitslose
- § 17 SGB 3 - Drohende Arbeitslosigkeit
- § 18 SGB 3 - Langzeitarbeitslose
- § 19 SGB 3 - Menschen mit Behinderungen
- § 20 SGB 3 - Berufsrückkehrende
- § 21 SGB 3 - Träger
- Dritter Abschnitt
Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen
- Erster Abschnitt
- Zweites Kapitel
Versicherungspflicht - Erster Abschnitt
Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige - Zweiter Abschnitt
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
- Erster Abschnitt
- Drittes Kapitel
Aktive Arbeitsförderung - Erster Abschnitt
Beratung und Vermittlung - Erster Unterabschnitt
Beratung - § 29 SGB 3 - Beratungsangebot
- § 30 SGB 3 - Berufsberatung
- § 31 SGB 3 - Grundsätze der Berufsberatung
- § 31a SGB 3 - Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung
- § 32 SGB 3 - Eignungsfeststellung
- § 33 SGB 3 - Berufsorientierung
- § 34 SGB 3 - Arbeitsmarktberatung
- Zweiter Unterabschnitt
Vermittlung - § 35 SGB 3 - Vermittlungsangebot
- § 36 SGB 3 - Grundsätze der Vermittlung
- § 37 SGB 3 - Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
- § 37a SGB 3 - (weggefallen)
- § 37b SGB 3 - (weggefallen)
- § 37c SGB 3 - (weggefallen)
- § 38 SGB 3 - Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
- § 39 SGB 3 - Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
- § 39a SGB 3 - Frühzeitige Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
- Dritter Unterabschnitt
Gemeinsame Vorschriften
- Erster Unterabschnitt
- Zweiter Abschnitt
Aktivierung und berufliche Eingliederung - Dritter Abschnitt
Berufswahl und Berufsausbildung - Erster Unterabschnitt
Übergang von der Schule in die Berufsausbildung - Zweiter Unterabschnitt
Berufsvorbereitung - § 51 SGB 3 - Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- § 52 SGB 3 - Förderungsberechtigte junge Menschen
- § 53 SGB 3 - Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
- § 54 SGB 3 - Maßnahmekosten
- § 54a SGB 3 - Einstiegsqualifizierung
- § 55 SGB 3 - Anordnungsermächtigung
- Dritter Unterabschnitt
Berufsausbildungsbeihilfe - § 56 SGB 3 - Berufsausbildungsbeihilfe
- § 57 SGB 3 - Förderungsfähige Berufsausbildung
- § 58 SGB 3 - Förderung im Ausland
- § 59 SGB 3 - (weggefallen)
- § 60 SGB 3 - Förderungsberechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung
- § 61 SGB 3 - Bedarf für den Lebensunterhalt bei Berufsausbildung
- § 62 SGB 3 - Bedarf für den Lebensunterhalt bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
- § 63 SGB 3 - Fahrkosten
- § 64 SGB 3 - Sonstige Aufwendungen
- § 65 SGB 3 - Besonderheiten beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform
- § 66 SGB 3 - Anpassung der Bedarfssätze
- § 67 SGB 3 - Einkommensanrechnung
- § 68 SGB 3 - Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe
- § 69 SGB 3 - Dauer der Förderung
- § 70 SGB 3 - Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose
- § 71 SGB 3 - Auszahlung
- § 72 SGB 3 - Anordnungsermächtigung
- Vierter Unterabschnitt
Berufsausbildung - § 73 SGB 3 - Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen
- § 73a SGB 3 - Mobilitätszuschuss
- § 74 SGB 3 - Assistierte Ausbildung
- § 75 SGB 3 - Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung
- § 75a SGB 3 - Vorphase der Assistierten Ausbildung
- § 76 SGB 3 - Außerbetriebliche Berufsausbildung
- § 76a SGB 3 - (weggefallen)
- § 77 SGB 3 - (weggefallen)
- § 78 SGB 3 - (weggefallen)
- § 79 SGB 3 - (weggefallen)
- § 80 SGB 3 - Anordnungsermächtigung
- Fünfter Unterabschnitt
Jugendwohnheime
- Erster Unterabschnitt
- Vierter Abschnitt
Berufliche Weiterbildung - § 81 SGB 3 - Grundsatz
- § 82 SGB 3 - Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 82a SGB 3 - Qualifizierungsgeld
- § 82b SGB 3 - Höhe und Bemessung des Qualifizierungsgeldes
- § 82c SGB 3 - Anrechnung von Nebeneinkommen und sonstigen Zahlungen des Arbeitgebers
- § 83 SGB 3 - Weiterbildungskosten
- § 84 SGB 3 - Lehrgangskosten
- § 85 SGB 3 - Fahrkosten
- § 86 SGB 3 - Kosten für auswärtige Unterbringung und für Verpflegung
- § 87 SGB 3 - Kinderbetreuungskosten
- § 87a SGB 3 - Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
- Fünfter Abschnitt
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - Erster Unterabschnitt
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - § 88 SGB 3 - Eingliederungszuschuss
- § 89 SGB 3 - Höhe und Dauer der Förderung
- § 90 SGB 3 - Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen
- § 91 SGB 3 - Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt und Auszahlung des Zuschusses
- § 92 SGB 3 - Förderungsausschluss und Rückzahlung
- Zweiter Unterabschnitt
Selbständige Tätigkeit
- Erster Unterabschnitt
- Sechster Abschnitt
Verbleib in Beschäftigung - Erster Unterabschnitt
Kurzarbeitergeld - Erster Titel
Regelvoraussetzungen - Zweiter Titel
Sonderformen des Kurzarbeitergeldes - Dritter Titel
Leistungsumfang - Vierter Titel
Anwendung anderer Vorschriften - Fünfter Titel
Verfügung über das Kurzarbeitergeld - Sechster Titel
Verordnungsermächtigung
- Erster Titel
- Zweiter Unterabschnitt
Transferleistungen
- Erster Unterabschnitt
- Siebter Abschnitt
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben - Erster Unterabschnitt
Grundsätze - Zweiter Unterabschnitt
Allgemeine Leistungen - Dritter Unterabschnitt
Besondere Leistungen - Erster Titel
Allgemeines - Zweiter Titel
Übergangsgeld und Ausbildungsgeld - § 119 SGB 3 - Übergangsgeld
- § 120 SGB 3 - Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld
- § 121 SGB 3 - Übergangsgeld ohne Vorbeschäftigungszeit
- § 122 SGB 3 - Ausbildungsgeld
- § 123 SGB 3 - Ausbildungsgeld bei Berufsausbildung und Unterstützter Beschäftigung
- § 124 SGB 3 - Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und bei Grundausbildung
- § 125 SGB 3 - Ausbildungsgeld bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und bei Maßnahmen anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches
- § 126 SGB 3 - Einkommensanrechnung
- Dritter Titel
Teilnahmekosten für Maßnahmen - Vierter Titel
Anordnungsermächtigung
- Erster Titel
- Erster Unterabschnitt
- Achter Abschnitt
Befristete Leistungen und innovative Ansätze - § 130 SGB 3 - (weggefallen)
- § 131 SGB 3 - (weggefallen)
- § 131a SGB 3 - Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung
- § 131b SGB 3 - Weiterbildungsförderung in der Altenpflege
- § 132 SGB 3 - (weggefallen)
- § 133 SGB 3 - Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen im Gerüstbauerhandwerk
- § 134 SGB 3 - (weggefallen)
- § 135 SGB 3 - Erprobung innovativer Ansätze
- Erster Abschnitt
- Viertes Kapitel
Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld - Erster Abschnitt
Arbeitslosengeld - Erster Unterabschnitt
Regelvoraussetzungen - § 136 SGB 3 - Anspruch auf Arbeitslosengeld
- § 137 SGB 3 - Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit
- § 138 SGB 3 - Arbeitslosigkeit
- § 139 SGB 3 - Sonderfälle der Verfügbarkeit
- § 140 SGB 3 - Zumutbare Beschäftigungen
- § 141 SGB 3 - Arbeitslosmeldung
- § 142 SGB 3 - Anwartschaftszeit
- § 143 SGB 3 - Rahmenfrist
- § 144 SGB 3 - Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung
- Zweiter Unterabschnitt
Sonderformen des Arbeitslosengeldes - Dritter Unterabschnitt
Anspruchsdauer - Vierter Unterabschnitt
Höhe des Arbeitslosengeldes - Fünfter Unterabschnitt
Minderung des Arbeitslosengeldes, Zusammentreffen des Anspruchs mit sonstigem Einkommen und Ruhen des Anspruchs - § 155 SGB 3 - Anrechnung von Nebeneinkommen
- § 156 SGB 3 - Ruhen des Anspruchs bei anderen Sozialleistungen
- § 157 SGB 3 - Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung
- § 158 SGB 3 - Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung
- § 159 SGB 3 - Ruhen bei Sperrzeit
- § 160 SGB 3 - Ruhen bei Arbeitskämpfen
- Sechster Unterabschnitt
Erlöschen des Anspruchs - Siebter Unterabschnitt
Teilarbeitslosengeld - Achter Unterabschnitt
Verordnungsermächtigung und Anordnungsermächtigung
- Erster Unterabschnitt
- Zweiter Abschnitt
Insolvenzgeld - Dritter Abschnitt
Ergänzende Regelungen zur Sozialversicherung - § 173 SGB 3 - Übernahme und Erstattung von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung
- § 174 SGB 3 - Übernahme von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung
- § 175 SGB 3 - Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis
- Erster Abschnitt
- Fünftes Kapitel
Zulassung von Trägern und Maßnahmen - § 176 SGB 3 - Grundsatz
- § 177 SGB 3 - Fachkundige Stelle
- § 178 SGB 3 - Trägerzulassung
- § 179 SGB 3 - Maßnahmezulassung
- § 180 SGB 3 - Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
- § 181 SGB 3 - Zulassungsverfahren
- § 182 SGB 3 - Beirat
- § 183 SGB 3 - Qualitätsprüfung
- § 184 SGB 3 - Verordnungsermächtigung
- Sechstes Kapitel
Ergänzende vergabespezifische Regelungen - Siebtes Kapitel
Weitere Aufgaben der Bundesagentur - Erster Abschnitt
Statistiken, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Berichterstattung - § 280 SGB 3 - Aufgaben
- § 281 SGB 3 - Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung
- § 282 SGB 3 - Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
- § 282a SGB 3 - Übermittlung von Daten
- § 282b SGB 3 - Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung durch die Bundesagentur
- § 283 SGB 3 - Arbeitsmarktberichterstattung, Weisungsrecht
- Zweiter Abschnitt
Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen - Erster Unterabschnitt
Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - § 284 SGB 3 - Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten
- (XXXX) §§ 285 u. 286 SGB 3 - (weggefallen)
- § 287 SGB 3 - Gebühren für die Durchführung der Vereinbarungen über Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer
- § 288 SGB 3 - Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht
- Zweiter Unterabschnitt
Beratung und Vermittlung durch Dritte - Erster Titel
Berufsberatung - Zweiter Titel
Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung - § 291 SGB 3 - (weggefallen)
- § 292 SGB 3 - Auslandsvermittlung, Anwerbung aus dem Ausland
- (XXXX) §§ 293 bis 295 SGB 3 - (weggefallen)
- § 296 SGB 3 - Vermittlungsvertrag zwischen Vermittlern und Arbeitsuchenden
- § 296a SGB 3 - Vergütungen bei Ausbildungsvermittlung
- § 297 SGB 3 - Unwirksamkeit von Vereinbarungen
- § 298 SGB 3 - Behandlung von Daten
- § 299 SGB 3 - Informationspflicht bei grenzüberschreitender Vermittlung
- § 300 SGB 3 - (weggefallen)
- Dritter Titel
Verordnungsermächtigung
- Erster Titel
- Erster Unterabschnitt
- Dritter Abschnitt
(weggefallen)
- Erster Abschnitt
- Achtes Kapitel
Pflichten - Erster Abschnitt
Pflichten im Leistungsverfahren - Erster Unterabschnitt
Meldepflichten - Zweiter Unterabschnitt
Anzeige-, Nachweis- und Bescheinigungspflichten - § 311 SGB 3 - Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit und stationärer Behandlung
- § 312 SGB 3 - Arbeitsbescheinigung
- § 312a SGB 3 - Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts
- § 313 SGB 3 - Nebeneinkommensbescheinigung
- § 313a SGB 3 - Bescheinigungsverfahren
- § 314 SGB 3 - Insolvenzgeldbescheinigung
- Dritter Unterabschnitt
Auskunftspflichten - § 315 SGB 3 - Allgemeine Auskunftspflicht Dritter
- § 316 SGB 3 - Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld
- § 317 SGB 3 - Auskunftspflicht bei Kurzarbeitergeld und Wintergeld
- § 318 SGB 3 - Auskunftspflicht bei Maßnahmen der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- § 319 SGB 3 - Mitwirkungs- und Duldungspflichten
- Vierter Unterabschnitt
Sonstige Pflichten
- Erster Unterabschnitt
- Zweiter Abschnitt
Schadensersatz bei Pflichtverletzungen - Dritter Abschnitt
Verordnungsermächtigung und Anordnungsermächtigung
- Erster Abschnitt
- Neuntes Kapitel
Gemeinsame Vorschriften für Leistungen - Erster Abschnitt
Antrag und Fristen - Zweiter Abschnitt
Zuständigkeit - Dritter Abschnitt
Leistungsverfahren in Sonderfällen - § 328 SGB 3 - Vorläufige Entscheidung
- § 329 SGB 3 - Einkommensberechnung in besonderen Fällen
- § 330 SGB 3 - Sonderregelungen für die Aufhebung von Verwaltungsakten
- § 331 SGB 3 - Vorläufige Zahlungseinstellung
- § 332 SGB 3 - Übergang von Ansprüchen
- § 333 SGB 3 - Aufrechnung
- § 334 SGB 3 - Pfändung von Leistungen
- § 335 SGB 3 - Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
- § 336 SGB 3 - (weggefallen)
- § 336a SGB 3 - Wirkung von Widerspruch und Klage
- Vierter Abschnitt
Auszahlung von Geldleistungen - Fünfter Abschnitt
Berechnungsgrundsätze
- Erster Abschnitt
- Zehntes Kapitel
Finanzierung - Erster Abschnitt
Finanzierungsgrundsatz - Zweiter Abschnitt
Beiträge und Verfahren - Erster Unterabschnitt
Beiträge - § 341 SGB 3 - Beitragssatz und Beitragsbemessung
- § 342 SGB 3 - Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
- § 343 SGB 3 - (weggefallen)
- § 344 SGB 3 - Sonderregelungen für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
- § 345 SGB 3 - Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherungspflichtiger
- § 345a SGB 3 - Pauschalierung der Beiträge
- § 345b SGB 3 - Beitragspflichtige Einnahmen bei einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
- Zweiter Unterabschnitt
Verfahren - § 346 SGB 3 - Beitragstragung bei Beschäftigten
- § 347 SGB 3 - Beitragstragung bei sonstigen Versicherten
- § 348 SGB 3 - Beitragszahlung für Beschäftigte
- § 349 SGB 3 - Beitragszahlung für sonstige Versicherungspflichtige
- § 349a SGB 3 - Beitragstragung und Beitragszahlung bei einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
- § 350 SGB 3 - Meldungen der Sozialversicherungsträger
- § 351 SGB 3 - Beitragserstattung
- Dritter Unterabschnitt
Verordnungsermächtigung, Anordnungsermächtigung und Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- Erster Unterabschnitt
- Dritter Abschnitt
Umlagen - Erster Unterabschnitt
Winterbeschäftigungs-Umlage - Zweiter Unterabschnitt
Umlage für das Insolvenzgeld
- Erster Unterabschnitt
- Vierter Abschnitt
Beteiligung des Bundes - Fünfter Abschnitt
Rücklage und Versorgungsfonds
- Erster Abschnitt
- Elftes Kapitel
Organisation und Datenschutz - Erster Abschnitt
Bundesagentur für Arbeit - Zweiter Abschnitt
Selbstverwaltung - Erster Unterabschnitt
Verfassung - Zweiter Unterabschnitt
Berufung und Abberufung - Dritter Unterabschnitt
Neutralitätsausschuss
- Erster Unterabschnitt
- Dritter Abschnitt
Vorstand und Verwaltung - § 381 SGB 3 - Vorstand der Bundesagentur
- § 382 SGB 3 - Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder
- § 383 SGB 3 - Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit
- § 384 SGB 3 - Geschäftsführung der Regionaldirektionen
- § 385 SGB 3 - Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
- § 386 SGB 3 - Innenrevision
- § 387 SGB 3 - Personal der Bundesagentur
- § 388 SGB 3 - Ernennung der Beamtinnen und Beamten
- § 389 SGB 3 - Anstellungsverhältnisse oberster Führungskräfte
- § 390 SGB 3 - Außertarifliche Arbeitsbedingungen und Vergütungen
- § 391 SGB 3 - (weggefallen)
- § 392 SGB 3 - Obergrenzen für Beförderungsämter
- Vierter Abschnitt
Aufsicht - Fünfter Abschnitt
Datenschutz - § 394 SGB 3 - Verarbeitung von Sozialdaten durch die Bundesagentur
- § 395 SGB 3 - Datenübermittlung an Dritte; Verarbeitung von Sozialdaten durch nicht-öffentliche Stellen
- § 396 SGB 3 - Kennzeichnungs- und Maßregelungsverbot
- § 397 SGB 3 - Automatisierter Datenabgleich
- § 398 SGB 3 - Datenübermittlung durch beauftragte Dritte
- (XXXX) §§ 399 bis 403 SGB 3 - (weggefallen)
- Erster Abschnitt
- Zwölftes Kapitel
Bußgeldvorschriften - Erster Abschnitt
Bußgeldvorschriften - Zweiter Abschnitt
(weggefallen)
- Erster Abschnitt
- Dreizehntes Kapitel
Sonderregelungen - Erster Abschnitt
(weggefallen) - Zweiter Abschnitt
Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben - § 417 SGB 3 - Sonderregelung zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
- § 418 SGB 3 - Tragung der Beiträge zur Arbeitsförderung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 419 SGB 3 - (weggefallen)
- § 420 SGB 3 - Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
- § 421 SGB 3 - Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
- § 421a SGB 3 - Arbeiten in Maßnahmen des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
- § 421b SGB 3 - Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland
- § 421c SGB 3 - Vorübergehende Sonderregelung im Zusammenhang mit Kurzarbeit
- § 421d SGB 3 - Vorübergehende Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld
- § 421e SGB 3 - Vorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
- § 421f SGB 3 - Übermittlung von Daten zum Bezug von Kurzarbeitergeld
- Dritter Abschnitt
Grundsätze bei Rechtsänderungen - Vierter Abschnitt
Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts in das Sozialgesetzbuch - § 425 SGB 3 - Übergang von der Beitrags- zur Versicherungspflicht
- § 426 SGB 3 - (weggefallen)
- § 427 SGB 3 - (weggefallen)
- § 427a SGB 3 - Gleichstellung von Mutterschaftszeiten
- § 428 SGB 3 - (weggefallen)
- § 429 SGB 3
- § 430 SGB 3 - Sonstige Entgeltersatzleistungen
- § 431 SGB 3 - (weggefallen)
- § 432 SGB 3 - (weggefallen)
- § 433 SGB 3
- Fünfter Abschnitt
Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen - § 434 SGB 3 - Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- § 435 SGB 3 - Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- § 436 SGB 3 - Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- § 437 SGB 3 - Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- § 438 SGB 3 - (weggefallen)
- § 439 SGB 3 - Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- § 440 SGB 3 - Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
- § 441 SGB 3 - Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
- § 442 SGB 3 - Beschäftigungschancengesetz
- § 443 SGB 3 - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
- § 444 SGB 3 - Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
- § 444a SGB 3 - Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
- § 445 SGB 3 - Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
- § 445a SGB 3 - Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
- § 446 SGB 3 - Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften
- § 447 SGB 3 - Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung
- § 448 SGB 3 - Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
- § 449 SGB 3 - Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
- § 450 SGB 3 - Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
- § 451 SGB 3 - Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- § 452 SGB 3 - Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
- § 453 SGB 3 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze
- § 454 SGB 3 - Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
- § 455 SGB 3 - Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
- § 455a SGB 3 - Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
- § 456 SGB 3 - Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes
- § 457 SGB 3 - Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- § 458 SGB 3 - Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
- § 459 SGB 3 - Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
- Erster Abschnitt
Die wichtigsten Fragen zum SGB 3
-
Was ist das SGB III?
Das SGB III umfasst alle Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentliche Träger. -
Was ist die Aufgabe des SGB III?
Durch das SGB III soll Arbeitslosigkeit vermieden bzw. verkürzt werden. -
Wer ist für die Leistungen rund um das SGB III zuständig?
Zuständig für die Leistungen rund um das SGB III sind die örtlichen Bundesagenturen für Arbeit. -
Welche Leistungen der aktiven Arbeitsförderung gibt es?
Leistungen nach SGB III umfassen u. a. Berufsberatung, Berufsorientierung und Arbeitsmarktberatung, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen oder Leistungen bei Arbeitsausfall, Kurzarbeit, Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld. -
Wie wird das Arbeitslosengeld nach SGB III berechnet?
Die Höhe der Summe, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit gezahlt wird, richtet sich nach dem bisherigen Verdienst des Betroffenen.
Über das SGB 3
Was ist das SGB III?- Das SGB III beinhaltet das Arbeitsförderungsrecht und die Arbeitslosenversicherung.
- Es umfasst alle Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentliche Träger.
- Durch das SGB III soll Arbeitslosigkeit vermieden bzw. verkürzt werden.
- Fördermaßnahmen sollen einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt schaffen.
- Zuständig für die Leistungen rund um das SGB III sind die örtlichen Bundesagenturen für Arbeit.
Das Sozialgesetzbuch enthält 13 Kapitel, die teilweise noch in einzelne Abschnitte unterteilt sind, und verfügt über insgesamt 446 Paragrafen.
- Erstes Kapitel: Allgemeine Grundsätze (§§ 1 – 23 SGB III)
- Zweites Kapitel: Versicherungspflicht (§§ 24 – 28a SGB III)
- Drittes Kapitel: Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 – 135 SGB III)
- Viertes Kapitel: Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§§ 136 – 175 SGB III)
- Fünftes Kapitel: Zulassung von Trägern und Maßnahmen (§§ 176 – 184 SGB III)
- Sechstes Kapitel: Ergänzende vergabespezifische Regelungen (§§ 185 – 279a SGB III)
- Siebtes Kapitel: Weitere Aufgaben der Bundesagentur (§§ 280 – 303 SGB III)
- Achtes Kapitel: Pflichten (§§ 304 – 322 SGB III)
- Neuntes Kapitel: Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 323 – 339 SGB III)
- Zehntes Kapitel: Finanzierung (§§ 340 – 366a SGB III)
- Elftes Kapitel: Organisation und Datenschutz (§§ 367 – 403 SGB III)
- Zwölftes Kapitel: Bußgeldvorschriften (§§ 404 – 407 SGB III)
- Dreizehntes Kapitel: Sonderregelungen (§§ 408 – 446 SGB III)
Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung werden im dritten Kapitel behandelt und umfassen beispielsweise:
- Berufsberatung, Berufsorientierung und Arbeitsmarktberatung (§§ 29 – 34 SGB III)
- Vermittlung sowie die Rechte und Pflichten von Arbeitsuchenden und Ausbildungssuchenden (§§ 35 – 39 SGB III)
- Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen (§§ 44 – 47 SGB III)
- Maßnahmen bezüglich des Berufseinstiegs, der Berufsvorbereitung sowie Regelungen für die Berufsausbildungshilfe, Jugendwohnheime und beruflicher Weiterbildung (§§ 48 – 87 SGB III)
- Zuschüsse bei der Eingliederung oder der Gründung von Firmen (§§ 88 – 94 SGB III)
- Leistungen bei Arbeitsausfall, Kurzarbeit, Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld (§§ 95 – 126 ff. SGB III)
- dass Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
- wer als arbeitslos gilt.
- die Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes.
- welche Voraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung erfüllt sein müssen.
- wann eine Minderung der Leistungsfähigkeit vorliegt.
Im achten Kapitel werden zudem die verschiedenen Pflichten, z. B. die Meldepflicht, Auskunftspflicht oder Bescheinigungspflicht, geregelt (§§ 309 – 322 SGB III).