§ 79c SGB 5 - Beratender Fachausschuss für hausärztliche Versorgung; weitere beratende Fachausschüsse
Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird jeweils ein beratender Fachausschuss gebildet für
- 1.
die hausärztliche Versorgung, - 2.
die fachärztliche Versorgung und - 3.
angestellte Ärztinnen und Ärzte.
Anwälte zum SGB 5

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