Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.
Anwälte zum SGB 9 2018

Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden

Rechtsanwältin Astrid Basten
47574 Goch

Anwalt Jonas van de Wiel
6221 VA Maastricht