SGB 9 2018 - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

Die wichtigsten Fragen zum SGB 9 2018

  • Was ist das SGB IX?
    SGB IX regelt die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in das gesellschaftliche Leben und ihre Teilnahme daran.
  • Welche Aufgabe hat das SGB IX?
    Durch die Vorschriften des SGB IX sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen, Selbstbestimmung gefördert und entsprechende Leistungen (Sach-, Dienst- und Geldleistungen) beantragt werden.
  • Welche Leistungen können Menschen mit Behinderung beantragen?
    Menschen mit Behinderung können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung sowie Leistungen zur sozialen Teilhabe beantragen.

Über das SGB 9 2018

SGB IX – was ist das?

  • SGB IX regelt die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in das gesellschaftliche Leben und ihre Teilnahme daran.
  • Behinderungsbedingte Nachteile sollen ausgeglichen werden.
  • Selbstbestimmung steht im Vordergrund und soll gefördert werden.
  • Berechtigte können Sachleistungen, Dienstleistungen sowie Geldbeträge oder Gutscheine als Leistungsform erhalten.

Was regelt das SGB IX?

Das SGB IX ist in drei Teile und entsprechende Kapitel gegliedert. Teil 1 enthält Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 bis 89 SGB IX). Zudem werden die verschiedenen Leistungsgruppen geregelt.

Teil 2 beinhaltet Vorschriften zu besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 bis 150 SGB IX). Dieser Teil tritt erst am 01.01.2020 in Kraft. Bis dahin gelten die grundsätzlichen Regelungen der Sozialhilfe des SGB XII.

Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohte Menschen können folgende Leistungen beantragen:

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte etc.
  • Leistungen unter ärztlicher Aufsicht
  • Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Behinderung
  • Wiedereingliederung etc.
     
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und Arbeitsplatzerhaltung
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Berufsvorbereitung und Förderung selbstständiger Tätigkeit usw.
     
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Leistungen zur Teilhabe an Bildung 
  • Integration und Inklusion von Kindern mit Behinderung
  • Integrative Kindergärten und Gruppen
  • Angemessene Schulbildung bzw. Ausbildung (Inklusionsklassen, Förderschule) usw.


Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • Schaffung von Wohnraum, Betreuung und Förderung von Familien
  • Leistungen zur Mobilität oder zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten etc.

Teil 3 widmet sich den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht, §§ 151 bis 241 SGB IX). Es enthält neben den Rechten schwerbehinderter Menschen auch Vorschriften bezüglich

  • der Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
  • der Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Pflichtarbeitsplatzzahl.
  • des Zusammenwirkens des Arbeitgebers mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern.
  • der Kündigung von schwerbehinderten Menschen, einschließlich der Kündigungsfrist und dem Erfordernis der Zustimmung.
  • der Aufgaben des jeweiligen Integrationsamtes, Integrationsfachdienstes und der Bundesagentur für Arbeit.
  • der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr.