(1) Wer die Körperverletzung
- 1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, - 2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, - 3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls, - 4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder - 5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
(2) Der Versuch ist strafbar.
Anwälte zum StGB

Advokat Christiane L. Bahner
861 Hvolsvöllur

Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
38400 Puerto de la Cruz

Advogado (Rechtsanwalt in PT) Diogo Pereira Coelho
2765-349 Lissabon