Soldaten, die
- 1.
einer springenden Einheit der Bundeswehr angehören, - 2.
im Fallschirmsprung ausgebildet werden, - 3.
zum Lehr- oder Ausbildungspersonal für die Sprungausbildung gehören, - 4.
mit der Erprobung oder Abnahme von Fallschirmen betraut sind,
Soldaten, die