Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Textile Rohstoffe und Produkte, - 6.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 7.
Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen, - 8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, - 9.
Anwenden von Zeichentechniken, - 10.
Entwickeln und Entwerfen von Dessins, - 11.
Herstellen und Umsetzen von Entwürfen, - 12.
Elektronische Bildbearbeitung, - 13.
Produkte und Marketing, - 14.
Produktentwicklung, - 15.
Produktionstechnisches Umsetzen.