Anlage 1 TierSeuchSchBMV - (zu § 4) *Fe Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches Verbringen oder deren gewerbsmäßige Einfuhr vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen sind */
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
- 1.
Embryonen, Eizellen und Samen von Einhufern und Klauentieren - 2.
Milch und Milcherzeugnisse, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind - 3.
Bruteier - 4.
Eier und Samen von Fischen - 5.
Fleisch