TierSeuchSchBMV - Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
- Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften - § 1 TierSeuchSchBMV - Anwendungsbereich
- § 2 TierSeuchSchBMV - Begriffsbestimmungen
- § 3 TierSeuchSchBMV - Bescheinigungen
- § 4 TierSeuchSchBMV - Anzeige und Registrierung
- § 5 TierSeuchSchBMV - Buchführung
- § 6 TierSeuchSchBMV - Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
- § 7 TierSeuchSchBMV - Zuständigkeit, allgemeiner Genehmigungsgrundsatz
- Abschnitt 2
Innergemeinschaftliches Verbringen - Unterabschnitt 1
Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen - § 8 TierSeuchSchBMV - Genehmigungsfreies Verbringen
- § 9 TierSeuchSchBMV - Genehmigungspflichtiges Verbringen
- § 9a TierSeuchSchBMV - Verbringungsverbot für Tiere
- § 9b TierSeuchSchBMV - Verbringungsverbot für geimpfte Tiere
- § 10 TierSeuchSchBMV - Verbringungsverbot für bestimmte Waren
- § 10a TierSeuchSchBMV - Weitere Verbringungsverbote
- § 11 TierSeuchSchBMV - Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren
- § 12 TierSeuchSchBMV - Verbringen nach anderen Mitgliedstaaten
- § 13 TierSeuchSchBMV - Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
- § 13a TierSeuchSchBMV - Besondere Bestimmungen für Affen und Halbaffen
- § 14 TierSeuchSchBMV - Besondere Bestimmungen für Fische
- § 14a TierSeuchSchBMV
- § 14b TierSeuchSchBMV
- § 15 TierSeuchSchBMV - Zulassungsbedürftige Betriebe
- § 16 TierSeuchSchBMV - Bekanntgabe der Zulassungen
- § 17 TierSeuchSchBMV - Ruhen der Zulassung
- § 18 TierSeuchSchBMV - Kennzeichnung
- Unterabschnitt 2
Überwachung des innergemeinschaftlichen Verbringens
- Unterabschnitt 1
- Abschnitt 3
Einfuhr - Unterabschnitt 1
Anforderungen an die Einfuhr - § 22 TierSeuchSchBMV - Genehmigungsfreie Einfuhr
- § 23 TierSeuchSchBMV - Sonderbestimmungen für den Handel mit bestimmten Drittländern
- § 23a TierSeuchSchBMV - Sonderbestimmungen für die Einfuhr von in Drittländern zurückgewiesenen Sendungen
- § 24 TierSeuchSchBMV - Genehmigungspflichtige Einfuhr
- § 24a TierSeuchSchBMV - Einfuhrverbot für bestimmte Waren
- § 25 TierSeuchSchBMV - Besondere Einfuhrverbote
- § 26 TierSeuchSchBMV - Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
- § 27 TierSeuchSchBMV - Einfuhruntersuchung
- § 28 TierSeuchSchBMV
- Unterabschnitt 2
Maßnahmen bei der Einfuhr - Unterabschnitt 3
Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren - § 32 TierSeuchSchBMV - Allgemeine Bestimmung
- § 33 TierSeuchSchBMV - Eingeführte Schlachttiere
- § 34 TierSeuchSchBMV - Eingeführte Nutz- und Zuchttiere, eingeführte Bruteier sowie daraus geschlüpftes Geflügel
- § 34a TierSeuchSchBMV - Eingeführte Affen und Halbaffen
- § 35 TierSeuchSchBMV - Eingeführte Vögel
- § 36 TierSeuchSchBMV
- § 36a TierSeuchSchBMV - Verbringen eingeführter Waren in Lager in Freizonen, Freilager und Zolllager
- Unterabschnitt 1
- Abschnitt 4
Durchfuhr - Abschnitt 4a
Ausfuhr - Abschnitt 5
Ausnahmen - Abschnitt 6
Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten - Abschnitt 7
Schlussvorschriften - § 42 TierSeuchSchBMV - Übergangsvorschriften
- § 43 TierSeuchSchBMV - Wirksamwerden von Bekanntmachungen
- § 43a TierSeuchSchBMV - (weggefallen)
- § 44 TierSeuchSchBMV
- Anlage 1 TierSeuchSchBMV - (zu § 4) *Fe Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches Verbringen oder deren gewerbsmäßige Einfuhr vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen sind */
- Anlage 2 TierSeuchSchBMV - (zu § 6 Abs. 1) *Fe Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse */
- Anlage 3 TierSeuchSchBMV - (zu § 8 Abs. 1 und 4)Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren und Waren und deren Einfuhr aus EWR-Staaten nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
- Anlage 4 TierSeuchSchBMV - (zu §§ 9, 23a, 24, 24a Abs. 1 Satz 1, §§ 26 und 27 Abs. 1 Satz 1) Tiere und Waren, deren Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten und deren Einfuhr der Genehmigung bedarf
- Anlage 5 TierSeuchSchBMV - (zu § 9a) *Fe Tiere, deren innergemeinschaftliches Verbringen unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist */
- Anlage 6 TierSeuchSchBMV - (zu § 13 Abs. 3) *Fe Voraussetzungen für die Zulassung nichtöffentlicher Schlachtstätten */
- Anlage 7 TierSeuchSchBMV - (zu § 15)Zulassungsbedürftige Betriebe
- Anlage 8 TierSeuchSchBMV - (zu § 18)Kennzeichnungsmethoden
- Anlage 9 TierSeuchSchBMV - (zu § 22 Abs. 1, 3 und 4, §§ 23a, 24a Abs. 1, §§ 26 und § 27 Abs. 1 Satz 1 und § 37 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 5 Satz 1)*Fe Einfuhr von Tieren und Waren nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen */
- Anlage 9a TierSeuchSchBMV - (zu § 22 Abs. 2, §§ 23a, 26 und 27 Abs. 4)*Fe Einfuhr von Gegenständen nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen */
- Anlage 9b TierSeuchSchBMV - (zu § 25 Abs. 1 und 3)*Fe Verbot der Einfuhr von Tieren auf Grund des Unionsrecht */
- Anlage 10 TierSeuchSchBMV - (zu § 25 Abs. 2 und 3)*Fe Besondere Verbote und Beschränkungen der Einfuhr von Tieren und Waren auf Grund des Unionsrecht */
- Anlage 10a TierSeuchSchBMV - (zu § 29 Abs. 1)*Fe Durchführung der Dokumentenprüfung bei Tieren */
- Anlage 11 TierSeuchSchBMV - (zu § 29 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1) *Fe Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Tieren */
- Anlage 12 TierSeuchSchBMV - (zu § 29 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2) *Fe Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Waren */
- Anlage 13 TierSeuchSchBMV - (zu § 37 Abs. 1 Satz 2) *Fe Waren, deren Durchfuhr bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ohne Genehmigung zulässig ist */