- 1.
Werte für „M“ und „Y“, die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt: 1
Haushalts-
mitglied2
Haushalts-
mitglieder3
Haushalts-
mitglieder4
Haushalts-
mitglieder5
Haushalts-
mitglieder6
Haushalts-
mitgliederM 54 67 79 92 103 103 Y 396 679 906 1 132 1 358 1 585 7
Haushalts-
mitglieder8
Haushalts-
mitglieder9
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mitglieder10
Haushalts-
mitglieder11
Haushalts-
mitglieder12
Haushalts-
mitgliederM 115 128 140 152 187 298 Y 1 811 2 037 2 264 2 490 2 717 2 943 - 2.
Das ungerundete monatliche Wohngeld ergibt sich durch Einsetzen der Werte für „a“, „b“, „c“ (Anlage 2) und für „M“ und „Y“ in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte: Berechnung der Dezimalzahlen z1 = a + b · M + c ∙ Y, z2 = z1 ∙ Y, z3 = M – z2, z4 = 1,15 ∙ z3. Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen. - 3.
Dieses ungerundete monatliche Wohngeld ist bis unter 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden sowie von 0,50 Euro an auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden.
Anwälte zum WoGG

Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden

Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland

Rechtsanwältin Astrid Basten
47574 Goch