Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
der Ausbildungsbetrieb: - 1.1
Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen - 1.2
Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes - 1.3
Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung - 1.4
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht - 1.5
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - 1.6
Umweltschutz - 2.
Durchführen von Hygienemaßnahmen - 2.1
Infektionskrankheiten - 2.2
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene - 3.
Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement - 3.1
Arbeiten im Team - 3.2
Qualitäts- und Zeitmanagement - 4.
Kommunikation, Information und Datenschutz - 4.1
Kommunikationsformen und -methoden - 4.2
Verhalten in Konfliktsituationen - 4.3
Informations- und Kommunikationssysteme - 4.4
Datenschutz und Datensicherheit - 5.
Patientenbetreuung - 6.
Grundlagen der Prophylaxe - 7.
Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes - 7.1
Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung - 7.2
Röntgen und Strahlenschutz - 8.
Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen - 9.
Praxisorganisation und -verwaltung - 9.1
Praxisabläufe - 9.2
Verwaltungsarbeiten - 9.3
Rechnungswesen - 9.4
Materialbeschaffung und -verwaltung - 10.
Abrechnung von Leistungen