Auf die Zwangsversteigerung eines im Schiffsregister eingetragenen Schiffs oder eines Schiffsbauwerks, das im Schiffsbauregister eingetragen ist oder in dieses Register eingetragen werden kann, sind die Vorschriften des Ersten Abschnitts entsprechend anzuwenden, soweit sich nicht aus den §§ 163 bis 170a etwas anderes ergibt.
Anwälte zum ZVG
Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
48001 Bilbao

Avocat Pierre-Yves Samson LL.M.
75017 Paris

Maître Margot Felgenträger
75004 Paris