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Über mich
Sie wurden geblitzt und benötigen anwaltliche Hilfe?
Wir, die Anwälte der Aschaffenburger Anwaltskanzlei Fenderl-Dietrich & Schmidt, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht in Aschaffenburg, unterstützen Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und freuen uns über Ihr Interesse an unserer, auf das Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei im Raum Aschaffenburg-Darmstadt-Frankfurt. Sie suchen einen Spezialisten für Verkehrsunfall Schadensregulierung, bzw. einen auf Abwehr von Bußgeld-Bescheiden spezialisierten Verkehrsrecht Rechtsanwalt, der z.B. nach einem Verkehrsunfall zur Durchsetzung Ihrer Interessen, übrigens auch bei Bußgeld im Ausland, wie etwa in Österreich engagiert kämpft? Hier sind Sie richtig: bei den Fachanwälten & Rechtsanwälten der Anwaltskanzlei Fenderl-Dietrich. Ich freue mich, dass Sie auf mein Verkehrsrecht Rechtsanwalt Aschaffenburg Profil bei anwalt.de aufmerksam geworden sind.Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit ausgeprägter Praxiserfahrung aus aktivem Polizeidienst und als Fachanwalt für Strafrecht sowie als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehe ich Ihnen gerne für Ihre Fragen und rechtlichen Problemstellungen in folgenden Bereichen zur Verfügung:
Auf Ihren Besuch freut sich: Rechtsanwalt Günter Fenderl
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- Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafzettel, Bußgeldsachen, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkteeintrag
- Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht, Personenschäden, Sachschäden, Schmerzensgeld, Hundebiss, Pferdebiss, Verkehrsunfall, Falschbehandlung Arzt, Haftung, Verjährung, Wiedergutmachung
- Strafrecht, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BTMG
- Verkehrsrecht,Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung
- Versicherungsrecht, Abfindung, Unfallversicherung, BUZ Berufsunfähigkeitsversicherung, Brandschaden, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, AVB, Obliegenheiten, Schadensfall, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag
Zu meiner Ausbildung und Berufserfahrung: Von 1980-1990 war ist im unifomierten Verkehrspolizeidienst tätig, wobei der Schwerpunkt meiner damaligen Tätigkeit im Verkehrsbereich lag. Von 1988-1992 absolvierte ich mein Jurastudium in Frankfurt + Würzburg, danach folgte das Referendariat in Aschaffenburg. Meine Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt erfolgte 1995 in neu gegründeter Kanzlei in Aschaffenburg. Danach folgten personelle Kanzleierweiterung namentlich durch die Kollegen Rechtsanwalt Oliver Dietrich, Rechtsanwalt Thorsten Schmidt und einer Vielzahl qualifizierter Mitarbeiter. Der Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit und auch unseres Teams liegt eindeutig im Bereich des Verkehrsrechts, v.a. bei der regionalen und bundesweiten Unfallabwicklung von einfachen und klaren Blechschäden bis hin zu Unfällen mit schweren und schwersten Personenschäden und höchst streitiger Haftungslage. Hierzu gehört namentlich auch die Unfallabwicklung mit ausländischen Fahrzeugen im Inland oder bei Unfällen im Ausland. Vertrauen sie keinesfalls der gegnerischen Haftpflichtversicherung und überlassen Sie ihr vor allem nicht die Unfallabwicklung, da Sie sonst den "Bock zum Gärtner machen". Die Versicherung will vor allem Geld einsparen und wird dies im Zweifel auf Ihre Kosten tun. Dies gilt gerade auch und vor allem bei scheinbar klaren Unfällen. Hat die Gegenseite den Unfall verschuldet, muss die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten tragen, so dass Sie in der komfortablen Situation sind, die Unfallregulierung durch ein Expertenteam professionell durchführen zu lassen, ohne dass Ihnen dabei Kosten entstehen. Sie haben also weder Mühen noch Kosten. Im weiteren Schwerpunkt vertrete ich meine Mandanten bundesweit und persönlich vor den Gerichten in Bußgeldsachen und in Kooperationen vertreten wir unsere Mandanten auch über die Landesgrenzen hinaus europaweit. Im Vordergrund steht bei den Bußgeldverfahren natürlich regelmäßig die Abwehr des Fahrverbotes. Hierbei können meine Mandanten auf meine zusätzlichen Praxiserfahrungen aus einem über 10 jährigen aktiven "bayerischen" Polizeidienst und auf das Wissen aus einer inzwischen 24-jährigen Tätigkeit als Jurist mit einer ausgeprägten Spezialisierung auf das Verkehrsrecht zurückgreifen. Ich darf Ihnen daher die Erfahrung einer mehr als 30-jährigen verkehrsrechtlichen Tätigkeit anbieten. Dies gilt ebenso für meine Verteidigertätigkeit in Strafsachen. Bereits mehrfach habe ich auf entsprechende Anfragen gesendete Experteninterviews mit bundesweiten Fernsehsendern, wie RTL, SAT 1 und ARD und kleineren örtlichen Regionalsendern gehalten. Die strafrechtliche und zivilrechtliche Vertretung biete ich natürlich auch für Opfer von Straftaten an. Opfer von Straftaten erhalten häufig staatliche Hilfen, vor allem auch im Hinblick auf anwaltliche Kosten. Hinzu kommt die Bearbeitung versicherungsrechtlicher Fälle, insbesondere bei Problemen in der Kaskoversicherung (Brand, Diebstahl etc) Unfallversicherung, Gebäudeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc. Die Berechtigungen zur Führung der Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht sind mir vom Vorstand der Anwaltskammer Bamberg verliehen worden. Ich darf Ihnen daher die seltene Qualifikation durch drei sich aus meiner Sicht optimal ergänzenden Fachanwaltschaften zur bestmöglichen Interessenvertretung anbieten. Eine bundesweite Vertretung meiner Mandanten ist heutzutage mittels Internet problemlos möglich und wird inzwischen regelmäßig von uns praktiziert, da unsere Kanzlei mit modernster Anwaltssoftware ausgestattet ist, die eine überregionale Onlinebetreuung via email ermöglicht. Gerne können Sie uns daher auch überregional beauftragen, völlig unabhängig aus welchem Teil des Bundesgebiets Sie Ihre Problemlösung von uns erwarten. Für alle Verkehrsrecht- und Verkehrsunfall-Notfälle laden Sie doch einfach unsere "Unfallanwalt-App" bzw. unseren Anwaltskanzlei QR-Code von unserer Homepage auf Ihr Smartphone. Im Fall der Fälle haben Sie uns dann jederzeit dabei und können augenblicklich auf ein Problem reagieren, indem Sie uns kontaktieren. Wir helfen gerne und unbürokratisch. Weitere Rechtsgebiete werden durch im Büro mittätige Anwaltskollegen abgedeckt. Sie können diesbezüglich eine telefonische Anfrage halten oder einfach eine email an info@fenderl-dietrich.de schicken. Übrigens auch, wenn Sie einen Rechtsanwalt Raum Frankfurt suchen - wir sind bundesweit für Sie tätig - insbesondere auch im Rhein Main Gebiet.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.verkehrsrecht-fachanwalt.com
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Die vorgenannten Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Bamberg an. Diese ist zugleich Aufsichtsbehörde.
Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstraße 7
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Telefon: 0951/9 86 20 - 0
Telefax: 0951/20 35 03
EMail: info@rakba.de
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.
•Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
•Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
•Fachanwaltsordnung (FAO)
•Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
•Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
•Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland( EuRAG)
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