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Hannah Pies

  • Arbeitsrecht
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von M. P. am 02.04.2025 um 13:10 Uhr
Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht

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Mein Anspruch ist es, den bestmöglichen Ausgang für Ihr Anliegen zu erzielen. Mit fachlicher Expertise und hoher Einsatzbereitschaft setze ich mich für Ihr Recht ein.

Dank meiner Erfahrung und meines Beratungsspektrums biete ich meinen Mandanten eine fachkundige Betreuung in zahlreichen Rechtsfragen an. Auch in Ihrem speziellen Fall finden wir in der Kanzlei Bechert Rechtsanwälte eine optimale Lösung.

Ich stehe Ihnen als Anwältin mit Rat und Tat zu Seite und kümmere mich um alle Einzelheiten, die Ihren Fall betreffen. So haben Sie den Kopf frei!

Bei Bedarf kontaktieren Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil. Kommen Sie zu Ihrem persönlichen Beratungstermin in meine Kanzlei in Berlin.

Erfahren Sie, bei welchen Anliegen ich Sie im Bereich Arbeitsrecht konkret unterstützen kann:

Arbeitsrecht

Meine Tätigkeit im Arbeitsrecht reicht von A wie Arbeitsunfall über K wie Kündigungsschutzklage bis hin zu Z wie Zeugnis. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte werden gleichermaßen von mir betreut. Profitieren auch Sie von meiner Fachkenntnis und Einsatz, egal ob es beispielsweise um rechtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit einer Abmahnung oder die Ausgestaltung eines Aufhebungsvertrags geht! Darüber hinaus können Sie sich auch bei betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Belangen sowie Fragen der betrieblichen Altersversorgung jederzeit bedenkenlos an mich wenden.

Hannah Pies ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sehr engagiert und kompetent. Frau Pies hat mich super beraten und alle Fragen verständlich beantwortet. Gerne wieder!

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Kontaktdaten von Hannah Pies

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Rechtsanwalt Martin Bechert
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Winterfeldtstr. 1
10781 Berlin

Tel.: (030) 8877427 - 0
Fax : (030) 8877427 - 27

bechert@arbeitsrecht-berlin.de

Informationen gemäß §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG):

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In der Kanzlei arbeiten ausschließlich deutsche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin sind. Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde Martin Bechert in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Es gelten die folgenden rechtlichen Regelungen für die Berufsausübung:

• die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
• die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft

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Rechtsanwalt Bechert unterhält bei der ERGO Versicherung AG, D-40198 Düsseldorf eine Berufshaftpflichtversicherung.

Die deutsche Berufshaftpflichtversicherung deckt begründete Schadensersatzansprüche von Mandanten aus anwaltlicher Tätigkeit, wobei der räumliche Geltungsbereich der Versicherung wie folgt eingeschränkt ist: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

a.) über in anderen Staaten eingerichtet oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,

b.) im Zusammenhang mit der Beratung oder Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,

c.) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

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