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Martin Bechert

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CB
von C. B. am 29.01.2025 um 09:12 Uhr
Ich bekam mein Recht
Arbeitsrecht
Ich bekam sehr rasch einen Termin. Beim Beratungsgespräch legte sich sehr schnell meine inneres Drama, es wuchs das sichere Gefühl in mir, dass eine gerechte Lösung gefunden wird und so kam es auch. Ich bin sehr glücklich und bin dankbar,…

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Rechtsanwalt Martin Bechert, 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als auf Kündigungsschutz spezialisierter Rechtsanwalt bin ich eigentlich jede Woche mehrfach vor einem Arbeitsgericht tätig - und das bereits über 20 Jahre! Seit 2002 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hunderte von Arbeitnehmern habe ich zu Kündigung und Aufhebungsvereinbarung beraten. Hunderte Kündigungsschutzprozesse geführt.


Meine Erfahung:
Optimale Beratung führt zur höchsten Abfindung.


Schon im ersten Beratungsgespräch wird von mir auch über die
● Kündigungsfrist
● Gründe für die Kündigung
● Höhe einer möglichen Abfindung
● Anrechung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld
● etwaige Sperrzeit

gesprochen.

Aber nicht immer geht es um die Regelung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung. Auch im Hinblick auf den Erhalt vom Arbeitsplatz berate ich.

Rufen Sie gerne unter (030) 8877427-0 zur Vereinbarung eines persönlichen Termins an oder vereinbaren Sie Ihren Termin online.

Weitere Informationen finden Sie unter: Bechert Rechtsanwälte

Martin Bechert ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

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Bewertungen 45

CB

von C. B. am 29.01.2025 um 09:12 Uhr

Ich bekam mein Recht
Arbeitsrecht
Ich bekam sehr rasch einen Termin. Beim Beratungsgespräch legte sich sehr schnell meine inneres Drama, es wuchs das sichere Gefühl in mir, dass eine gerechte Lösung gefunden wird und so kam es auch. Ich bin sehr glücklich und bin dankbar, dass ich Herrn Bechert gefunden habe - er wurde mir empfohlen - und er mich in dieser Sache vertreten hat.
Vielen Dank für die Bewertung mit 5 Sternen. Es freut mich und mein Team, dass wir Ihnen schnell udn unkompliziert dabei helfen konnten zu Ihrem Recht zu kommen.

Mit besten Grüßen

Martin Bechert
Rechtsanwalt
RG

von R. G. am 14.02.2024 um 10:24 Uhr

Sehr erfahren
Arbeitsrecht
Wir haben uns als Betriebsrat von RA Bechert vertreten lassen, um eine BV zu verhandeln. Ein extrem erfahrener Anwalt, der die Situation in unserem Betrieb immer sofort einordnen konnte. Unglaublich hilfreich. Wir sind super zufrieden mit der Zusammenarbeit und der BV.
Danke und Liebe Grüße nach Adlershof! Ich freue mich auf die zukünftige Zusammenarbeit mit euch ...

Viele Grüße
Martin

#Betriebsrat #Berlin #Arbeitsrecht #Anwalt #Rechtsanwalt #Berlin #Adlershof
KC

von K. C. am 11.10.2022 um 18:54 Uhr

Hervorragende Analyse und 100%ige Umsetzung in einem Kündigungsschutzprozess
Arbeitsrecht
Martin Bechert war für mich ein Glücksfall als Anwalt, hat er mir doch genau den richtigen Rat gegeben, wie die Taktik in einem klassischen Fall des Arbeitsrechts anzugehen war. Anschließend hat er den Prozess genau in meinem Sinne durchgezogen. Er weiß genau, wovon er redet. Man/frau kann ihm vertrauen.
Vielen Dank für Ihre sehr gute Bewertung meiner Leistung und meines taktischen Geschicks. Gerade bei Kündigungsschutzklagen ist es mir sehr wichtig, zufriedene Mandanten zu haben - dazu gehört selbstverständlich auch die richtige Strategie, um zu einer hochmöglichen Abfindung zu gelangen.

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In der Kanzlei arbeiten ausschließlich deutsche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin sind. Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde Martin Bechert in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Es gelten die folgenden rechtlichen Regelungen für die Berufsausübung:

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• die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
• die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft

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Die deutsche Berufshaftpflichtversicherung deckt begründete Schadensersatzansprüche von Mandanten aus anwaltlicher Tätigkeit, wobei der räumliche Geltungsbereich der Versicherung wie folgt eingeschränkt ist: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

a.) über in anderen Staaten eingerichtet oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,

b.) im Zusammenhang mit der Beratung oder Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,

c.) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Steuernummer: 13/220/00481

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