Bewertungen von Hans-Peter Rien
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Bewertungen
RP
von R. P. am 11.02.2019 um 11:21 Uhr
Behandlung von effektiven Stücken im Nachlass
Erbrecht
Herr Rien hat uns in ausgesprochen kompetenter und zuverlässiger Weise in unseren Erb- und Kapitalrechtsfragen beraten, dies ohne Zeitverzögerung und bei fairer Honorierung. Ich kann seine Kanzlei nur mit Nachdruck empfehlen.
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Antwort von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut mich, wenn Sie sich bei mit gut aufgehoben fühlen.
Gerne stehe ich Ihnen auch weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung.
Gerne stehe ich Ihnen auch weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung.
AU
von A. U. am 08.02.2019 um 20:52 Uhr
Erstberatung Nachlassgestaltung
Erbrecht
Sehr kompetent. Weist in angenehm unaufgeregter Art auf mögliche Probleme hin. Sehr faire Abrechnung als Erstberatung.
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Antwort von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
Es freut mich, wenn ich Sie mit meiner Beratung überzeugen konnte.
Es freut mich, wenn ich Sie mit meiner Beratung überzeugen konnte.
EK
von E. K. am 08.02.2019 um 17:24 Uhr
Nachlassabwicklung / Erstellung Nachlassverzeichnis/Pflichtteilergänzungsanspruch
Erbrecht
bei Herr Rien fühlt man sich sofort gut aufgehoben. Seine ruhige und sachliche Art machen ihn
sofort sympathisch. Ich wurde in meiner Angelegenheit jederzeit kompetent beraten.
sofort sympathisch. Ich wurde in meiner Angelegenheit jederzeit kompetent beraten.
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Antwort von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung.
Es freut mich, dass Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und ich Sie mit meiner Fachkompetenz überzeugen kann.
Gerne stehe ich Ihnen auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.
Es freut mich, dass Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und ich Sie mit meiner Fachkompetenz überzeugen kann.
Gerne stehe ich Ihnen auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.
SH
von S. H. am 21.01.2019 um 14:55 Uhr
Nachlassabwicklung, Erstellung Nachlassverzeichnis, Nachlass Spanien
Erbrecht
Herr Rien begleitet mich seit mehreren Monaten in meine Nachlassangelegenheiten.
Herrn Rechtsanwalt Rien gilt mein tiefster Dank für seine qualifizierte, Fachliche und auch menschliche Hilfe, sowie die unkomplizierte Kommunikation, die immer bestens und reibungslos funktioniert, selbst auf Entfernung, telefonisch oder via E-Mail.
Ehrlich und sachlich und immer die richtige Beurteilung des Sachverhalts außerdem sehr kompetent und freundlich. Bei der Vertretung meiner Person fühle ich mich sehr gut aufgehoben und verstanden. Kann man nur empfehlen!
Herrn Rechtsanwalt Rien gilt mein tiefster Dank für seine qualifizierte, Fachliche und auch menschliche Hilfe, sowie die unkomplizierte Kommunikation, die immer bestens und reibungslos funktioniert, selbst auf Entfernung, telefonisch oder via E-Mail.
Ehrlich und sachlich und immer die richtige Beurteilung des Sachverhalts außerdem sehr kompetent und freundlich. Bei der Vertretung meiner Person fühle ich mich sehr gut aufgehoben und verstanden. Kann man nur empfehlen!
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Antwort von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Vielen Dank für die positive Bewertung.
Es freut mich, wenn ich Sie mit meinen Dienstleistungen und meiner Kompetenz überzeugen konnte.
Gerne begleite ich Sie auch weiterhin in Ihrer Nachlassangelegenheit.
Es freut mich, wenn ich Sie mit meinen Dienstleistungen und meiner Kompetenz überzeugen konnte.
Gerne begleite ich Sie auch weiterhin in Ihrer Nachlassangelegenheit.
MB
von M. B. am 09.01.2019 um 19:33 Uhr
Klärung Erbfolge und Erbrecht
Erbrecht
Herr Rien hat ein sehr angenehmes und ruhiges Auftreten, die bereits erwähnte besonnene Art ist mir auch aufgefallen.
Ich hat mir konkrete Handlungsanweisungen zu meinem Fall gegeben und ist ohne großes Federlesen 'zur Tat geschritten'. So habe ich es mir vorgestellt.
Ich bin gespannt, wie sich der Erbfall unter seiner Fittiche entwickeln wird.
Ich hat mir konkrete Handlungsanweisungen zu meinem Fall gegeben und ist ohne großes Federlesen 'zur Tat geschritten'. So habe ich es mir vorgestellt.
Ich bin gespannt, wie sich der Erbfall unter seiner Fittiche entwickeln wird.
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Antwort von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung von mir und meiner Tätigkeit. Gerne unterstütze ich Sie auch weiterhin bei Ihrem Nachlassfall.
IS
von I. S. am 25.11.2018 um 17:01 Uhr
Vereinbarung Pflichtteils- und Erbverzicht, Auflösung Erbengemeinschaft und Schenkung
Erbrecht
hervorzuheben ist neben der fachlichen Kompetenz besonders die besonnene und angenehme Art von Herrn Rien.
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Antwort von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen auch in weiteren Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Seite.
JA
von J. A. am 20.11.2018 um 14:52 Uhr
Kauf ETW in Österreich, Vertragsabwicklung
Allgemeines Vertragsrecht
Wir können über die Beratung von Herrn Rien nur positives berichten. Zu jeder Zeit fühlten wir uns in unserer vertraglichen Angelegenheit exzellent informiert und betreut.
Besonders hervorzuheben ist die gute Erreichbarkeit und die kompetente, sachliche und strukturierte Herangehensweise.
Wir werden auch in Zukunft die Beratung von Herrn Rien in Anspruch nehmen und können seine Kanzlei nur weiterempfehlen.
Besonders hervorzuheben ist die gute Erreichbarkeit und die kompetente, sachliche und strukturierte Herangehensweise.
Wir werden auch in Zukunft die Beratung von Herrn Rien in Anspruch nehmen und können seine Kanzlei nur weiterempfehlen.
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Antwort von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Sehr geehrte Eheleute Angermeier,
vielen Dank für Ihre positive Bewertung und Ihre Weiterempfehlung. Es freut mich, wenn sie sich bei mir gut aufgehoben gefühlt haben und ich Ihr Anliegen zu einem guten Abschluss bringen konnte.
vielen Dank für Ihre positive Bewertung und Ihre Weiterempfehlung. Es freut mich, wenn sie sich bei mir gut aufgehoben gefühlt haben und ich Ihr Anliegen zu einem guten Abschluss bringen konnte.
TZ
von T. Z. am 14.10.2018 um 12:14 Uhr
Beratungssgespräch
Erbrecht
Herr Rien ist ein sehr kompetenter und angenehmer Gesprächspartner und Fachmann. Ich fühle mich bestens aufgehoben.
Herr Rien wird mich auch weiter vertreten.
Herr Rien wird mich auch weiter vertreten.
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Antwort von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Vielen Dank für die positive Bewertung. Es freut mich,wenn meine Beratung Sie überzeugt hat und Sie sich von mir kompetent vertreten fühlen. Gerne bin ich auch weiterhin für Sie tätig.
DB
von D. B. am 07.10.2018 um 13:18 Uhr
Abwicklung Nachlass bei einer Erbengemeinschaft
Erbrecht
Die Rechtsberatung durch Herrn Hans-Peter Rien war von exzellentem Niveau. Rasche Terminvergabe, genaues Zuhören, exaktes Erfassen der Thematik, konstruktive Vorschläge zur Lösung der Situation. Hier ist man in besten Händen.
![Rechtsanwalt Hans-Peter Rien](https://www.anwalt.de/image/user/fit-dimensions/Hans-Peter_Rien_LinkedIn[9441] neu_5b46385b2d04d.png?side-length=40)
Antwort von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Sehr geehrter Herr Beyer, vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut mich, wenn ich Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnte und meine Dienstleistung rundum Ihren Erwartungen entsprochen hat. Gerne stehe ich Ihnen auch für weitere Rechtsberatungen mit Rat und Tat zur Verfügung.
BH
von B. H. am 02.10.2018 um 15:27 Uhr
Darlehnesvertrag
Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rien hat zeitnah Termine vergeben.Die Gespräche fanden in angenehmer Atmosphäre statt. Er ging auf die Vorstellungen der Klienten ein und machte konstruktive Vorschläge zur Lösung ihrer Probleme. Die Bearbeitung aller Vorgänge erfolgte stets kurzfristig und umfassend.
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Antwort von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut mich, wenn ich mit meiner Dienstleistung Ihren Vorstellungen entsprochen habe und ich Ihre Wünsche und Interessen in Ihrem Sinne umsetzen konnte. Gerne stehe ich Ihnen auch zukünftig mit Rat und Tat zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Rien
Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Rien
Rechtsanwalt