Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Rechtsanwalt

Hans-Peter Rien

Kanzlei für Erbrecht u. Mediation, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Kanzlei für Erbrecht u. Mediation, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
rechtsanwalt-rien.de
kompetent - zuverlässig - lösungsorientiert
  • Erbrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Mediation
  • Allgemeines Vertragsrecht
DH
von D. H. am 09.03.2025 um 09:05 Uhr
Beratung zu Pflichtteilsansprüchen und Erbauseinandersetzung
Erbrecht
Wir waren zu einem ersten Beratungsgespräch bei Herrn Rien und was soll ich sagen: Wir waren hellauf begeistert! Herr Rien hat uns mit seiner freundlichen, unaufdringlichen Art sofort ein angenehmes Gefühl vermittelt und uns einen Raum für…

Alle Bewertungen anzeigen (156)

Rechtliche Expertise und wirtschaftliche Kompetenz

  • Sie möchten Ihren Nachlass rechtssicher gestalten?
  • Sie suchen nach einem kompetenten Ansprechpartner um Ihr Vermögen/Ihr Unternehmen steueroptimiert auf die nächste Generation zu übertragen?
  • Sie wünschen sich die geordnete Abwicklung Ihres Nachlasses und suchen nach einem zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) ?
  • Sie suchen im Streitfall nach einer Möglichkeit selbstbestimmt und interessengesteuert den Konflikt zeitsparenden und zu überschaubaren Kosten zu lösen? Mediation ist dann das richtige Instrument.
  • Sie möchten einen Vertrag rechtssicher gestalten?

Dann ist Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Rien der richtige Ansprechpartner für Sie. 

Diskretion, Loyalität und Kontinuität sind die Werte, auf denen die kompetente und umfassende rechtliche Betreuung durch Rechtsanwalt Hans-Peter Rien basiert. Er legt großen Wert auf eine objektive Herangehensweise und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Als Mandant stehen Sie bei ihm mit Ihren individuellen Interessen und Bedürfnissen ganz im Mittelpunkt. So profitieren Sie in jedem einzelnen Fall von seiner langjährigen Erfahrung und können gemeinsam mit ihm zu einer für Sie maßgeschneiderten Lösung finden. 

Rechtsanwalt Hans-Peter Rien berät Sie in folgenden Rechtsgebieten: 

  • Erbrecht

Rechtsanwalt Rien berät Sie bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen – sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmer. Darüber hinaus bietet er umfassende Beratung bei der Errichtung von Stiftungen und Familiengesellschaften sowie zur dabei relevanten Vertragsgestaltung an und begleitet diese bis zur endgültigen Realisierung.Er entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie zur Übertragung Ihrer Vermögenswerte im Erbfall. Häufig kann auch eine vorweggenommene Erbfolge, auch unter steuerlichen Aspekten, eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung darstellen. Ziel ist es stets erbrechtliche Streitigkeiten durch eine rechtssichere Lösung zu vermeiden. 

Eine besondere Herausforderung stellt die Erstellung eines Behindertentestamentes dar. In Deutschland leben 6 Mio. Menschen mit Behinderung. Das Behindertentestament bezweckt eine doppelte Begünstigung und eine doppelte Zurücksetzung: 

  • Begünstigt     werden soll primär das körperlich und/oder geistig behinderte Kind durch einen Lebensstandard über Sozialhilfeniveau. Aber auch die gesunden     Familienmitglieder werden begünstigt, da die Nachlasssubstanz nach dem Tod     des behinderten Kindes der Familie erhalten bleiben kann.
  • Der     Sozialleistungsträger hingegen wird zweifach zurückgesetzt: Für Sozialleistungen gilt zwar der Nachranggrundsatz. Sozialleistungen sollen danach erst gewährt werden, wenn das vorhandene     Vermögen aufgebraucht ist oder das Einkommen für eine
    Grundversorgung nicht ausreicht. Das Behindertentestament will erreichen, dass
    trotz des Erbanfalls Sozialleistungen an das behinderte Kind weiterhin erbracht
    werden. Der Zugriff auf das vom behinderten Kind Geerbte soll abgewehrt werden.
    Hingegen sollen das behinderte Kind und die gesunden Familienmitglieder (oder
    Dritte) durch das Behindertentestament mehr erhalten, als sie ohne diese
    Gestaltung erhielten.

Unverzichtbar im Zusammenhang mit der Nachlassregelung ist heute die Erstellung einer Patienten- und Betreuungsverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht. Auch ist die Ordnung Ihres digitalen Nachlasses in der heutigen Zeit ein Muss.

  • Testamentsvollstreckung

Damit Sie die Sicherheit haben, dass Ihr Nachlass auch in Ihrem Sinne abgewickelt wird, übernimmt Rechtsanwalt Rien auch die Testamentsvollstreckung. Rechtsanwalt Hans-Peter Rien ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und verfügt somit über eine ausgezeichnete Qualifikation zur Umsetzung Ihres Erblasserwillens.

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist etwas für jemanden, der

  • schutzbedürftige Angehörige hat (Stichwort: Behindertentestament)
  • Streit in der Familie vermeiden möchte
  • in einer Lebensgemeinschaft mit nichtehelichen Kindern lebt, sog. Patchworkfamilien
  • ein Unternehmen vererbt oder eine Stiftung gründen möchte
  • Immobilienbesitz hat oder Inhaber komplexer Vermögenswerte ist

Testamentsvollstreckung bedeutet 

  • eine Schutzfunktion für überlebende Angehörige
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder vor ungewolltem Zugriff Dritter
  • Erfüllung karitativer Zwecke


  • Gesellschafts- und Vertragsrecht

Wenn Sie einen Vertrag rechtssicher gestalten möchten, sind Sie bei Rechtsanwalt Hans-Peter Rien in guten Händen. Ob Arbeits-, Miet- oder Kaufvertrag oder andere zivilrechtliche Verträge, stets wird die für Sie beste und an den aktuellen Gesetzen und Rechtsprechung orientierte Lösung gefunden.

  • Bankrecht & Kapitalanlagerecht

Wenn Sie Fragen zu einer von Ihnen getätigten Kapitalanlage haben oder zu einem Darlehen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rien mit kompetentem Rat zur Verfügung. Aufgrund seiner 20-jährigen Tätigkeit in führenden Positionen einer deutschen Großbank kennt er sowohl die Kunden - als auch die Bank – Seite und hat somit in vielen Bereichen ein Wissen, dass über die rein rechtliche Betrachtung hinausgeht und für die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Auseinandersetzung von erheblicher Bedeutung ist.

  • Mediation

Und wenn es doch einmal zu einem Streit kommt, ist die Mediation die geeignete Methode um Ihren Konflikt interessengerecht und selbst bestimmt zu lösen. Bei der Mediation geht es nicht wie in einem Rechtsstreit darum, Positionen zu vertreten und dafür zu streiten, sondern es geht darum, die Interessen, die sich hinter den Positionen verbergen, sichtbar zu machen und dadurch den Streit einer win-win-Situation zuzuführen. Im Unterschied zum Rechtsstreit entscheidet hier nicht ein Dritter – mit oft ungewissem Ausgang – sondern die Beteiligten selbst sind die Akteure der Entscheidung. 

Ausführliche Informationen zu den Tätigkeitsschwerpunkten und zum Werdegang von Rechtsanwalt Rien finden Sie auf der Kanzleiwebsite: rechtsanwalt-rien.de 

Kontakt: 

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten empfiehlt sich die vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter den angegebenen Kontaktdaten. Oder wenden Sie sich über das anwalt.de-Kontaktformular an Rechtsanwalt Rien. 

Rechtsanwalt Rien freut sich, Sie in seiner Kanzlei zu begrüßen. 

Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze: 

Zu den Kanzleiräumen in der Ferdinand-Maria-Straße 30 in München gelangen Sie innerhalb weniger Gehminuten über die Haltestelle „Hubertusstraße" mit der Straßenbahnlinie 12 oder mit der Trambahnlinie 17 bist zur Haltestelle "Schloss Nymphenburg" Die U-Bahn-Station „Gern" (Linien U1, U2 und U7) liegt etwa fünfzehn Gehminuten entfernt. Vor Ort stehen Ihnen Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Hans-Peter Rien ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Bescheinigung über die Teilnahme an der Fachanwaltsausbildung Erbrecht

    Bescheinigung über die Teilnahme an der Fachanwaltsausbildung Erbrecht

    Ausbildung über 120 Zeitstunden nach den Regeln der §§ 4,14 f FAO mit 3 Abschlussarbeiten über jeweils 5 Zeitstunden in der Zeit vom 3. Mai bis 24. September 2017

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Bescheinigung über die Teilnahme an der Fachanwaltsausbildung Erbrecht
  • Zertifikat über die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker

    Zertifikat über die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker

    Ausbildung über 12,5 Zeitstunden mit abschließender Klausur

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Zertifikat über die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker
  • Zertifikat als Testamentsvollstrecker (AGT)

    Zertifikat als Testamentsvollstrecker (AGT)

    Qualifikation in 3 Modulen mit jeweils abschließender 90-minütiger Klausur

    Website

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Zertifikat als Testamentsvollstrecker (AGT)
  • Bestätigung der Rezertifizierung als Testamentsvollstrecker (AGT)

    Bestätigung der Rezertifizierung als Testamentsvollstrecker (AGT)

    Bestätigung wird erteilt nach regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 15 Zeitstunden

    Website

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Bestätigung der Rezertifizierung als Testamentsvollstrecker (AGT)
  • Zertifikat über die Ausbildung zum Mediator

    Zertifikat über die Ausbildung zum Mediator

    Ausbildung über 400 Stunden, davon 120 in Präsenzunterricht.

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Zertifikat über die Ausbildung zum Mediator
  • Bestätigung über die Absolvierung der Mediationsausbildung zur Vorlage bei Berufsverbänden

    Bestätigung über die Absolvierung der Mediationsausbildung zur Vorlage bei Berufsverbänden

    Bestätigung, dass die Ausbildung nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. sowie der Deutschen Gesellschaft für Mediation erfolgte.

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Bestätigung über die Absolvierung der Mediationsausbildung zur Vorlage bei Berufsverbänden
  • Bestätigung der Rezertifizierung als Testamentsvollstrecker (AGT)

    Bestätigung der Rezertifizierung als Testamentsvollstrecker (AGT)

    Bestätigung wird erteilt nach regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 15 Zeitstunden

    Website

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Bestätigung der Rezertifizierung als Testamentsvollstrecker (AGT)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Isländisches Recht
  • Liechtensteiner Recht
  • Österreichisches Recht
  • Schweizer Recht

Bewertungen 156

DH

von D. H. am 09.03.2025 um 09:05 Uhr

Beratung zu Pflichtteilsansprüchen und Erbauseinandersetzung
Erbrecht
Wir waren zu einem ersten Beratungsgespräch bei Herrn Rien und was soll ich sagen: Wir waren hellauf begeistert! Herr Rien hat uns mit seiner freundlichen, unaufdringlichen Art sofort ein angenehmes Gefühl vermittelt und uns einen Raum für einen offenen Austausch geboten. Herr Rien ist auf all unsere Fragen ausführlichst eingegangen und hat uns mit seinem Fachwissen nicht nur beraten, sondern uns auch Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dank seiner Hilfe wissen wir nun, welche Optionen wir haben. Wenn wir noch einmal rechtliche Hilfe benötigen, werden wir uns wieder an Herrn Rien wenden. Schnell, kompetent, freundlich und mit so viel Expertise beraten zu werden, ist für mich unglaublich viel wert.
Vielen Dank für die positive Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen auch bei weiteren Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Verfügung.
MR

von M. R. am 03.03.2025 um 18:48 Uhr

Sofortige Kontaktaufnahme
Erbrecht
Hat Erstgespräch und Termin angeboten, Terminvorschlag kam prompt, habe ich angenommen.
Vielen Dank für die positive Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen auch bei weiteren Rechtsfragen zur Verfügung.
BW

von B. W. am 17.01.2025 um 12:14 Uhr

In jeder Hinsicht empfehlenswert
Erbrecht
Im Rahmen einer Testamentsvollstreckung kam es zwischen den Erben zu Unstimmigkeiten über die Rechtsauslegung einer Vorerbschaftsregelung. Herr Rien stand mir hier 18 Monate lang hinweg überaus kompetent zur Seite. Im Zuge des Verfahrens hatte ich mit mehreren Anwälten und Notaren zu tun - insofern traue ich mir eine halbwegs objektive Bewertung zu. Mich überzeugte Herrn Riens ruhige, überaus zugewandte Art, sowohl in persona, telefonisch als auch per Mail. Sämtliche Termine wurden zeitnah bis sehr kurzfristig vergeben und auch stets eingehalten. Jegliches Vorgehen erfolgte durch eine zielgerichtete und verständliche Kommunikation mit allen Beteiligten. So konnte letztlich dem Wortlaut des Testamentes rechtssicher und außergerichtlich in Form einer gütlichen Einigung entsprochen werden. Herrn Riens diplomatische Rhetorik sorgte hierbei für eine überraschend friedliche Übereinkunft, mit der offensichtlich alle Beteiligten letztendlich zufrieden scheinen. Eine klar strukturierte Abrechnung mit exaktem Zeitplan und nachvollziehbarer Chronologie rundeten seine Tätigkeit ab. So wenig ich hoffe, mit derlei Belastung nochmal konfrontiert zu werden, so sehr würde ich mich in diesem Falle auf eine erneute Zusammenarbeit mit Herrn Rien freuen.
Vielen Dank für die positive Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen auch bei weiteren Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Rechtstipps 67

Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
(6)13.06.2024 von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Erbrecht

Wie in meinem letzten Beitrag ausgeführt, kann das Berliner Testament zu erheblichen Steuernachteilen führen, vor allem bei hohen Vermögenswerten. Die Erbschaftsteuerfreibeträge der Kinder und der

Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
(6)24.05.2024 von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Erbrecht

Wenn ein Testament verfasst wird, was von knapp .40 % der Bevölkerung getan wird, entfallen ca. 60 % der Testamente auf das sogenannte „Berliner Testament“. Das Berliner Testament zeichnet sich

Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
(7)21.05.2024 von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Erbrecht

Immer wieder findet sich in Testamenten die Formulierung „Mein Barvermögen vermache ich XY“. Die Frage die sich in Zeiten von Onlinekonten und bargeldlosem Zahlungsverkehr hierzu aufdrängt ist, was

Kontaktdaten von Hans-Peter Rien

  • Adresse

    Ferdinand-Maria-Straße 30
    80639 München

    7.117,88 km (von Ihrem Standort)

    Um diese Karte anzuzeigen,
    lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Kanzlei-Impressum

Diese Homepage wird angeboten durch:
Rechtsanwalt
Hans-Peter Rien

Ferdinand-Maria-Straße 30
80639 München
Phone :      +49 (0)89  129 73 86
Mail:   rechtsanwalt-rien@t-online.de
URL:  www.rechtsanwalt-rien.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 288 904 885

Hans-Peter Rien ist als Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen und Mitglied
der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München,
Tal 33, 80331 München, info@rak-muenchen.de, www.rak-muenchen.de
Für sie gelten insbesondere folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
• BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
• BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
• FAO - Fachanwaltsordnung
• BRAGO – Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
• RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
• Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
• GwG - Geldwäschebekämpfungsgesetz
Nähere Einzelheiten zu diesen berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de, dort unter dem Stichwort: „Informationspflichten gemäß § 5 TMG“.
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Rien

Rechtsanwalt

Hans-Peter Rien
5,0156 Bewertungen

FAQ

  • Wann entstehen für mich Kosten?
    Ihr anwalt.de-Konto ist kostenfrei – und das dauerhaft.
    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Hans-Peter Rien möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Hans-Peter Rien über sein Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Hans-Peter Rien eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Hans-Peter Rien stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Die Bürozeiten von Hans-Peter Rien sind:
    Mo.–Di., Fr.: 09:00–13:00
    14:00–18:00
    Mi.: 09:00–14:00
    Do.: 09:00–13:00
    14:00–20:00.
    Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Hans-Peter Rien variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Hans-Peter Rien aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Hans-Peter Rien stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Hans-Peter Rien weitere Kontaktwege.