Bewertungen von HARTL • MANGER und Kollegen

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Sehr gut
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Bewertungen

SP

von S. P. am 05.11.2017 um 09:05 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Nicht gezahlte Miete nach Eigenbedarfskündigung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mein Mieter hatte beschlossen nach der Eigenbedarfskündigung die Mietzahlungen einzustellen und diese mit der Kaution zu verrechnen. Herr Manger hat mich Gerichtlich sehr gut vertreten und meine Forderungen weitest gehend durchgesetzt. Bensonders gut hat mir die stets freundliche sowie kompetente Beratung und gute Erreichbarkeit gefallen.
HS

von H. S. am 24.10.2017 um 11:13 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Verkehrsrecht - Wie gewohnt herausragende Unterstützung durch Herrn RA List
Verkehrsrecht
Seit mittlerweile mehr als 20 Jahren unterstützt mich Herr Rechtsanwalt Maximilian List vertrauensvoll und vor allem überaus erfolgreich in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten. Zuletzt wieder herausragend im Jahr 2017 im Rahmen eines strittigen Verkehrsunfalls mit Fahrzeug-Totalschaden sowie Personenschaden. Fazit: Besser geht nicht. TOP Anwalt.
SS

von S. S. am 18.08.2017 um 17:03 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Mieterhöhung/Nebenkostenabrechnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Dr. Ponholzer sagte mir im Ersttermin zu, den Fall nach RVG zu übernehmen. Nach einer Woche jedoch teilte er mir mit, dies sei entgegen seiner erste Aussage nur nach Stundenhonorar möglich, worauf ich ablehnte. Ich halte das für ein unlauteres Geschäftsgebaren, ein Angebot nachträglich zu ändern. Auf meine Ablehnung hin bekam ich auch noch eine Rechnung für den Ersttermin, der mir nun auch gar nichts gebracht hat, da ich mir einen anderen Anwalt suchen musste.
Ich erachte es als unverhältnismäßig in so einem Fall auch noch eine Rechnung zu stellen und würde ein gewissen Entgegenkommen erwarten. Ich verstehe, dass kleine Mietangelegenheiten nicht attraktiv sind; jedoch sollte man dies dann gleich am Anfang mitteilen.
KR

von K. R. am 08.01.2017 um 22:30 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Soweit wurde ich schnell kontaktiert und ein Termin war auch schnell vereinbart.
Sehr zuvorkommende Mitarbeiter. Die Kanzlei macht einen sehr seriösen Eindruck. Ich bin zufrieden.
PN

von P. N. am 05.12.2016 um 23:28 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Sportrecht
Sportrecht
Ich danke Herrn Richter für seine top Beratung im Vereinsrecht für unseren Sportverein. Er findet immer eine sehr gute Antwort und Lösung. Er ist für uns ein sehr zuverlässiger Partner. Vielen Dank für Ihre Arbeit.
HZ

von H. Z. am 03.12.2016 um 12:23 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Verkauf ETW Erbpachtrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr RA Harald Richter von der Kanzlei Hartl - Manger hat uns als Verkäufer bei der Veräußerung einer
Eigentumswohnung im Erbpachtrecht gegenüber dem Grundstückseigner kompetent und zielführend
vertreten.
RD

von R. D. am 23.07.2016 um 15:38 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

WEG-Beschlussanfechtungen zu Instandsetzung und Jahresabrechnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr RA Robert Stenger unterstützte mich über fast 2 Jahre ausgezeichnet und erfolgreich bei mehreren WEG-Beschlussanfechtungen zu Instandsetzungsbeschlüssen und zu einer Jahresabrechnung
die nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprachen.
In allen Punkten wurden meine Klagen vom Gericht bestätigt.
Seine Schriftsätze und sein Auftreten vor Gericht waren überzeugend, was sicher auch
zum positiven Ergebnis beitrug.
Die Zusammenarbeit mit Herrn RA Stenger war stets freundlich und professionell.
Bei Bedarf würde ich Herrn RA Stenger jederzeit wieder um Unterstützung bitten.
Ich möchte hier die Kanzlei Hartl und Manger und besonders Herrn RA Stenger sehr empfehlen.
JK

von J. K. am 29.03.2016 um 14:26 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

./ LHST München weg. Mietminderung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich empfehle die Kanzlei und im Besomderen HR. Dr. Ponholzer uneingeschränkt weiter. Ersttermin habe ich kurzfristig erhalten, die Gespräche waren zielgerichtet und informativ. Die Vorbereitungen für den Gerichtstermin umfassend und vorteilhaft. Das Auftreten im Gerichtstermin überzeugend, souverän, aufmerksam und stets auf Ballhöhe. Ich habe mich sehr gut beraten und vertreten gefühlt und wurde vom Ergebnis positiv überrascht!
AL

von A. L. am 22.03.2016 um 17:22 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Klage aufgrund Eigenbedarf
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Dr. Florian Ponholzer leistete ausgezeichnete Arbeit von der ersten Minute an. Alle möglichen und erforderlichen Schritte wurden bestens erklärt, sowie alle Fragen jederzeit (vom Erstkontakt bis nach der Gerichtsverhandlung)und ohne Verzögerung beantwortet. Ich würde und werde die Kanzlei und insbesondere Herrn Dr. Ponholzer jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
HS

von H. S. am 05.01.2016 um 20:57 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Zinsrückforderungsansprüche aus Darlehen mit variablem Zins gegen eine große inländische Bank
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Markus Manger hat uns höchst erfolgreich bei der Durchsetzung von Zinsrückforderungsansprüchen aus zwei Darlehensverträgen vertreten, die wir in den 90er Jahren zu variablem Zins bei einer großen inländischen Bank abgeschlossen hatten. Von einem externen Spezialisten hatten wir vorab den Zinsverlauf nachkontrollieren lassen und konnten qualifizierte Prüfberechnungen vorlegen. Im Vorgespräch hatte Herr Manger zunächst unsere Erwartungen gedämpft und uns sehr besonnen zu einer realistischen Einschätzung der Erfolgschancen und Risiken geführt. Umso größer war nun die Überraschung, als die Bank am Ende nicht nur unsere Rückforderungsansprüche vollumfänglich erfüllte sondern auch noch unsere gesamten Anwaltskosten übernahm. Mit viel Diplomatie und Verhandlungsgeschick konnte Herr Manger dieses optimale Ergebnis außergerichtlich herbeiführen. Seine überaus konstruktive und effiziente Kommunikation schätzen wir sehr und werden Herrn Manger uneingeschränkt weiterempfehlen.