Bewertungen von HARTL • MANGER und Kollegen

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Sehr gut
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Bewertungen

ZB

von Z. B. am 15.02.2019 um 16:10 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

BHN BUGOJNO-Basketball Spieler/Korman Edis
Sportrecht
Alles warr positiv, vielen dank.
PK

von P. K. am 26.08.2018 um 14:35 Uhr für Fachanwalt für Mietrecht Markus Manger

Mietrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Manger ist ein äußerst kompetenter und seriöser Rechtsbeistand. Insbesondere sein strategisches und zielführendendes Vorgehen zu hervorzuheben. Seit er uns vertritt haben wir alle Rechtstreitigkeiten gewonnen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
TR

von T. R. am 12.05.2018 um 09:08 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Schulden eintreiben
Allgemeine Rechtsberatung
Das war eine "Anfangsberatung" über Erfolgsaussichten. Die war sachlich und gut.
Genaueres ist erst nach event. Verfahrensabschluss möglich.
GL

von G. L. am 09.03.2018 um 13:46 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Kaufvertrag zu Immobilienverkauf
Kaufrecht
Herr Manger beriet und unterstützte mich beim Verkauf meines Hauses auf professionelle Art und Weise. Durch gezielte und prägnante Hinweise und Ergänzungen im Vorfeld des Notartermines konnten - dank der Hilfe von Herrn Manger - wichtige Passagen im Kaufvertrag geändert oder erweitert werden. Diese professionelle Hilfe gab nicht nur Sicherheit, sondern verhalf auch ganz dezidiert, Kosten bei der Immobilenabwicklung zu senken. Überzeugt hat mich auch die telefonische Unterstützung von Herrn Manger, in welcher er die Sachlage spontan, präzise und schnell einzuordnen wusste. Für die freundliche und sehr professionelle Unterstützung möchte ich mich bei Herrn Manger noch einmal recht herzlich bedanken.
Gero Limbeck
KA

von K. A. am 20.02.2018 um 09:54 Uhr für Rechtsanwalt Harald Richter

Angelegenheit bzgl. einer Grunddienstbarkeit
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Hr. Richter ist ein sehr kompetenter Anwalt, den wir empfehlen können. Wir waren zuerst bei einem anderen Anwalt. Dieser wollte unseren Sachverhalt total aufblähen und wir hätten wahrscheinlich einen langwierigen Prozess führen müssen, welcher sehr teuer und das Ergebnis evtl. nicht zufriedenstellend gewesen wäre.
Hr. Richter hat unsere Situation sofort richtig eingeschätzt und einen äußerst zufriedenstellenden schnellen Lösungsweg auf die Beine gestellt. Mit dem Ergebnis, welches wir durch die ausgezeichnete Arbeit von Hr. Richter erreicht haben, sind wir sehr glücklich.
Vielen Dank!
MS

von M. S. am 02.12.2017 um 11:42 Uhr für Fachanwalt für Mietrecht Markus Manger

Mietrecht; Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarf
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Eine ganz hervorragende Kanzlei; wir wurden von Herrn RA Manger vertreten und sind äußerst (!) zufrieden; Herr Manger ist ein hervorragender Fachanwalt: sehr kompetent, immer sehr gut
vorbereitet, loyal, ruhig, sachlich und vor Gericht eine Bank; mit Herrn RA Manger an seiner Seite, muss man sich keine Sorgen machen; wir haben die Klage voll umfänglich gewonnen, dank Herrn Manger; Vielen Dank !
SP

von S. P. am 05.11.2017 um 09:05 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Nicht gezahlte Miete nach Eigenbedarfskündigung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mein Mieter hatte beschlossen nach der Eigenbedarfskündigung die Mietzahlungen einzustellen und diese mit der Kaution zu verrechnen. Herr Manger hat mich Gerichtlich sehr gut vertreten und meine Forderungen weitest gehend durchgesetzt. Bensonders gut hat mir die stets freundliche sowie kompetente Beratung und gute Erreichbarkeit gefallen.
HS

von H. S. am 24.10.2017 um 11:13 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Verkehrsrecht - Wie gewohnt herausragende Unterstützung durch Herrn RA List
Verkehrsrecht
Seit mittlerweile mehr als 20 Jahren unterstützt mich Herr Rechtsanwalt Maximilian List vertrauensvoll und vor allem überaus erfolgreich in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten. Zuletzt wieder herausragend im Jahr 2017 im Rahmen eines strittigen Verkehrsunfalls mit Fahrzeug-Totalschaden sowie Personenschaden. Fazit: Besser geht nicht. TOP Anwalt.
SS

von S. S. am 18.08.2017 um 17:03 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Mieterhöhung/Nebenkostenabrechnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Dr. Ponholzer sagte mir im Ersttermin zu, den Fall nach RVG zu übernehmen. Nach einer Woche jedoch teilte er mir mit, dies sei entgegen seiner erste Aussage nur nach Stundenhonorar möglich, worauf ich ablehnte. Ich halte das für ein unlauteres Geschäftsgebaren, ein Angebot nachträglich zu ändern. Auf meine Ablehnung hin bekam ich auch noch eine Rechnung für den Ersttermin, der mir nun auch gar nichts gebracht hat, da ich mir einen anderen Anwalt suchen musste.
Ich erachte es als unverhältnismäßig in so einem Fall auch noch eine Rechnung zu stellen und würde ein gewissen Entgegenkommen erwarten. Ich verstehe, dass kleine Mietangelegenheiten nicht attraktiv sind; jedoch sollte man dies dann gleich am Anfang mitteilen.
KR

von K. R. am 08.01.2017 um 22:30 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Soweit wurde ich schnell kontaktiert und ein Termin war auch schnell vereinbart.
Sehr zuvorkommende Mitarbeiter. Die Kanzlei macht einen sehr seriösen Eindruck. Ich bin zufrieden.