Fachanwältin für
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
Rechtsgebiet
- Erbrecht
Über mich
Anwaltskanzlei Dr. Schneider & Schulze
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig war Frau Rechtsanwältin Schulze in der Roßlauer Schiffswerft GmbH von 1981 bis 1997 tätig. Im Jahr 1992 wurde Ihr Zulassung zur Anwaltschaft verliehen.
Arbeitsrecht
Recht und Rechtsprechung sind stets im Wandel – das gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht, individuell wie kollektiv. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zu rechtlichen Streitigkeiten kann es z. B. kommen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht, wenn sich unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden oder wenn das erhaltene Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll.
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihren individuellen Sachverhalt zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung herbeizuführen.
Familienrecht
Wirtschaftliche Einbußen, psychische Belastungen für die gesamte Familie – eine Trennung und Scheidung können all das mit sich ziehen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Vielzahl an Angelegenheiten, die es nun zu regeln gilt, und begleite Sie in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ebenso wie in streitigen Prozessen vor Gericht. Gerne biete ich Ihnen an, einen Ehevertrag oder eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu gestalten, berechne Unterhaltsansprüche für Eltern, Kinder und Ehegatten, teile das Umgangsrecht und (ggf. alleinige) Sorgerecht auf u. v. m. Richten Sie gerne auch Ihre Fragen zum Abstammungsrecht, zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft oder zur Adoption von Kindern an mich.
Erbrecht
Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, ggf. auch Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von mir außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von mir errechnen (z. B. bei einer Enterbung oder einer Schenkung zu Lebzeiten) oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen Termin vereinbaren!
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Anwaltverein Anhalt-Zerbst e.V., Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins,
- Wirtschaftskreis Roßlau e.V., Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Kanzlei
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