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Rechtsanwalt Helmut Schneider
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht und Unfallregulierungen, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Versicherungsrecht
Nach dem Abitur studierte Herr Rechtsanwalt Helmut Schneider Rechtswissenschaften an den Universitäten in Mainz und Mannheim und ist seit 1985 als Rechtsanwalt tätig.
Herr Rechtsanwalt Schneider zeichnet sich durch besondere praktische sowie theoretische Kenntnisse in den Bereichen Strafrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht aus. In allen drei Rechtsgebieten wurde ihm der Fachanwaltstitel verliehen.
Seit 2005 ist er zudem stellvertretender Vorsitzender im Fachprüfungsausschuss Verkehrsrecht der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken.
Strafrecht
Im Strafrecht geht es regelmäßig um viel. Oft steht nichts Geringeres auf dem Spiel als Ihre Freiheit. Es ist daher in diesem Bereich besonders wichtig, einen starken Partner an Ihrer Seite zu wissen, der für Ihre Rechte kämpft und sich mit persönlichem Engagement für Sie einsetzt. Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht stehe ich an Ihrer Seite und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und wirksame Verteidigungsstrategie. So erreiche ich für Sie stets den bestmöglichen Verfahrensausgang!
Verkehrsrecht
Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen Hilfe bei der Schadensregulierung oder der Korrespondenz mit der Versicherung? Im Verkehrsrecht übernehme ich die Geltendmachung bzw. Abwehr von Forderungen für Reparatur, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, die bei Sachschäden entstehen können. Aber auch bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen können Sie sich auf mich verlassen.
Versicherungsrecht
Ich kümmere mich zuverlässig um Ihre Angelegenheiten im Bereich des Versicherungsrechts. Hier unterstütze ich Sie beim Widerruf eines Versicherungsvertrags oder prüfe Ihr Rücktrittsrecht. Zudem helfe ich Ihnen bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen der Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung.
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen persönlichen Termin vereinbaren!
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Die Sozietät Raab, Schneider und Emrich-Ventulett ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kaiserslautern. Gesellschafter sind die Rechtsanwälte Helmut Schneider und Katrin Emrich-Ventulett. Alle in der Sozietät beschäftigten Rechtsanwälte sind Mitglieder der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken (Landauer Str. 17, 66482 Zweibrücken, Tel. 06332 / 8003-0, Fax: 06332 / 8003-19, www.rak-zw.de. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gem. § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Nach dieser Vorgabe besteht ein entsprechender Versicherungsschutz bei der Viktoria Versicherungs AG, Viktoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf .
Wir unterliegen folgenden berufsrechtlichen Regelungen, welche auch in vollständiger Form unter der Hompageadresse der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de veröffentlicht sind.
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Bundesrechtsanwaltgebührenordnung (BRAGO)
Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Zur Vermeidung eines etwaigen Rechtsstreits zwischen uns und Mandanten unterhält die zuständige Rechtsanwaltskammer Zweibrücken (s.o.) eine Schlichtungsstelle. Alternativ kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin angerufen werden, soweit der Streitwert der Angelegenheit nicht mehr als EUR 15.000,00 beträgt.

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