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Rechtsanwalt

Stefan Keilhauer

www.raab-schneider.de
  • Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht
  • Versicherungsrecht
KH
von K. H. am 11.01.2023 um 20:24 Uhr
Verkehrsrecht auch im Ausland
Verkehrsrecht
Herr Keilhauer hat mich bestens beraten und meine Rechte vertreten, auch bei einem Haftpflichtschaden im Ausland. Abwicklung kompetent und freundlich.

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Rechtsanwalt Stefan Keilhauer

Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
 

Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Allgemeines Zivilrecht

Nach seinem Jurastudium in Mannheim und dem absolvierten Referendariat am Landgericht Kaiserslautern arbeitet Herr Rechtsanwalt Stefan Keilhauer für die Kanzlei Raab, Schneider & Emrich-Ventulett. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht er Ihnen in allen rechtlichen Belangen zur Seite. Selbstverständlich betreut er Sie auch im Verkehrsrecht und kümmert sich um die Schadensregulierung nach einem Unfall oder bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen.

In meinen Büroräumen in Kaiserslautern heiße ich Sie herzlich willkommen! Gerne berate ich Sie in den genannten Rechtsgebieten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Rechtssichere Verträge sind im Regelfall bereits die halbe Miete! Das gilt ganz besonders auch im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich von mir beraten, wenn es um die Verankerung Ihrer Rechte und Interessen in maßgeschneiderten Mietverträgen, Pachtverträgen, Teilungserklärungen oder einer Gemeinschaftsordnung geht. Darüber hinaus vertrete ich Ihre Ansprüche bei Streitigkeiten mit dem Vertragspartner, etwa wegen überhöhten Nebenkostenabrechnungen, Mängeln am Mietobjekt, Auseinandersetzungen mit dem Verwalter etc.

Verkehrsrecht

Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich für Sie genau der richtige Ansprechpartner, wenn Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (z. B. Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsübertretung) einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Ich prüfe diesen auf Anfechtbarkeit und helfe Ihnen, ein drohendes Fahrverbot, den Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg oder eine MPU zu vermeiden. Gerne nehme ich mich außerdem Ihres Anliegens beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat (z. B. Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht etc.) an oder berate und vertrete Sie rund um den Fahrzeugkauf.

Zivilrecht

Auf dem Gebiet des Zivilrechts, das alle Regelungen der Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander betreffen, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei steht die Verteidigung Ihrer Privatrechte und Interessen im Alltag im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Wünschen Sie beispielsweise die rechtssichere Erstellung von Verträgen aller Art sowie deren sorgfältige Optimierung und Überprüfung, können Sie sich stets an mich wenden. Des Weiteren liefere ich Ihnen kompetente und aussagekräftige Rechtsberatung im Falle von Auseinandersetzungen mit Nachbarn und setze mich darüber hinaus für die Geltendmachung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz für Sie ein.


Stefan Keilhauer ist gelistet in Rechtsanwälte Kaiserslautern und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • APRAXA eG

Bewertungen 7

KH

von K. H. am 11.01.2023 um 20:24 Uhr

Verkehrsrecht auch im Ausland
Verkehrsrecht
Herr Keilhauer hat mich bestens beraten und meine Rechte vertreten, auch bei einem Haftpflichtschaden im Ausland. Abwicklung kompetent und freundlich.
SR

von S. R. am 11.08.2022 um 11:30 Uhr

Wer einen Anwalt braucht...
Verkehrsrecht
... dann kann ich Herrn Keilhauer nur empfehlen. Er hat mir in einer Verkehrsangelegenheit sehr kompetent beratend zur Seite gestanden und stets sehr freundlich die Sachlage verständlich erklärt. Vielen Dank!
AD

von A. D. am 15.05.2022 um 17:11 Uhr

Uneingeschränkte Weiterempfehlung
Verkehrsrecht
Herr Keilhauer und seine Mitarbeiterin haben unseren Fall im Verkehrsrecht über mehrere Monate sehr gut betreut, so dass wir ein überaus zufriedenstellendes Ergebnis erzielen konnten. Danke!

Kanzlei

Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett

Die jetzige Kanzlei Raab, Schneider & Emrich-Ventulett wurde 1977 als Einzelkanzlei gegründet.

In der Kanzlei hat sich ein Team von hoch qualifizierten Anwälten zusammengeschlossen, um ihre Mandanten in nahezu allen Rechtsgebieten beraten und vertreten zu können.

Dabei legen die Rechtsanwälte großen Wert auf eine mandantennahe und professionelle Betreuung.

Erste Informationen können Sie sich jederzeit – kostenfrei un...

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Kollegen der Kanzlei 6

Kontaktdaten von Stefan Keilhauer

  • Adresse

    Burgstr. 39
    67659 Kaiserslautern

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USt.Nr.27/19/220/4140/7

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Die Sozietät Raab, Schneider und Emrich-Ventulett ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kaiserslautern. Gesellschafter sind die Rechtsanwälte Helmut Schneider und Katrin Emrich-Ventulett. Alle in der Sozietät beschäftigten Rechtsanwälte sind Mitglieder der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken (Landauer Str. 17, 66482 Zweibrücken, Tel. 06332 / 8003-0, Fax: 06332 / 8003-19, www.rak-zw.de. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gem. § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Nach dieser Vorgabe besteht ein entsprechender Versicherungsschutz bei der Viktoria Versicherungs AG, Viktoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf .

Wir unterliegen folgenden berufsrechtlichen Regelungen, welche auch in vollständiger Form unter der Hompageadresse der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de veröffentlicht sind.

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Bundesrechtsanwaltgebührenordnung (BRAGO)
Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft



Zur Vermeidung eines etwaigen Rechtsstreits zwischen uns und Mandanten unterhält die zuständige Rechtsanwaltskammer Zweibrücken (s.o.) eine Schlichtungsstelle. Alternativ kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin angerufen werden, soweit der Streitwert der Angelegenheit nicht mehr als EUR 15.000,00 beträgt.
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    14:00–17:30
    Do.: 08:30–12:30
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    Fr.: 08:30–12:30
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