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Henning RABE VON PAPPENHEIM

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MS
von M. S. am 02.04.2025 um 13:07 Uhr
Aufhebungsvertrag Geschäftsbeziehung
Wirtschaftsrecht
Ich schätze die Rechtsberatung von Herrn Rabe sehr, da er von Anfang an eine Strategie für das große Ganze verfolgt. Dabei zeigt er sehr anschaulich viele unterschiedliche Szenarien auf. Sowohl für verschiedene Abläufe als auch deren…

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RVP-LAW ist ein moderner und voll digitalisierter Dienstleistungsbetrieb, dessen Zielsetzung die effiziente rechtliche Beratung und Vertretung unserer Mandantschaft vor Ort und/oder remote ist. 

Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht und IT-Recht sind unserer Tätigkeitsschwerpunkte.

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer (z.B. in Kündigungsschutzverfahren) als auch Arbeitgeber (z.B. Unterstützung der Personalabteilung).

Rechtsanwalt Henning Rabe von Pappenheim verfügt über eine 30 jährige Berufserfahrung:

Er hat die Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg studiert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er am Lehrstuhl für Strafrecht bei Prof. Dr. Friedrich-Christian Schroeder tätig. Bereits in dem anschließenden Referendariat beim Oberlandesgericht Nürnberg hat er sich in besonderer Weise auf den Anwaltsberuf konzentriert und war als OLG-bestellter Vertreter in einer Anwaltskanzlei tätig. Im Jahr 1994 wurde ihm die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz verliehen (II. Juristisches Staatsexamen). Am 2. Januar 1995 wurde Henning Rabe von Pappenheim vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz zur Deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Im Jahr 1995 hat Henning Rabe von Pappenheim beim Deutschen Anwaltsinstitut e.V. seine Weiterbildung mit dem Nachweis besonderer Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Arbeitsrechts erfolgreich absolviert. 

In dem Jahr 1998 wurde RVP-LAW als Partnerschaftsgesellschaft RABE v. PAPPENHEIM & PARTNER gegründet. Neben der Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und Prozessführung wurden von der Kanzlei zunehmend Aufgaben einer ausgelagerten Rechtsabteilung für nationale und internationale Unternehmen übernommen. Neben Privatpersonen, Managern und klassischen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben der Metall- und Elektroindustrie gehör(t)en fortan Angehörige und Unternehmen der IT- und Computerbranche, der Automobil-, Luft- und Raumfahrtindustrie, des Gesundheitswesens (HCO und HCP), Vertriebsgesellschaften, Handelsbetriebe und Niederlassungen internationaler Konzerne zu unserer ständigen Mandantschaft. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Industrie haben die Partner der Kanzlei seit dem Jahr 2000 auch Posten (z.B. als Geschäftsführer und CEO sowie als Legal- und General Counsel) innerhalb der zuvor von ihnen vertretenen Organisationen übernommen. Mit Ablauf des Jahres 2020 wurde die Partnerschaftsgesellschaft -infolge des Ausscheidens des englischen Partners (Brexit)- aufgelöst. RVP-LAW wird seitdem von Henning Rabe von Pappenheim als alleinigem Inhaber weitergeführt.  

Die (ehem.) Partner der Kanzlei haben gemeinsame Veröffentlichungen verfasst, z.B. das im Hüthig Jehle Rehm Verlag erschienene Werk "Arbeitsrecht in Großbritannien". An der Begründung des seit 1999 jährlich in dem vorgenannten Verlag erscheinenden Werks "Lexikon Arbeitsrecht" waren die (ehem.) Partner der Kanzlei maßgeblich beteiligt. Henning Rabe von Pappenheim ist weiterhin als Herausgeber und Autor dieses Werks tätig, auf  dessen Grundlage wiederum das ebenfalls jährlich erscheinende Praxishandbuch "Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst" entstanden ist. 

Henning Rabe von Pappenheim spricht fließend Englisch und Französisch.

Henning RABE VON PAPPENHEIM ist gelistet in Rechtsanwälte Regensburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Bilder

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Qualifikationen und Auszeichnungen

  • DAI Fortbildungszertifikat Arbeitsrecht

    Nachweis besonderer Fachkenntnisse im Arbeitsrecht

    Website

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    DAI Fortbildungszertifikat Arbeitsrecht
  • Lexikon Arbeitsrecht

    676 Seiten. Softcover ISBN 978-3-8073-2899-7 25. Auflage 2025
    begründet und seit 2000 bearbeitet von Henning Rabe von Pappenheim (Herausgeber und Autor)

    Website

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Lexikon Arbeitsrecht
  • Lexikon Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst

    ca. 720 Seiten. Softcover ISBN 978-3-8073-2875-1 17. Auflage 2024
    seit 1. Auflage bearbeitet von Henning Rabe von Pappenheim (Herausgeber)

    Website

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Lexikon Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Bewertungen 30

MS

von M. S. am 02.04.2025 um 13:07 Uhr

Aufhebungsvertrag Geschäftsbeziehung
Wirtschaftsrecht
Ich schätze die Rechtsberatung von Herrn Rabe sehr, da er von Anfang an eine Strategie für das große Ganze verfolgt. Dabei zeigt er sehr anschaulich viele unterschiedliche Szenarien auf. Sowohl für verschiedene Abläufe als auch deren möglichen Ausgänge. Ebenso versteht er es, sich auf die andere Seite zu stellen und diese nachzuvollziehen. Durch diese Expertise wurde auch eine gute Lösung für mein Anliegen erzielt und ich kann daher Herrn Rabe mit bestem Gewissen empfehlen.
Herzlichen Dank! Ich freue mich, dass wir die Gegenseite richtig eingeschätzt haben und unsere Strategie aufgegangen ist.
ST

von S. T. am 30.03.2025 um 14:39 Uhr

Anwalt meines Vertrauens = super Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Henning Rabe Von Pappenheim ist einer der besten allgemeinen und Arbeitsrechtsanwälte die ich kenne und der mich über die Jahre nicht nur beraten, sondern auch rechtsanwaltlich erfolgreich vor Gericht vertreten hat. So einen Menschen findet man nur durch persönliche Empfehlung. Dafür bin ich dankbar. Herr von Pappenheim hat mich als Einzelperson vertreten und als Geschäftsführer meiner GmbH seit 2009.
Herzlichen Dank für deine persönliche Empfehlung!
AH

von A. H. am 29.03.2025 um 15:41 Uhr

Vertrauensvolle und kompetente Unterstützung
Arbeitsrecht
Ein wirklich kompetenter und engagierter Anwalt, der nicht nur fachlich überzeugt, sondern auch menschlich auf Augenhöhe ist. Er nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und setzt sich mit vollem Einsatz für seine Mandanten ein. Ich habe mich jederzeit gut beraten und bestens vertreten gefühlt. Klare Empfehlung
Vielen Dank! Was gibt es Schöneres als Vertrauen zu gewinnen und nicht zu enttäuschen. Aber wem sag ich das? 😉 🐴

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Kontaktdaten von Henning RABE VON PAPPENHEIM

  • Adresse

    Dechbettener Str. 2
    93049 Regensburg

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Henning RABE VON PAPPENHEIM
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D-93049 Regensburg
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E-mail: rae@rvp-law.de

Das Recht, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu führen, wurde Henning Rabe von Pappenheim am 2. Januar 1995 vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz mit der Zulassung zur Deutschen Rechtsanwaltschaft verliehen. Er hat im Jahr 1994 die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt und ist berechtigt, als prozess- und verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt vor jedem deutschen Gericht (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, bei dem eine sog. Singularzulassung erfolgt) aufzutreten.

Berufsständische Kammer und Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg,
Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg
Tel. +49-911-926 33-0
Fax  +49-911-926 33-33
E-mail: info@rak-nbg.de

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Es gelten folgende
berufsrechtliche Regelungen:

  • BRAO-Bundesrechtsanwaltsordnung
  • BORA-Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • Fachanwaltsordnung
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
  • Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
  • RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
  • § 5 Telemediengesetz (TMG)
Die berufsrechtlichen Regelungen können unter
http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht
eingesehen werden.

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Versicherungskammer Bayern - Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, 80530 München, www.vkb.de Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51a i.V.m. § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
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