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RVP-LAW ist ein moderner und voll digitalisierter Dienstleistungsbetrieb, dessen Zielsetzung die effiziente rechtliche Beratung und Vertretung unserer Mandantschaft vor Ort und/oder remote ist.
Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht und IT-Recht sind unserer Tätigkeitsschwerpunkte.
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer (z.B. in Kündigungsschutzverfahren) als auch Arbeitgeber (z.B. Unterstützung der Personalabteilung).
Rechtsanwalt Henning Rabe von Pappenheim verfügt über eine 30 jährige Berufserfahrung:
Er hat die Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg studiert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er am Lehrstuhl für Strafrecht bei Prof. Dr. Friedrich-Christian Schroeder tätig. Bereits in dem anschließenden Referendariat beim Oberlandesgericht Nürnberg hat er sich in besonderer Weise auf den Anwaltsberuf konzentriert und war als OLG-bestellter Vertreter in einer Anwaltskanzlei tätig. Im Jahr 1994 wurde ihm die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz verliehen (II. Juristisches Staatsexamen). Am 2. Januar 1995 wurde Henning Rabe von Pappenheim vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz zur Deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Im Jahr 1995 hat Henning Rabe von Pappenheim beim Deutschen Anwaltsinstitut e.V. seine Weiterbildung mit dem Nachweis besonderer Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Arbeitsrechts erfolgreich absolviert.
In dem Jahr 1998 wurde RVP-LAW als Partnerschaftsgesellschaft RABE v. PAPPENHEIM & PARTNER gegründet. Neben der Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und Prozessführung wurden von der Kanzlei zunehmend Aufgaben einer ausgelagerten Rechtsabteilung für nationale und internationale Unternehmen übernommen. Neben Privatpersonen, Managern und klassischen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben der Metall- und Elektroindustrie gehör(t)en fortan Angehörige und Unternehmen der IT- und Computerbranche, der Automobil-, Luft- und Raumfahrtindustrie, des Gesundheitswesens (HCO und HCP), Vertriebsgesellschaften, Handelsbetriebe und Niederlassungen internationaler Konzerne zu unserer ständigen Mandantschaft. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Industrie haben die Partner der Kanzlei seit dem Jahr 2000 auch Posten (z.B. als Geschäftsführer und CEO sowie als Legal- und General Counsel) innerhalb der zuvor von ihnen vertretenen Organisationen übernommen. Mit Ablauf des Jahres 2020 wurde die Partnerschaftsgesellschaft -infolge des Ausscheidens des englischen Partners (Brexit)- aufgelöst. RVP-LAW wird seitdem von Henning Rabe von Pappenheim als alleinigem Inhaber weitergeführt.
Die (ehem.) Partner der Kanzlei haben gemeinsame Veröffentlichungen verfasst, z.B. das im Hüthig Jehle Rehm Verlag erschienene Werk "Arbeitsrecht in Großbritannien". An der Begründung des seit 1999 jährlich in dem vorgenannten Verlag erscheinenden Werks "Lexikon Arbeitsrecht" waren die (ehem.) Partner der Kanzlei maßgeblich beteiligt. Henning Rabe von Pappenheim ist weiterhin als Herausgeber und Autor dieses Werks tätig, auf dessen Grundlage wiederum das ebenfalls jährlich erscheinende Praxishandbuch "Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst" entstanden ist.
Henning Rabe von Pappenheim spricht fließend Englisch und Französisch.
Bilder
Qualifikationen und Auszeichnungen
Lexikon Arbeitsrecht
676 Seiten. Softcover ISBN 978-3-8073-2899-7 25. Auflage 2025
begründet und seit 2000 bearbeitet von Henning Rabe von Pappenheim (Herausgeber und Autor)Lexikon Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst
ca. 720 Seiten. Softcover ISBN 978-3-8073-2875-1 17. Auflage 2024
seit 1. Auflage bearbeitet von Henning Rabe von Pappenheim (Herausgeber)
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
Bewertungen 30
von M. S. am 02.04.2025 um 13:07 Uhr

von S. T. am 30.03.2025 um 14:39 Uhr

von A. H. am 29.03.2025 um 15:41 Uhr

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Tel. +49-941-55432
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Das Recht, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu führen, wurde Henning Rabe von Pappenheim am 2. Januar 1995 vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz mit der Zulassung zur Deutschen Rechtsanwaltschaft verliehen. Er hat im Jahr 1994 die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt und ist berechtigt, als prozess- und verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt vor jedem deutschen Gericht (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, bei dem eine sog. Singularzulassung erfolgt) aufzutreten.
Berufsständische Kammer und Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg,
Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg
Tel. +49-911-926 33-0
Fax +49-911-926 33-33
E-mail: info@rak-nbg.de
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Es gelten folgende
berufsrechtliche Regelungen:
- BRAO-Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA-Berufsordnung für Rechtsanwälte
- Fachanwaltsordnung
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
- Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
- RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
- § 5 Telemediengesetz (TMG)
http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht
eingesehen werden.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Versicherungskammer Bayern - Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, 80530 München, www.vkb.de Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51a i.V.m. § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
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