Bewertungen von Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)

4,9
Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

KH

von K. H. am 02.04.2024 um 20:03 Uhr

Ehescheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich war absolut zufrieden mit der ausführlichen und zeitnahen Beratung bezüglich meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Kerstin Hahn
MK

von M. K. am 10.03.2024 um 11:07 Uhr

Sachverhalt eines bestehenden Testaments
Erbrecht
Das durch einen Laien sehr schlecht zu verstehende Testament wurde durch eine sehr gute Beratung klar.
Wenn Laien in ihren Testamenten ihre Vermögensgegenstände verteilen, entspricht das nicht dem deutschen Erbrecht. Denn oft ist damit nicht klar, wer nun Erbe, wer nun Vermächtnisnehmer geworden ist. Die Auslegung solcher Testamente erfordert Erfahrung und Können. Aber selbst juristisch perfekt formulierte Testamente überfordern nicht selten das Verständnis der Hinterbliebenen. Erbrecht ist eben eine komplizierte Spezialmaterie, die erläutert werden muss. Ich freue mich, dass Ihnen durch meine Beratung der Inhalt des Testaments klar geworden ist - und mit meinem Team auch über Ihre so positive Bewertung.
MI

von M. I. am 10.03.2024 um 09:53 Uhr

Hausübergabe mit Wohnungsrechtsvorbehalt
Erbrecht
Wir hatten von Hr. Hilpert eine sehr gute Beratung erhalten bezüglich Übergabe vom Eigentum an die Kinder. Es wurden uns die Möglichkeiten aufgezeigt wie wir weiter vorgehen sollten. Alles sehr angenehm und gut verständlich.
Die Entscheidung zur Hausübergabe trifft man meist nur ein Mal im Leben. Viele Dinge müssen bedacht sein - die eigene Absicherung, die Gleichbehandlung von Kindern, die Steuern, die Regelung unvorhergesehener Ereignisse. Daraus ergeben sich viele unterschiedliche Möglichkeiten. Die Kunst ist es, die eine richtige Möglichkeit zu wählen und zu gestalten. Ich freue mich, dass ich Ihnen dabei helfen konnte. Vielen Dank für die positive Bewertung, die uns freut und bestätigt, auch künftig alles zu geben für eine perfekte Beratung.
UL

von U. L. am 03.03.2024 um 22:11 Uhr

Erbrechtsberatung
Erbrecht
Wir waren mit den Auskünften zufrieden
Für die Mühen Ihrer Bewertung bedanke ich mich. Nicht immer kann eine Beratung zur vollen Zufriedenheit führen, die wichtig für eine vertrauensvolle Mandantenbeziehung ist.
ER

von E. R. am 01.03.2024 um 15:56 Uhr

Erbvertrag
Erbrecht
Die Beratung war ausführlich und sehr verständlich. Herr Hilbert hat alle unsere Fragen beantworten können
Der Unterschied zwischen einem (gemeinschaftlichen) Testament und einem Erbvertrag , der mit den künftigen Erben geschlossen wird, kann groß sein. Das gilt auch für einen Erbvertrag nach schweizerischem Recht. Wir haben ausführlich besprochen, welche Möglichkeiten Sie haben. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre sehr schöne Bewertung.
PB

von P. B. am 29.02.2024 um 13:12 Uhr

Wohnungsrecht nach Brandzerstörung der Wohnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Auf meine Frage wurde innerhalb 24 Stunden ausführlich, verständlich und hilfreich geantwortet. Es hilft, um hier vor Ort weitere Schritte und Wege zur genaueren Klärung zu unternehmen. Vielen Dank für diese schnelle, unbürokratische Hilfe.
Als ob ein Brand nicht schon hart genug wäre, gibt es dazu noch Rechtsfragen, mit denen man vorher nicht rechnet. Ich freue mich, dass ich Ihnen die nötigen Entscheidungshilfen geben konnte. Viele wissen, dass es mir ein großes Anliegen ist, die Beratung verständlich zu gestalten, ohne überflüssiges Juristenkauderwelsch. Dass Sie das in Ihrer positiven Bewertung erwähnen, bestätigt mich. Vielen Dank dafür.
CG

von C. G. am 29.02.2024 um 11:35 Uhr

Vollmacht, Auskunftsrechte, Erbrecht
Erbrecht
Ich hatte das Vergnügen, von Herrn Hilbert beraten zu werden, und möchte meine tiefste Anerkennung für die außergewöhnliche Unterstützung ausdrücken, die mir in Angelegenheiten bezüglich Vollmacht, Auskunftsrechte, Testament und dem Erbrecht im Allgemeinen zuteilwurde. Ich schätze besonders, wenn komplexe Informationen klar, präzise und dennoch umfassend vermittelt werden. Herr Hilbert gelingt es, die rechtlichen Feinheiten in einer Art und Weise zu erläutern, die sowohl tiefgründig als auch für Laien verständlich ist, was mir und meiner Familie in den anstehenden Entscheidungen sehr hilfreich ist. Ich bin überzeugt, dass jeder, der rechtliche Beratung in diesen Bereichen sucht, bei Herrn Hilbert in den besten Händen ist.
Was für eine atemberaubende und detailreiche Bewertung. Ich darf, mit Ihrer Erlaubnis, stolz darauf sein und Ihnen danken. Mehr bleibt nicht zu sagen.
TH

von T. H. am 29.02.2024 um 11:35 Uhr

Rückzahlung der Kaution
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr schnelle und fundierte Rückmeldung. Vielen Dank!
Es ist ärgerlich, wenn man über den Tisch gezogen wird. Manchmal ist am besten, dennoch den leidigen Streit abzuhaken und sich der Zukunft zuzuwenden, als unwirtschaftliche Prozesse mit hohem Risiko zu führen. Ihnen alles Gute.
AB

von A. B. am 27.02.2024 um 08:53 Uhr

Teilungsanordnung im Testament
Erbrecht
Meine Erfahrungen sind sehr positiv. Herr RA Hilbert hat meine Frage sehr schnell und sehr genau beantwortet. Er hat mir sehr weiter geholfen. Sollte ich wieder anwaltliche Hilfe benötigen, werde ich mich mit Sicherheit an Herrn RA Hilbert wenden.
Wie das zu verstehen ist, was im Testament niedergelegt wurde, kann mitunter eine schwierige Auslegungsaufgabe sein. Dazu gehört auch die Unterscheidung zwischen Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis - und das Wissen um die unterschiedlichen Rechtsfolgen. Wir haben das zusammen gut gemeistert und somit freue ich mich über Ihre schöne Bewertung.
AK

von A. K. am 26.02.2024 um 09:35 Uhr

Steuer beim Verkauf der geerbten Immobilie
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr fachkompetent, klar und verständlich.
Verständlichkeit ohne Kompetenz ist nicht gut, auch nicht Kompetenz ohne Verständlichkeit ("böhmische Dörfer"). Daher vielen Dank für Ihre aussagekräftige und erfreuliche Bewertung. Wir haben die Situation der Spekulationsteuer klar herausgearbeitet und Sie haben jetzt einen guten Fahrplan.