Bewertungen von Holger Cattien
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Bewertungen 18
UE
von U. E. am 12.02.2025 um 07:41 Uhr
Kompetente Beratung
Erbrecht
Es war eine ehrliche, kompetente Erstberatung um die Einschätzung unseres Anliegen.
Sollten wir nochmals einen Anwalt benötigen, werden wir uns wieder melden.
EG
von E. G. am 12.09.2024 um 12:02 Uhr
Empfehlenswerte juristische Expertise
Allgemeines Vertragsrecht
Ich schätze an Herr Cattien sehr, dass er all meine rechtlichen Fragen stets zeitnah, ausführlich wie kompetent beantwortet.
Eine wirklich große Hilfe und Unterstützung, für die ich äußerst dankbar bin!
Eine wirklich große Hilfe und Unterstützung, für die ich äußerst dankbar bin!

Antwort von Rechtsanwalt Holger Cattien
Vielen Dank für Ihre Bewertung!
SD
von S. D. am 06.02.2024 um 15:50 Uhr
Arbeitsrecht, Kündigung / Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Erstberatung per Telefon.
Aufmerksames Zuhören, sehr gute und schnelle Auffassungsgabe.
Ich habe paar sehr nützliche Informationen mitbekommen gehabt und auch war es hilfreiche Beratung im Bezug auf den nächsten möglichen Schitten davon, wie ich meine jetzige Situation zu meinen Gunsten gewinnen kann.
SK
von S. K. am 04.03.2021 um 19:55 Uhr
Gerichtliche Anordnung
Allgemeine Rechtsberatung
Hr. Cattien, rief kurzzeitig zurück und hat mich sehr gut beraten. Dadurch weiß ich, wie ich handeln werde. sehr gerne nehme ich wieder seine Rechtsberatung in Anspruch. Er ist so, wie ich mir einen Rechtsanwalt vorstelle, er hört aufmerksam zu, geht auf die Person ein und berät ausführlich in jede Richtung zum Thema. Ich kann ihn deshalb gerne empfehlen. Dankeschön!!! S.K

Antwort von Rechtsanwalt Holger Cattien
Sehr geehrte Frau K.,
ich bedanke mich für die freundliche Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
H. Cattien
ich bedanke mich für die freundliche Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
H. Cattien
MM
von M. M. am 09.04.2019 um 12:41 Uhr
Gute Kommunikation und qualifizierte Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe von Herrn Cattien eine ausführliche, qualifizierte und hilfreiche Beratung erhalten, die mir für die Einschätzung der Situation sehr stark weitergeholfen hat. Am angenehmsten empfand ich dabei die gute Kommunikation (mit der gesamten Kanzlei), die Zuverlässigkeit bei Terminvereinbarungen und das geduldige Zuhören und Verstehen der Details des Falls. Ich würde mich bei weiteren zivilrechtlichen Fällen jederzeit wieder an Herrn Cattien wenden.

Antwort von Rechtsanwalt Holger Cattien
Herzlichen Dank für Ihre Bewertung.
HB
von H. B. am 14.11.2018 um 09:43 Uhr
Heizkostenerhöhung 2017
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihr Rat erst mal Widerspruch einzulegen wurde getan.Es wurde der Berlinovo-Gesellschaft ein Zeitlimit gestellt um die Ableseunterlagen aufgrund meiner Schwerbehinderung in die Wohnung zu schicken.Zeitlimit sind 3 Wochen. Danke für den Rat.
KM
von K. M. am 27.10.2018 um 18:12 Uhr
auszahlung sparguthaben
Erbrecht
Der Tip mit dem Anschreiben und Zeitlimit setzen hat gut funktioniert.
Danke
Danke
BW
von B. W. am 24.10.2018 um 09:44 Uhr
Voll zufrieden
Allgemeine Rechtsberatung
Eine klare, ins Detail gehende Beratung. So beraten ist man imstande richtig weiter zu handeln.

Antwort von Rechtsanwalt Holger Cattien
Herzlichen Dank für Ihre Bewertung!
AP
von A. P. am 22.10.2018 um 17:39 Uhr
Erfüllung Kaufvertrag
Allgemeines Vertragsrecht
Positiv fand ich, dass Herr Rechtsanwalt Cattien auch wirklich zeitnah zurückrief wegen einer telefonischen Beratung und sich kurz Zeit für mich nahm. Leider wirkte er dabei recht kühl und nicht wirklich an der Sache interessiert. Schon bereits in der Mitte des Gespräches empfahl er mich hinweg, dass ich lieber einen Anwalt an meinem Wohnort suchen sollte, obgleich der Klageort in Berlin, also nicht an meinem Heimatort lag.
Die Kosten für einen Vertretungsanwalt, denn dann der Ortsanwalt beauftragen müssste im Klagefall wird aber von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen, wie ich aus Erfahrung weiß. Daher habe ich mir bei auswärtigen anwaltlichen Vertretungen immer einen Anwalt am Ort der einzureichenden Klage genommen, um Zusatzkosten zu vermeiden.
Schade, Herr RA Cattien, ich hätte Ihnen den Auftrag gerne übergeben und rätsle noch immer, warum das bei Ihnen nicht geklappt hat? Vielleicht stimmte ja die persönliche Chemie nicht? Ich weiß es einfach nicht.
Die Kosten für einen Vertretungsanwalt, denn dann der Ortsanwalt beauftragen müssste im Klagefall wird aber von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen, wie ich aus Erfahrung weiß. Daher habe ich mir bei auswärtigen anwaltlichen Vertretungen immer einen Anwalt am Ort der einzureichenden Klage genommen, um Zusatzkosten zu vermeiden.
Schade, Herr RA Cattien, ich hätte Ihnen den Auftrag gerne übergeben und rätsle noch immer, warum das bei Ihnen nicht geklappt hat? Vielleicht stimmte ja die persönliche Chemie nicht? Ich weiß es einfach nicht.

Antwort von Rechtsanwalt Holger Cattien
Sehr geehrter Mandant,
ich bedauere, dass ich Ihre Erwartungen nicht habe erfüllen können.
Tatsächlich halte ich es -zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen- für sachdienlich, wenn meine Mandanten die Möglichkeit haben, mich auch persönlich zu treffen. Daher habe ich Ihnen empfohlen, sich einen Kollegen an Ihrem Wohnort zu suchen, um diesem Ihren Fall persönlich vorstellen zu können. Was die Reisekosten des Kollegen nach Berlin angeht, sind dies nach der Rechtsprechung dann im Falle Ihres Obsiegens durch die Gegenseite zu übernehmen, wenn die Kosten sich als notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung darstellen. In der Rechtsprechung des BGH (BGH 16.10.02, VIII ZB 30/02, Rpfleger 03, 98) ist anerkannt, dass die Beauftragung eines Anwalts, der seine Kanzlei in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsortes der Partei hat, in der Regel als notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung oder -verteidigung anzuerkennen ist.
ich bedauere, dass ich Ihre Erwartungen nicht habe erfüllen können.
Tatsächlich halte ich es -zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen- für sachdienlich, wenn meine Mandanten die Möglichkeit haben, mich auch persönlich zu treffen. Daher habe ich Ihnen empfohlen, sich einen Kollegen an Ihrem Wohnort zu suchen, um diesem Ihren Fall persönlich vorstellen zu können. Was die Reisekosten des Kollegen nach Berlin angeht, sind dies nach der Rechtsprechung dann im Falle Ihres Obsiegens durch die Gegenseite zu übernehmen, wenn die Kosten sich als notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung darstellen. In der Rechtsprechung des BGH (BGH 16.10.02, VIII ZB 30/02, Rpfleger 03, 98) ist anerkannt, dass die Beauftragung eines Anwalts, der seine Kanzlei in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsortes der Partei hat, in der Regel als notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung oder -verteidigung anzuerkennen ist.
IK
von I. K. am 23.05.2018 um 00:52 Uhr
Beratung Vertragsrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Sehr gute Beratung und schnelle Hilfe bei meinem Problem. Keine überzogenen Kosten, ich kann diesen Anwalt nur empfehlen. Der weiß wovon er spricht.