Bewertungen von Holger Hopperdietzel
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Bewertungen
BB
von B. B. am 14.08.2024 um 18:37 Uhr
Reiseanzahlung und Stornogebühren
Allgemeine Rechtsberatung
Im November 2023 erfuhren wir von NoShow und die Unterstützung durch den Partneranwalt Holger Hopperdietzel bei Problemen mit dem Reiserücktritt zur Coronazeit. Die 3-Jahresfrist bezüglich der Klagemöglichkeit endete für uns am 31.12.23. Trotz Zeitdruck und Weihnachtszeit haben NoShow mit der Partnerkanzlei sprich Holger Hopperdietzel alles Notwendige unternommen, um uns entgegen der Ablehnung vom Reiseveranstalter doch noch zu unserem Recht zu verhelfen.
Alles konnte problemlos online geregelt werden und wir wurden regelmäßig auf dem Laufenden gehalten. Wir freuen uns total, dass doch noch vor der Insolvenz des Veranstalters die Klage erfolgreich war und alle Kosten nebst Zinsen rückerstattet wurden.
Ein großes Dankeschön an Holger Hopperdietzel und dem gesamten NoShow Team für die Unterstützung und professionelle Hilfe.
Wir können eine sehr positive Erfahrung teilen und den Anwalt sowie das Unternehmen absolut weiterempfehlen.
JB
von J. B. am 13.07.2024 um 09:16 Uhr
Ging schnell
Reiserecht
Hatte keine andere Antwort erwartet, wollte mich aber absichern! Für weitere Leser: bei Insolvenz von Reiseunternehmen zahlt die Versicherung niemals ev. Stornokosten! :-(
WW
von W. W. am 09.07.2024 um 12:13 Uhr
Kompetenz,Energie u. Zähigkeit
Reiserecht
Im Frühjahr Herbst 2022 wollte ich mit einem Münchner Reiseveranstalter eine
Pauschalreise antreten.
Aufgrund von Corona habe ich vorsichtshalber meine Reise selbst storniert.
Der Rechtsstreit wurde zunächst verloren.
Im laufendem Verfahren wurde das Reiserecht Vom BGH auf europäisches Recht untersucht.
Auf dieser Grundlage hat Herr Rechtsanwalt Hopperdietzel die Berufung in zweiter Instanz
mit Erfolg angefochten u. 2024 im Juli mit Erfolg gewonnen
Mit welcher Energie u. Zähigkeit habe ich in der Prozessverfolgung gesehen.
Mein Dank gilt Herrn Hopperdietzel u.der freundlichen Mitarbeiterin der Anwaltskanzlei
für diese großartige Leistung.
GH
von G. H. am 24.06.2024 um 15:02 Uhr
Sehr gute Arbeit ohne Kostenrisiko
Reiserecht
nur durch hinzuziehen des Rechtsanwaltes Holger Hopperdiezel konnten wir einen Großteil unserer Reisekosten erstattet bekommen.
Gu.M.H
MD
von M. D. am 28.02.2024 um 16:45 Uhr
Aida verweigert uns die Reise
Allgemeine Rechtsberatung
Aufgrund einer Erkältung meines Mannes, die als Corona Symptome ausgelegt wurden, verweigerte Aida uns den Reiseantritt in Mallorca.
Wir mussten eine Nacht in Palma übernachten und flogen am nächsten Tag zurück.
Wir mussten vor Gericht die Erstattung der Stornokosten und unsere weiteren Kosten einklagen. Aufgrund der sehr guten anwaltlichen Vertretung wurden uns alle Kosten erstattet und auch die beantragten entgangenen Urlaubsfreuden haben wir erhalten.
Vielen Dank für Ihr Engagement.
Antwort von Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. Ich freue mich, dass es gelungen ist, die Ansprüche vollständig durchzusetzen.
TD
von T. D. am 14.12.2023 um 18:15 Uhr
Mit Kompetenz und Ausdauer zum Erfolg
Reiserecht
Aufgrund der ausgedehnten Flächenbrände in Australien zu Beginn des Jahres 2020 hatten wir unsere Reise von Adelaide über Sydney nach Perth storniert. Der Reiseveranstalter DERTOUR wollte unsere Flugkosten nicht rückerstatten. Herr Hopperdietzel hat mit seinem Team mit Kompetenz, Erfahrung und Durchhaltevermögen über mehrere Gerichtstermine und zwei Instanzen hervorragende Arbeit geleistet. Jetzt nach knapp 4 Jahren werden wir die kompletten Stornierungskosten erstattet bekommen. Wir haben Herrn Hopperdietzel als sympathischen und kompetenten Anwalt vor Gericht persönlich kennen lernen dürfen.
Wir können Herrn Hopperdietzel zu 100 % weiterempfehlen.
Th. Deyerler
MW
von M. W. am 27.10.2023 um 14:39 Uhr
Profi am Werk
Reiserecht
In Zusammenarbeit mit NoShow hat Rechtsanwalt Hopperdietzel und sein Team eine hervorragende Arbeit geleistet. Ohne Ihre fachliche Kompetenz hätten wir den mehrjährigen Prozess durch zwei Instanzen nicht gewonnen und durchgehalten. Gut, dass es noch Menschen gibt, die sich so für die Rechte der Reisenden einsetzen. Von dem Reiseveranstalter "Schauinsland" können wir das nicht behaupten. Wir empfehlen Sie gerne weiter. MfG Marion Wulf
AH
von A. H. am 20.10.2023 um 16:06 Uhr
Sehr hilfreiches Team
Reiserecht
Das Tandem NoShow und Anwalt Hopperdietzel haben den wohl derzeit maximalen Erfolg gegenüber einer Stornierung durch den Reiseveranstalter durchgesetzt. Ich hatte mich sehr über eine schöne Buchung für meinen Familiensommerurlaub 2022 gefreut, da es meiner Meinung nach ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis bot. Danach habe ich meinen Urlaub bei meinem Arbeitgeber beantragt und genehmigt bekommen. Leider hat der Reiseveranstalter die Reise storniert, da angeblich die Fluggesellschaft die Flüge gestrichen habe. Ich war zwar bereit eine Umbuchung zu akzeptieren, aber nicht bereit die Differenzkosten zu bezahlen, die nebenbei auch sehr üppig waren. Versuche einer Einigung mit dem Reiseveranstalter sind letztendlich gescheitert und der Reiseveranstalter hat die Reise gekündigt. Da ich der Meinung war, dass ich einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter abgeschlossen habe und man normalerweise bei einseitiger Vertragsänderung einen Anspruch auf Entschädigung hat, habe ich nach Rat gesucht und bin bei dem o.g. Tandem gelandet. NoShow nimmt einem das Risiko und Herr Hopperdietzel nutzt seine Kompetenz zur Durchsetzung der Ansprüche. In meinem Fall also eine Win-Win-Win-Situation, nur nicht für den Reiseveranstalter.
Falls ich wieder in eine ähnlich geartete Verlegenheit geraten sollte, werde ich wohl "Wiederholungstäter".
Eigentlich lobe ich ungern öffentlich Personen oder Unternehmen, da sie dann, falls ich sie mal wieder benötige, sie vielleicht überlaufen sind. Anderseits haben mir Rezensionen geholfen mich zu dem gewählten Weg zu führen und mache demnach heute einmal eine Ausnahme;-)
Falls ich wieder in eine ähnlich geartete Verlegenheit geraten sollte, werde ich wohl "Wiederholungstäter".
Eigentlich lobe ich ungern öffentlich Personen oder Unternehmen, da sie dann, falls ich sie mal wieder benötige, sie vielleicht überlaufen sind. Anderseits haben mir Rezensionen geholfen mich zu dem gewählten Weg zu führen und mache demnach heute einmal eine Ausnahme;-)
IB
von I. B. am 10.10.2023 um 17:53 Uhr
Stornokosten nach 3 Jahren zurückerhalten
Reiserecht
Die Zusammenarbeit der Firma NoShow und der Kanzlei Hopperdietzel ist hervorragend. Kommunikation 1a. Auf Nachfragen oder ähnliches wurde schnell geantwortet. Und beide Parteien haben dafür gesorgt, dass wir unsere Stornokosten zurückbekommen. Wir als Geschädigte hatten in dieser Zeit keinerlei Arbeit. Wir mussten nur zu Beginn alle Unterlagen einreichen und den Fall kurz schildern. Alles völlig entspannt. Vielen herzlichen Dank für die tolle Arbeit.
Antwort von Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel
Herzlichen Dank für die freundliche Bewertung. Mein Team und ich geben immer alles, um den Reisenden zu ihren berechtigten Ansprüche zu verhelfen.
NR
von N. R. am 07.09.2023 um 19:56 Uhr
100%ige Rückerstattung der Stornokosten
Reiserecht
Die Arbeit von NoShow und der Advocatur Wiesbaden, hier durch Herrn Rechtsanwalt Hopperdietzel, können wir nur empfehlen.
Nach einem 3 Jahre andauerndem Verfahren wurde der Veranstalter durch ein Gerichtsurteil zur vollen Rückerstattung der gezahlten Stornokosten verurteilt.
Ohne den Beistand von NOSHOW und der Kanzlei Hopperdietzel hätte dieses tolle Ergebnis nie erreicht werden können. Nochmals recht herzlichen Dank für ihre Unterstützung