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MW

von M. W. am 04.12.2018 um 11:28 Uhr

Abfindung bei Kleinstrenten
Allgemeine Rechtsberatung
Eine kirchliche Einrichtung war für einige wenige Jahre mein Arbeitgeber. Jetzt bin ich Rentnerin. Die KZVK hat mir jetzt eine Abfindung ausgezahlt, obwohl ich mit einer monatlichen Kleinstrente rechnete. Nun habe ich auf der Homepage von RA. Dr. Metz gelesen, daß die Abfindung nach § 3 Abs. 2 und 5 BetrAVG eine Ausnahme ist. Danach kann der Arbeitgeber Kleinstrenten bis ca. 30,00 € pro Monat einseitig alleine abfinden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das Abfindungsangebot des Arbeitgebers anzunehmen. Dies trifft in meinem Fall zu.
Danke für die gute Beratung.
HB

von H. B. am 21.06.2018 um 10:50 Uhr

Heinz Bartke
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr ausführlich, sehr gründlich!
MS

von M. S. am 30.12.2017 um 11:36 Uhr

Betriebsrente, Vertretung gegen PSV a.G.
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Dr. Metz hat mich gegenüber dem PSV a.G. vertreten, der nicht für meine Betriebsrente einstehen wollte. Er hat das OLG Köln stringent überzeugt, dass der PSV verpflichtet ist, meine Altersrente zu zahlen, obwohl ich zeitweise als Geschäftsführer an der Firma meines Arbeitgebers beteiligt war.
Er verfügt über ein großes Fachwissen in der betrieblichen Altersversorgung. Deshalb kann er die Systematik des Gesetzes den Mandanten und dem Gericht in verständlicher Art und Weise erklären.

Es ist völlig unverständlich, dass der PSV gegen das Urteil des OLG Köln die Revision beim BGH eingelegt. Herr Dr. Metz hat dafür gesorgt, dass ich auch dort gut vertreten werde.

Ich kann Herr Dr. Metz mit seinen Spezialkenntnissen gerne weiterempfehlen.
OL

von O. L. am 15.12.2017 um 11:29 Uhr

Leistungsklage gegen den PSVaG
Arbeitsrecht
Herr Dr. Metz hat meine Rentenansprüche gegenüber dem PSV a.G. vor dem Land- und dem Oberlandesgericht Köln souverän und professionell durchgesetzt.
Er verfügt über ein großes Fachwissen und kennt die Sichtweise des PSV sehr genau. Er war gründlich in der Bearbeitung des komplexen Falles, engagiert und geduldig bei aufkommenden Fragen meinerseits.
Durch verschiedenen Treffen in unserer Region mit Dr. Metz, musste ich nur 1x zum Gerichtstermin nach Köln anreisen, um meine Rente zu bekommen.

Ich bedanke mich nochmals für die professionelle Betreuung und kann die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen
AP

von A. P. am 06.11.2017 um 19:26 Uhr

Rückzahlung des vereinbarten Honorars, Schadenersatzforderung an eine Rechtsanwaltskanzlei
Arbeitsrecht
Herr Dr. Metz hat mich vor dem Landgericht München vertreten.
Leider musste ich die Herren der F. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Rückzahlung des vereinbarten Honorars verklagen.
Auch nach Ansicht des Landgerichts waren die Klagen der Rechtsanwälte in Fragen der betrieblichen Alters-Versorgung (bAV) so unbrauchbar, so dass sie vom Gericht aufgefordert wurden, den überwiegenden Teil des von mir bezahlten Honorars an mich zurückzuzahlen.
Bei Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kann ich den Betriebsrentnern dringend empfehlen, sich gleich an Herrn Dr. Metz zu wenden, und nicht den vollmundigen Versprechen mancher Rechtsanwälte zu glauben, denen das notwendige Fachwissen komplett fehlt, um erfolgreiche Klagen in der bAV durchzuführen.
Danke an Sie, Herr Dr. Metz
Angelika Pflüger
KB

von K. B. am 19.05.2017 um 19:56 Uhr

Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitsrecht
Hr.Dr. Metz hat mich souverän und entschlossen im Rechtsstreit zur betrieblichen Altersversorgung vertreten. Nach zwei Terminen vor Gericht konnte eine Einigung erzielt werden. Beeindruckend war die Fachkompetenz und profunde Erfahrung verbunden mit entsprechender Seniorität. Ohne diese eingebrachten Mehrwerte wäre eine Vergleich nicht durchsetzbar gewesen.
AS

von A. S. am 24.11.2016 um 18:54 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
kompetente Beratung
WF

von W. F. am 08.01.2016 um 10:40 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Sehr professionelle und fundierte Vorbereitung der Klageschriftsätze waren Voraussetzung für einen positiven Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Mein Dank geht an Dr. Metz und sowie an RA Christoph Lindner der durch seine fundierte Vorarbeit an den Schriftsätzen einen wesentlichen Anteil am Erfolg hatte.
SS

von S. S. am 15.11.2015 um 13:16 Uhr

Unterstützung des Betriebsrates bei Verhandlungen mit dem Arbeitgener zur bAV
Arbeitsrecht
Sehr professionelle, kompetente und schnelle Beratung und Begleitung bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
RK

von R. K. am 09.01.2015 um 13:42 Uhr

Betriebsrente nach Firmeninsolvenz
Sozialversicherungsrecht
Herr Dr. Metz hat meine Ansprüche gegenüber dem PSV vor dem Arbeitsgericht souverän und professionell durchgesetzt.
Auch der von ihm in meiner Angelegenheit eingeschaltete RA Lindner hatte großes Fachwissen, war schnell in der Bearbeitung, engagiert und geduldig bei aufkommenden Fragen meinerseits.
Ich bedanke mich nochmals für die professionelle Betreuung und kann die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen.