Rechtsanwalt Dr.jur. Horst Metz


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Muss mein ehemaliger Arbeitgeber selbst die Rente anpassen, wenn die Pensionskasse nicht zahlt?
Abfindung von einer Betriebsrente / einer Pension
Über mich
Die Kanzlei für betriebliche Altersversorgung ist eine der wenigen hochspezialisierten Kanzleien, die ausschließlich die komplexen Rechtsfragen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bearbeitet. Die bAV gründet auf dem Arbeitsrecht und führt zu finanzmathematischen Fragestellungen, die sich im Gesellschafts-, Insolvenz-, Versicherungs- und Steuerrecht auswirken, so dass die Grenzen des Fachgebietes Arbeitsrecht deutlich überschritten werden.
Die Kanzlei berät Geschäftsführer, Steuerberater, Betriebsräte durch Gutachten, Rechtsstreite und mediative Verhandlungen sowie Pensionäre und Betriebsrentner in Notfällen und schafft so Lösungen, die von beiden Seiten akzeptiert werden. Zudem unterstützt sie Steuerberater bei der Neuordnung von Pensionszusagen von behGGF. Dabei werden Rechtsfragen ausfolgenden Gebieten beantwortet:
1. Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
- Gestaltung von Versorgungsordnungen und Entgeltumwandlungsvereinbarung Umsetzung des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes
- Tätigkeit als Sachverständiger des Betriebsrates zur Neuordnung der bAV
- Neuordnung und Transparenz eines alten Versorgungswerkes nach einem Betriebsübergang oder Wechsel des Eigentümers
- Anpassung von Betriebsrenten gem. § 16 BetrAVG
- Haftung des Arbeitgebers für Direktversicherung oder Kürzungen von Leistungen seiner Pensionskasse
- Änderung der Pensionszusage von Gesellschafter-Geschäftsführer zur Verbesserung der Bilanzstruktur insb. bei Familiengesellschaften
- Abwehr von Rentenkürzungen wegen fehlerhafter Auslegung von Versorgungsordnungen
2. Gesellschafts- und Steuerrecht
- Bewertung und Neuordnung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Gesellschafter insb. bei Familiengesellschaften zur Auseinandersetzung der Gesellschafter
- Übertragung von Pensionsverpflichtungen an Dritte wg Liquidation zur GmbH
- Abwehr einer Steuernachzahlung infolge einer Betriebsprüfung wegen Fehler bei der Formulierung der Pensionszusage
- „Ausstieg“ aus einer Gruppen-Unterstützungskasse
- Coaching des Vorstandes zur Führung einer firmeneigenen Unterstützungskasse
- Überprüfung der rechtlichen Grundlagen einer neuen Pensionsrückstellung nach Kauf eines Betriebes aus der Insolvenz
3. Insolvenzrecht
- Eintrittspflicht des PSVaG für Minderheitsgesellschafter und Familienangehörige
4. Versicherungsrecht
- Abwehr von Sonderzahlungen an eine notleidende Pensionskasse
- Neuordnung des Pfandrechtes nach Wechsel einer Rückdeckungsdeckungsversicherung
- Auszahlung Rückdeckungsdeckungsversicherung trotz Pfandrecht
- Neuordnung von Kollektivrahmenverträgen
5. Unterstützung von Kollegen wegen fehlerhafter Urteile
- In Berufungs- und Revisionsverfahren gegen Urteile der Arbeits-, Land- und Sozialgerichte bis zum BAG, BFH, BGH und BSG insbesondere gegen Bescheide des PSVaG, der Finanzämter sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Bewertungen zur Handels- und Steuerbilanz gestalten wir u. a. mit den Aktuaren der HEUBECK AG. Sonstige Rechtsfragen lösen wir mit der internationalen Kanzlei GURLAND und anderen erfahrenen Kollegen.
Nach einer wissenschaftlichen Ausbildung im Arbeits-, Versicherungs-, Wirtschafts- und Steuerrecht verfügt mein Team über langjährige Erfahrung im bAV-Bereich. Mein persönlicher Werdegang führte mich - nach dem Studium und der Promotion an der Universität Freiburg - als Syndikusanwalt zunächst zum Arbeitgeberverband, dann zum ehemaligen Gerling-Konzern, dem Spezialisten für die bAV, und danach ins kaufmännische Interimsmanagement. Seit 2010 berät die Kanzlei für betriebliche Altersversorgung zeitnah, nachvollziehbar, vertrauensvoll und kostengünstig.
Meine Rechtstipps finden sich u. a. im Praxishandbuch Arbeitsrecht der Hrsg. Düwell/Weyand, deren Mitautor ich für das betriebliche Altersversorgung bin. Der Stundensatz nach dem RVG beträgt 330,00 € netto, sondern dieser vereinbart wird. Das Budget richtet sich nach dem Umfang der Tätigkeit.
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