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- Betriebliche Altersversorgung
Über mich
Die Kanzlei für betriebliche Altersversorgung ist eine der wenigen hochspezialisierten Kanzleien, die ausschließlich die komplexen Rechtsfragen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bearbeitet. Die bAV gründet auf dem Arbeitsrecht und führt zu finanzmathematischen Fragestellungen, die sich im Gesellschafts-, Insolvenz-, Versicherungs- und Steuerrecht auswirken, so dass die Grenzen des Fachgebietes Arbeitsrecht deutlich überschritten werden.
Die Kanzlei berät Geschäftsführer, Steuerberater, Betriebsräte. Dabei erstellt sie Gutachten, führt Rechtsstreitigkeiten durch oder tritt als Mediator auf. Dabei ist sie immer bemüht, Lösungen zu schaffen, die von beiden Seiten akzeptiert werden. Zudem unterstützt sie Steuerberater bei der Neuordnung von Pensionszusagen von behGGF. Dabei werden Rechtsfragen ausfolgenden Gebieten beantwortet:
1. Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
- Tätigkeit als Sachverständiger des Betriebsrates zur Neuordnung der bAV
- (Sammel-)Klagen gegen den früheren Arbeitgeber nach einer Betriebsschließung iS bAV
- Klagen gegen den Arbeitgeber wegen Verschlechterung der Rentenberechnung durch Haus-Tarifverträge
- Neuordnung und Transparenz eines alten Versorgungswerkes nach einem Betriebsübergang oder Wechsel des Eigentümers
- Haftung des Arbeitgebers für Kürzungen von Leistungen aus Direktversicherungen oder einer Pensionskasse
- Abwehr von Rentenkürzungen wegen fehlerhafter Auslegung von alten Versorgungsordnungen
- Gestaltung von Versorgungsordnungen und Entgeltumwandlungsvereinbarung zur Umsetzung des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes 2020
- Durchsetzung von Anpassungen von Betriebsrenten gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG
2. Gesellschafts- und Steuerrecht
- Bewertung und Neuordnung von Pensionsverpflichtungen bei Familiengesellschaften zur Auseinandersetzung der Gesellschafter
- Übertragung von Pensionsverpflichtungen an Dritte wegen Liquidation einer GmbH
- Abwehr einer Steuernachzahlung infolge einer Betriebsprüfung wegen Fehler bei der Formulierung der Pensionszusage
- Änderung der Pensionszusage von Gesellschafter-Geschäftsführern zur Verbesserung der Bilanzstruktur insb. bei Familiengesellschaften
- „Ausstieg“ aus einer Gruppen-Unterstützungskasse
- Coaching des Vorstandes zur Führung einer firmeneigenen Unterstützungskasse
- Überprüfung der rechtlichen Grundlagen einer "angeschafften" Pensionsrückstellung nach Kauf eines Teil-Betriebes
3. Insolvenzrecht
- Eintrittspflicht des PSVaG für Minderheitsgesellschafter und Familienangehörige
4. Versicherungsrecht
- Abwehr von Sonderzahlungen an eine notleidende Pensionskasse
- Neuordnung des Pfandrechtes nach Wechsel einer Rückdeckungsversicherung
- Auszahlung einer Rückdeckungsversicherung trotz Pfandrecht
- Neuordnung von Kollektivrahmenverträgen
- Rentenzahlung an Minderheitsgesellschafter nach Insolvenz des Arbeitsgebers und Ablehnung des PSVaG für Unterstützungskassen-Zusagen
5. Unterstützung von Kollegen wegen fehlerhafter Urteile i.S. Pensionszusagen
In Berufungs- / Revisionsverfahren gegen Urteile der Arbeitsgerichte / der LAG sowie der Kölner Gerichte gegen den PSVaG bzw. gegen Bescheide der Finanzämter / Urteile der Finanzgerichte
Unsere Bewertungen zur Handels- und Steuerbilanz gestalten wir u. a. mit den Aktuaren der HEUBECK AG. Sonstige Rechtsfragen lösen wir mit der internationalen Kanzlei GURLAND und anderen erfahrenen Kollegen.
Nach einer wissenschaftlichen Ausbildung im Arbeits-, Versicherungs-, Wirtschafts- und Steuerrecht verfügt mein Team über langjährige Erfahrung im bAV-Bereich. Mein persönlicher Werdegang führte mich - nach dem Studium und der Promotion an der Universität Freiburg - als Syndikusanwalt zunächst zum Arbeitgeberverband, dann zum ehemaligen Gerling-Konzern, dem Spezialisten für die bAV, und danach ins kaufmännische Interimsmanagement. Seit 2010 berät die Kanzlei für betriebliche Altersversorgung zeitnah, nachvollziehbar, vertrauensvoll und kostengünstig.
Meine Rechtstipps zur betrieblichen Altersversorgung finden sich u. a. im Anwalts-Praxishandbuch für Arbeitsrecht im Deubner Verlag, da ich seit dem Jahr 2020 zu den Mitautoren gehöre. Das Honorar der Kanzlei berechnet sich nach dem RVG. Sofern ein Stundensatz vereinbart wird, beträgt dieser 315,00 € netto. Das Budget richtet sich nach dem Umfang der Tätigkeit, den die Kanzlei zu Beginn der Tätigkeit einschätzen wird.
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
Bewertungen 37
von P. R. am 17.01.2023 um 12:57 Uhr
Herr Dr. Metz hat dafür gesorgt, dass der Pensionsfonds dieses Verfahren eingestellt hat, in dem wir die Ansprüche unseres früheren Geschäftsführers abgefunden haben. Dazu hat der Pensionsfonds das vorhandene Sparvermögen zurück gezahlt, sodass wir jetzt von zusätzlichen Belastungen befreit sind. Wir können Herr Dr. Metz mit seinen Spezialkenntnissen in der betrieblichen Altersversorgung jederzeit weiterempfehlen.
P.R.
von A. B. am 09.01.2023 um 07:50 Uhr
Unsere Klagen vor den zwei zuständigen Arbeitsgerichten waren zunächst erfolglos, da die Gerichte das Vorgehen unseres früheren Arbeitgebers als rechtmäßig erachteten. Jedoch konnte Herr Dr. Metz das Berufungsgericht davon überzeugen, dass die Vorgehensweise des früheren Arbeitgebers unberechtigt war, sodass es die ergangenen Urteile aufgehoben hat.
Mit der professionellen Arbeit und der Fachkompetenz von Herrn Dr. Metz war ich sehr zufrieden. Auch anderen Kollegen kann ich diese Kanzlei nur weiterempfehlen.
A. B.
von S. B. am 14.12.2021 um 18:16 Uhr
Herr Dr. Metz konnte feststellen, dass dies nicht der Fall war, sondern der frühere Arbeitgeber meines Mannes von einem ausländischen Unternehmen aufgekauft worden war, das die Rentenzahlung einfach eingestellt hatte.
Nach komplizierten Verhandlungen konnte Dr.Metz mit seinem Fachwissen durchsetzen, dass der neue Eigentümer meine Rente weiter zahlt. Ich erhielt eine größere Nachzahlung auf Heller und Pfennig genau.
Ich bin mit Unterstützung von Dr.Metz sehr zufrieden und kann ihn nur weiterempfehlen.“
Einen besseren RA hätte Ich nicht haben können. Kompetent, Hartnäckig, Zielstrebig und Fähig diesen Fall zu lösen. Einfach nur Empfehlenswert. Top
Rechtstipps 12

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