Rechtstipps von Rechtsanwalt Irmak Sezer 11

Mandant: "Was willst du eigentlich noch alles durchsuchen?" 🧐Polizist: "Ich will in das Zimmer noch reinschauen, das fehlt noch." 🚔Mandant: "Nee, Mann, das ist von meinem Mitbewohner." 🚫Polizist:

Polizist: "Vielleicht wollen Sie uns ja sagen, von wem Sie die Drogen beziehen, denn dann lege ich für Sie ein gutes Wort bei der Staatsanwaltschaft ein und dies wird strafmildernd berücksichtigt."

Rechtsanwalt Irmak Sezer
(2)27.02.2025 von Rechtsanwalt Irmak Sezer
Strafrecht

👮‍♂️ Polizist: „Polizei, einmal aufmachen bitte!“Mandant: „Yo!“Polizist: „Herr Walter, gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren. Kann ich kurz ein paar Minuten reinkommen? Ich hätte ein paar Fragen

Rechtsanwalt Irmak Sezer
25.02.2025 (aktualisiert am 03.03.2025) von Rechtsanwalt Irmak Sezer
Strafrecht

👮‍♂️ Polizist: „Ihnen wird illegaler Waffenbesitz vorgeworfen. Wollen Sie uns sagen, woher die Waffe stammt?“🧍‍♂️ Mandant: „Naja...“⚖️ Anwalt: „STOP! Mein Mandant wird keine Aussage machen. Er macht

Rechtsanwalt Irmak Sezer
24.02.2025 (aktualisiert am 28.02.2025) von Rechtsanwalt Irmak Sezer
Strafrecht

👮‍♂️ Polizist: Ihrem Bruder wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, und Sie sind verpflichtet, als Zeuge auszusagen.⚖️ Anwalt: Nein, das stimmt nicht. Mein Mandant hat ein

Rechtsanwalt Irmak Sezer
(1)21.02.2025 von Rechtsanwalt Irmak Sezer
Strafrecht

👮 Polizist: "Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie Drogen per WhatsApp angeboten haben. Wenn Sie uns jetzt gleich die Handy-PIN verraten, kriegen Sie Ihr Handy schneller zurück."🤝 Anwalt: "Ach, diese

Polizist: "Wenn Sie jetzt schon keine Aussage machen, dann machen wir sofort die erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie Fingerabdrücke und Fotos!"Anwalt: ✅ "Nein, auch das machen wir nicht! Das sollten

Die gefährliche Körperverletzung und die schwere Körperverletzung werden umgangssprachlich oft gleichgesetzt. Doch tatsächlich handelt es sich um zwei verschiedene Straftatbestände mit

Rechtsanwalt Irmak Sezer
(1)18.02.2025 von Rechtsanwalt Irmak Sezer
Arbeitsrecht

Wenn du einen Minijobber einstellst, stellt sich oft die Frage: Wie viel darf oder muss ich zahlen? Grundsätzlich gilt: Ein Minijobber darf nicht mehr als 538 € im Monat verdienen, damit das

Rechtsanwalt Irmak Sezer
(1)12.02.2025 (aktualisiert am 03.03.2025) von Rechtsanwalt Irmak Sezer
Arbeitsrecht

Die Probezeit und ein wichtiger Denkfehler vieler ArbeitgeberDie meisten Arbeitgeber vereinbaren mit neuen Arbeitnehmern eine Probezeit von sechs Monaten. Der Gedanke dahinter ist simpel: Sollte sich