🚔 Gibt es eine „Aussagepflicht“ bei der Polizei? ❌

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👮‍♂️ Polizist: Ihrem Bruder wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, und Sie sind verpflichtet, als Zeuge auszusagen.

⚖️ Anwalt: Nein, das stimmt nicht. Mein Mandant hat ein Zeugenverweigerungsrecht ❌. Nach § 52 StPO müssen nahe Angehörige eines Beschuldigten keine Aussage machen. Dazu zählen Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder, Enkel, Ehepartner, Verlobte sowie Onkel und Tanten 👨‍👩‍👧‍👦. Der Gesetzgeber schützt diese familiären Bindungen, weil niemand gezwungen werden soll, gegen einen engen Verwandten auszusagen.

Da Sie bereits selbst gesagt haben, dass der Bruder meines Mandanten beschuldigt wird, steht ihm dieses Recht eindeutig zu ✅. Mein Mandant kann daher schweigen, ohne dass ihm daraus ein Nachteil entsteht 🤐. Das Zeugenverweigerungsrecht ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtssystems ⚖️, um unzumutbare Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.

Ich möchte auch klarstellen: Mein Mandant kann unter keinen Umständen zu einer Aussage gezwungen werden 🚫. Falls Sie dennoch versuchen sollten, ihn zur Aussage zu drängen, könnte dies eine unzulässige Vernehmungsmethode darstellen ❗. Eine Aussage, die unter Druck erlangt wird, wäre ohnehin unverwertbar ⛔.

Daher wird mein Mandant keine Angaben machen ✋. Falls Sie Zweifel an der Rechtslage haben, steht es Ihnen frei, die Strafprozessordnung 📜 zu konsultieren. Aber an der Entscheidung meines Mandanten wird das nichts ändern – er macht von seinem Recht Gebrauch und bleibt bei seinem Schweigen 🤫.

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