🚨🚪 Darf die Polizei ohne Beschluss in meine Wohnung? 🚪🚨
- 1 Minuten Lesezeit
👮♂️ Polizist: „Polizei, einmal aufmachen bitte!“
Mandant: „Yo!“
Polizist: „Herr Walter, gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren. Kann ich kurz ein paar Minuten reinkommen? Ich hätte ein paar Fragen an Sie.“
Mandant: „Nee, ich lass euch nicht rein. Habt ihr einen Beschluss?“
Polizist: „Einen Beschluss brauche ich für die paar Fragen nicht. Den hol ich mir aber ganz schnell.“
Mandant: „Dann hol ihn lieber, denn ohne lasse ich euch nicht rein. Und jetzt wünsche ich euch einen schönen Tag.“
⚖️ Anwalt: „Was ihr da gerade gesehen habt: Die Polizei versucht, bei meinem Mandanten ohne Beschluss in die Wohnung zu kommen – natürlich alles „freiwillig“. Warum? Weil sie sich einfach mal umschauen wollen! Vielleicht findet sich ja noch etwas, das gegen den Mandanten verwendet werden kann. Und wenn ihr einmal die Tür aufmacht, gibt es kein Zurück.“
📌 Merkt euch: Ohne Durchsuchungsbeschluss? Kein Zutritt! Ihr müsst niemanden ohne richterliche Anordnung in eure Wohnung lassen.
⚠️ Die Polizei darf bluffen! Sätze wie „Ich hol mir ganz schnell einen Beschluss“ sind oft nur leere Drohungen – wenn sie ihn so schnell bekommen könnten, hätten sie ihn schon!
🔍 Freiwillige Zustimmung = Kontrollverlust! Sobald ihr einmal „Ja“ sagt, dürfen sie alles durchsuchen – und egal, was sie finden, es kann gegen euch verwendet werden.
🔥 Gefahr im Verzug? Die Polizei darf nur ohne Beschluss rein, wenn eine akute Gefahr besteht – zum Beispiel bei Schreien um Hilfe, Gasgeruch oder einem Feuer. Ein einfaches Ermittlungsverfahren reicht nicht aus!
🔹 Was tun, wenn die Polizei klingelt?
✅ Ruhig bleiben, freundlich bleiben – aber bestimmt!
✅ „Ohne Beschluss lasse ich Sie nicht rein.“ Wiederholt es, wenn nötig!
✅ Tür zu, Anwalt anrufen!
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Ich stehe Ihnen gerne mit meiner Expertise zur Seite – kontaktieren Sie mich jederzeit.
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