
- Verkehrsrecht
- Werkvertragsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Schlautmann | Rechtsanwälte
Willkommen in Sankt Augustin
Die Kanzlei blickt auf eine langjährige Beratungs- und Prozesserfahrung für Wirtschaftsunternehmen und Verbraucher zurück, seit ca. 15 Jahren am Standort Sankt Augustin OT Birlinghoven, mit günstigem Anschluss an die Autobahn A3.
Verkehrsrecht
Wir übernehmen die gesamte Schadensregulierung für Sach-, Personenschäden (Schmerzensgeld) sowie sonstige Vermögensschäden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und eigenen Versicherungen (Haftpflicht-, Kasko- und Rechtschutzversicherung) des geschädigten Mandanten.
Regelmäßig werden Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft einschließlich der Polizeibehörden zur Einsicht angefordert und für die Schadensregulierung ausgewertet.
Leichte oder schwerwiegende Verletzungen unserer Mandanten sollten ggf. zum Anlass einer eigenen Strafanzeige mit geeigneten Strafanträgen genommen werden. Die in diesem Zusammenhang erzielten Ermittlungsergebnisse lassen sich regelmäßig vorteilhaft für das Zivilverfahren verwerten, ohne dass eigene, ggf. kostenintensive Ermittlungen erforderlich werden.
Vertretungen erfolgen unter Rückgriff auf ein lokales Netzwerk gerichtlich zugelassener Sachverständiger und in Zusammenarbeit mit lokalen oder regionalen Fachwerkstätten.
Bußgeldverfahren und Strafverfahren [Verteidigung] Verstöße gegen die vorgeschriebene Geschwindigkeit
Häufig werden Mandanten in Verbindung mit Verkehrs- oder anderen Unfällen mit Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren (bspw. wg. überhöhter Geschwindigkeit) sowie daraus resultierender Geldstrafe oder einem Bußgeld konfrontiert. Dies erfordert neben der zivilrechtlichen Schadensregulierung häufig die Verteidigung in Straf- und/oder Bußgeldverfahren.
In allen anderen Führerschein und Fahrverbot relevanten Straf- oder Bußgeldverfahren, ob wegen Geschwindigkeits-, Rotlichtverstößen, Alkohol-, Drogenkonsums oder Verkehrsunfallflucht gehören zur tagtäglichen Kanzleipraxis.
Fahrzeugverkauf / Fahrzeugkauf
Wir vertreten ferner Verkäufer und Käufer bei nationalen oder länderübergreifendem Verkauf oder Erwerb von seegehenden oder nicht seegehenden, Segel- und Motorschiffen und betreiben die Eintragung in nationale oder internationale Register.
Wir vertreten Privatpersonen, Versicherungen sowie Charter- und Leasingunternehmen bei abhandengekommenen Land- und Wasserfahrzeugen und betreiben deren Wiederauffindung mit eigenen Recherche- und Sicherstellungsteams im In- und Ausland.
Nicht nur in diesem Zusammenhang wird auf ein bestehendes Netzwerk ausländischer Kollegen, Sachverständiger, Dolmetscher und mit den erforderlichen Fertigkeiten und Befähigungen ausgestatteten Fachleute sowie Sicherheitsdienste zurückgegriffen.
Arbeitsrecht
In vielen Fällen sind wir zur ständigen arbeits- oder personalrechtlichen Betreuung mandatiert. Arbeitsrechtliche Lösungen werden anhand der Konzepte unserer Mandanten mit der gebotenen individuellen Praxisnähe entwickelt und realisiert.
- Arbeitsvertrag (Erstellung / Prüfung)
- Abmahnung
- Kündigung ordentlich
- Kündigung außerordentlich
- Kündigungsschutzklage (Arbeitnehmer)
- Kündigungsverfahren (Arbeitgeber)
- Lohn-, Gehaltsforderungen
- Sondergratifikationen
- Arbeitszeugnisse
- Abfindungsverhandlungen
- Aufhebungsverträge / Abwicklungsverträgen
- Betriebsübergang
- Arbeitsgerichtliche Vertretung,
- Durchführung sämtlicher Klageverfahren,
- Beschlussverfahren,
- Einstweilige Verfügungsverfahren
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir betreuen
- private / gewerbliche Vermieter für Wohn- oder Geschäftsräume
- Vermietungsgesellschaften, als auch einzelne
- Mieter im Bereich des Mieterschutzes.
Vermieter mandatieren uns in der Regel im Rahmen einer auf Dauer angelegten Rechtsbetreuung um die Thematiken
- Mietvertrag,
- Hausordnung
sowie den Umgang mit Hausverwaltungen einschließlich sämtlicher Verfahren zur
- Kündigung von privaten oder gewerblichen Mietverhältnissen
- Realisierung von Nebenkostenforderungen, rückständigen Mieten.
Mieter mandatieren uns zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von
- Kündigung und/oder
- Nebenkostenforderungen.
Häufig wird uns die Gestaltung oder Ergänzung von Mietverträgen, wie auch die Bonitätsprüfungen -zumeist im gewerblichen Bereich- angetragen.
Miet- und Nebenkostenzahlungsansprüche gehören zum kanzleiüblichen Tätigkeits-spektrum, wie auch die Abwehr gegen unberechtigte Kündigungen (bspw. wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf) oder fehlerhaft berechneter Neben- und/oder Betriebskosten
Vertragsrecht | Werkvertragsrecht
- Maschinen- und Anlagenbau [insbes. industrielle Verpackungsanlagen, Elektronikentwicklung]
- Handwerksangelegenheiten [Heizung, Sanitär, Baugewerke, Bootsbau etc.]
Rechtsanwalt Jochen Schlautmann
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte über die Rechtsanwaltskammer zu Köln.
Für die Kanzlei tätige Kollegen sind ggf. über andere rechtsanwaltskammern zugelassen.
In jedem Fall besteht die Vertretungsbefugnis bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
Abrechnungen erfolgen i. d. R. nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wahlweise nach gesonderter Honorarvereinbarung.
Berufsregeln ergeben sich aus: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), soweit anzuwenden den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die vorgenannten Regeln und Einzelnormen sind verfügbar unter dem Internetauftritt der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de)unter dem Stichwort "Berufsrecht".
In der Rechtsanwaltskanzlei Schlautmann-Rechtsanwälte mit verkehrsgünstigem Sitz zwischen Bonn, Sankt Augustin, Königswinter und Hennef nahe der Autobahn A3 stehen Ihnen langjährig erfahrene Rechts- und Fachanwälte zur Seite.
Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen hauptsächlich in den unten benannten Rechtsgebieten.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt seit vielen Jahren das Contracting, d. h. die Vertragsgestaltung, kontrolle sowie interessengerechte Vertragsanpassung dar. Mandate aus diesem Bereich sind schwerpunktmäßig dem Maschinen und Anlagenbau zuzuordnen, oft auch mit länderübergreifendem oder internationalem Bezug.
Überdies vertreten wir Verkäufer und Käufer beim länderübergreifenden Verkauf oder Erwerb von seegehenden oder nicht seegehenden, Sportsegel- und -motorschiffen und betreiben die Eintragung in nationale oder internationale Register.
Wir vertreten Privatpersonen, Versicherungen sowie Charter und Leasingunternehmen bei abhandengekommenen Land- und Wasserfahrzeugen und betreiben deren Wiederauffindung mit eigenen Recherche- und Sicherstellungsteams im In- und Ausland.
Nicht nur in diesem Zusammenhang wird auf ein bestehendes Netzwerk ausländischer Kollegen, Sachverständiger, Dolmetscher und mit den erforderlichen Fertigkeiten und Befähigungen ausgestatteten Fachleute sowie Sicherheitsdienste zurückgegriffen.
Sowohl die Beratung, als auch weitergehende Handlungen erfolgen im Sinne der Mandanten interessen- und kostenorientiert, wohlwissend, dass nicht jeder gewonnene Rechtstreit mit einem wirtschaftlichen Gewinn einhergeht.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- BAV - Bonner Anwaltsverein
Bewertungen 24
von A. S. am 20.08.2024 um 15:30 Uhr
von S. A. am 07.12.2023 um 23:21 Uhr
von D. H. am 01.11.2023 um 13:00 Uhr
Rechtstipps 1

ANWALT | SANKT AUGUSTIN | ANWALTSKANZLEI FÜR VERKEHRSRECHT, ARBEITSRECHT | MIETRECHT | http://www.anwaltschlautmann.deUnfallursächlichkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes auch bei sonst deutlich…
Kontaktdaten von Jochen Schlautmann
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53757 Sankt Augustin6.705,27 km (von Ihrem Standort)
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kanzlei@rajs.de
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Kanzlei-Impressum
Pflichtangaben:
Die Zulassung sämtlicher Rechtsanwälte zur Rechtsanwaltschaft der Kanzlei erfolgte jeweils über die Rechtsanwaltskammer zu Köln
Es besteht die Vertretungsbefugnis jeweils bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
Abrechnungen erfolgen grundsätzlich über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln ergeben sich aus: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), soweit anzuwenden den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäi-schen Union (CCBE). Die vorgenannten Regeln und Einzelnormen sind verfügbar unter dem Internetauftritt der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter dem Stichwort \\\"Berufs-recht\\\".
Schlautmann - Rechtsanwälte
An der Kirche 1
D-53757 Sankt Augustin
Deutschland / Germany
Fon: +49 (0) 2241 / 945235 -0
Fax: +49 (0) 2241 / 945235 -8
e-mail: Kanzlei@rajs.de
Ust.-IdNr.: DE 196866651
Die Rechtsanwälte/innen der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer bei dem Oberlandesgericht Köln [Rei-chenspergerplatz 1, 50670 Köln, Telefon: 0221 7711-0, Telefax: 0221 7711-600], Rechtsan-waltskammer Köln Riehler Str. 30 50668 Köln Tel.: 0221/973010-0 Fax: 0221/973010-50 E-Mail-Adresse: kontakt@rak-koeln.de
Für Rechtsanwälte/innen gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskam-mer (www.brak.de) in der Rubrik \\\"Berufsrecht\\\" auf deutsch und englisch eingesehen und abge-rufen werden.
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling AG, in Köln / Hannover
Die vorgenannten berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Homepage der Bundes-rechtsanwaltskammer unter www.brak.de
Angaben gem. § 5 Telemediengesetz und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL Info V):
Schlautmann - Rechtsanwälte
RA Jochen Schlautmann
An der Kirche 1
D-53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 (0) 2241 / 945235 -0
Fax: +49 (0) 2241 / 945235 -8
email: kanzlei@rajs.de
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Inhalte: Rechtsanwalt Jochen Schlautmann
Internet-Auftritt: Rechtsanwalt Jochen Schlautmann
Technik, Gestaltung und Webumsetzung: Rechtsanwalt Jochen Schlautmann
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Dienstleistungsinformationen nach §2 DL-InfoV
DL-InfoV § 2 Stets zur Verfügung zu stellende Informationen
(1) Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung folgende Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:
1. seinen Familien- und Vornamen, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform,
2. die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
3. falls er in ein solches eingetragen ist, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer,
4. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder der einheitlichen Stelle,
5. falls er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Nummer,
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male der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,
11. falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich.
(2) Der Dienstleistungserbringer hat die in Absatz 1 genannten Informationen wahlweise
1. dem Dienstleistungsempfänger von sich aus mitzuteilen,
2. am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses so vorzuhalten, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind,
3. dem Dienstleistungsempfänger über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich zu machen oder
4. in alle von ihm dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufzunehmen.
FAQ
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