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Fachanwalt Verkehrsrecht

John Christall

verkehrsrecht-christall.de
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  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
RB
von R. B. am 12.10.2024 um 14:20 Uhr
Sehr gute Erfahrung
Verkehrsrecht

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Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bearbeite ich ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate. Meine Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht ist eine moderne und leistungsfähige Kanzlei, die als Dienstleister zum Wohl ihrer Mandantinnen und Mandanten im Verkehrsrecht kämpft.


Ich biete Ihnen:

  • über 20 Jahre Berufserfahrung im Verkehrsrecht, die durch regelmäßige Fortbildung begleitet wird
  • Kostentransparenz
  • schnelle Rückrufe bei Ihren Fragen
  • deutschlandweite Betreuung
  • Abwicklung der Anwaltsgebühren über alle Rechtsschutzversicherungen
  • papierlose Bearbeitung aller Fälle (weitestgehend)


Unterstützung bekommen Sie von mir insbesondere, wenn Sie einen

  • Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle erhalten haben
  • ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB), der Fahrerflucht oder auch Unfallflucht (§ 142 StGB), der Nötigung (§ 240 StGB) oder auch wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) eingeleitet wird.


Aus langjähriger Erfahrung weiß ich, dass mögliche Fehlentscheidungen in den ersten ein bis zwei Tagen nach Erhalt der Post der Bußgeldstelle oder der Staatsanwaltschaft bzw. nach einem Verkehrsunfall getroffen werden. Diese lassen sich oft nicht mehr berichtigen. Insofern ist es besonders wichtig, sich unmittelbar nach Erhalt der Post oder einem Verkehrsunfall durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Ich rate Ihnen, mir in Bußgeld oder Strafsachen die Anhörungsbögen, Bußgeldbescheide oder Vernehmungsbögen vorab zu mailen (ggf. Fax) und hierbei Ihre Lieblingsrückrufnummer zu vermerken. Ich rufe dann umgehend zurück, um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen.




Suchbegriffe im Verkehrsrecht:

Ordnungswidrigkeitenrecht, Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Geschwindigkeitsüberschreitung, Blitzer, Unterschreitung des Sicherheitsabstands, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer, Strafrecht, Fahren unter Alkohol oder Drogen, Verkehrsstraftat, Verkehrsstrafrecht, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr, unterlassene Hilfeleistung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Pflichtversicherung, Kennzeichenmissbrauch, Verkehrsunfall, juristische Beratung, Schuld am Unfall, schnelle Regulierung des Schadens, Unfallgegner, professionelle Schadensabwicklung, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Haftungsfrage, Ansprüche auf Schadensersatz, Schadenspositionen, Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Anwaltskosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Arzt-/Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsminderung, Personenschaden, Schmerzensgeld, verbotene Fahrzeugrennen, Anwalt, Anwalt Akteneinsicht, Anwalt Anhörung, Anwalt Bußgeld, Anwalt Unfall, Fachanwalt Bußgeld, Anwalt Teltow, Anwalt Potsdam, Anwalt Berlin, Anwalt Zehlendorf, Anwalt Steglitz, Anwalt Strafrecht, Anwaltskanzlei Strafrecht, Anwaltskanzlei Bußgeld, Anwaltskanzlei, Einspruch Strafbefehl, Experte Verkehrsrecht, Verkehrsanwalt, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsunfall, Vorladung Anwalt, Ladung, Polizei, Amtsgericht, Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft, Amtsanwaltschaft, Kraftfahrt Bundesamt, FAER, Fahreignungsregister, Überliegefrist, Ermittlungsverfahren, Lichtschranken (ESO ES 3.0), Radar (Traffipax, Multanova), Laser (Riegl, Leivtec, Poliscan Speed), Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (Provida)


Einschlägige Paragraphen:

§ 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 185 StGB Beleidigung, § 229 StGB fahrlässige Körperverletzung, § 240 StGB Nötigung, § 315b StGB gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr, § 323c StGB unterlassene Hilfeleistung, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111a StPO, § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 24 StVG, § 25 StVG, § 3 StVO, § 4 StVO, § 37 StVO, § 41 StVO, § 49 StVO, 15 BKat, 132 BKat, 11.3.7 BKat, § 17 OWiG, § 105 OWiG, § 4 BKatV,

John Christall ist gelistet in Rechtsanwälte Potsdam und Rechtsanwälte Deutschland.

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