Verkehrsrecht im Ausland

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In Europa gibt es zwar in vielen Ländern schon den Euro und auch sonst sind viele einheitliche Regelungen getroffen worden, aber im Verkehrsrecht sind die Vorschriften noch sehr unterschiedlich. In Deutschland reicht es in der Regel, eine Warnweste, einen Verbandskasten (bitte mal wieder prüfen, dieser ist bestimmt abgelaufen und nicht teuer) und ein Warndreieck im Fahrzeug zu haben.

Nicht nur in Deutschland ändern sich die Bestimmungen regelmäßig und bei mittlerweile 27 Mitgliedstaaten in der Europäischen Union kann man schon mal den Überblick verlieren. Am sichersten ist man daher unterwegs, wenn man sich unmittelbar vor Antritt der Fahrt noch einmal genau informiert.

In Frankreich wurde zum Beispiel ab dem 01.07.2012 die Pflicht eingeführt, dass sich in jedem Fahrzeug ein Alkoholtester zum „Selbsttest“ befinden soll. In machen Länder muß man immer mit Licht fahren, in anderen nur im Winter oder nur als Motorradfahrer oder auch gar nicht. In manchen Ländern ist ein Feuerlöscher vorgeschrieben, in anderen nur empfohlen. Warnwesten sind fast überall Pflicht. Manchmal reicht aber eine Warnweste pro Fahrzeug, manchmal benötigt man eine für alle Insassen.

Auch die Regelungen zur Höchstgeschwindigkeit sind in den meisten Ländern unterschiedlich. Da die Grenzkontrollen oft nicht mehr vorhanden sind, muß jeder selbst daran denken (und wird nicht durch das Vorzeigen des Ausweises erinnert).

Den meisten Autofahrern ist klar, dass man unter anderem in Großbritannien die andere Straßenseite benutzt. Trotzdem muß jeder, der in Dover von der Fähre fährt, selbst daran denken. Zunächst ist man nämlich im Hafen auf vorgegebenen Spuren unterwegs und wird dann an der Ausfahrt plötzlich auf die „falsche“ Seite entlassen.

Ich rate daher dringend, sich auf eine Auslandreise gut vorzubereiten. Sollte trotzdem etwas passieren, rate ich auch hier, sich unmittelbar nach dem Vorfall durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.

Autor: Fachanwalt für Verkehrsrecht John Christall aus Teltow und Potsdam

Mitglied der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Tel. (03328) 33 66 040


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