Führerschein ab 17

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Für einige Eltern ist es vielleicht erschreckend, aber die Kinder können bereits mit etwas über 16 Lebensjahren ernsthaft über eine legale Autofahrt mit dem Familienwagen nachdenken. Seit einigen Jahren gibt es den „Führerschein ab 17“, wobei man bereits mit 16 Jahren mit der Ausbildung beginnen kann. Nach bestandener Prüfung gibt es eine Bescheinigung, die mit dem 18. Geburtstag in einen „vollwertigen“ Führerschein auf Probe umgetauscht werden kann. Ab 17 darf man allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen ans Steuer. So muss immer eine Begleitperson dabei sein, die älter als 30 Jahre ist und den Führerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre hat. Diese Person, im Zweifel wieder die Eltern, muss im vorläufigen Führerschein als Begleitperson eingetragen sein und darf unter anderem nicht mehr als einen Punkt in Flensburg und nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Für die Eltern ist diese Zeit die letzte Chance auf den Fahrstil Einfluss zu nehmen, da es ohne Beifahrer keine Autofahrt gibt. Hier gilt es, so erfolgreich wie möglich Unfälle, Verkehrsverstöße oder sonstige Leichtsinnigkeiten von vornherein zu vermeiden (Verletzungen der Kinder oder anderer Personen, Beschädigungen fremder oder des eigenen Fahrzeugs, Verlust des „mit dem Geld der Eltern“ gerade erworbenen Führerscheins).

Der Führerschein auf Probe ist schnell in Gefahr und die 2 Jahre können recht lang sein. Werden während dieser Zeit Verkehrsverstöße (Ordnungswidrigkeiten oder auch Straftaten) begangen, so wird seitens der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde unter Umständen ein Aufbauseminar angeordnet. Dieses muss angeordnet werden, wenn ein Verstoß der Kategorie A oder 2 Verstöße der Kategorie B vorliegen. Die Kategorie A umfasst alle Strafsachen (Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, fährlässige Körperverletzung …) und viele Ordnungswidrigkeiten. Hierbei sind viele Geschwindigkeitsüberschreitungen, jeder Rotlichtverstoß (einschließlich „grüner Pfeil“) sowie Trunkenheitsdelikte mit mehr als 0,5 Promille zu nennen. Weitere Informationen gibt es unter: www.kba.de.

So ein Aufbauseminar ist teuer, insbesondere wenn man noch Schüler, Azubi oder Student ist. Wird der Anordnung zum Seminar allerdings nicht Folge geleistet, so wird im Ergebnis die Fahrerlaubnis entzogen.

Um dies alles zu vermeiden, kann der Führerschein mit 17 sehr hilfreich sein. Wenn doch mal etwas passiert, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht manchmal noch weiterhelfen.

Auch hier rate ich wieder, eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht ist nicht teuer, aber sehr wichtig. Ich habe selbst eine, obwohl ich mich ja selbst vertreten könnte. Neben den hier genannten Fällen, ist diese bei Verletzungen im Straßenverkehr (als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer) unabdingbar.

John Christall, Anwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht,

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV

www.verkehrsrecht-christall.de


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