

Verteidigung vom Fachanwalt für Steuerstrafrecht
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Mediation
- Schiedsgerichtsbarkeit
MS
von M. S. am 26.11.2024 um 13:25 Uhr
Über mich
Gleich zum Spezialisten: Steuerstrafanwalt!
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Mit dieser Doppelkompetenz helfe ich bei
- Ärger mit dem Finanzamt,
- einer Vorladung zur Polizei,
- einem Strafbefehl
- oder falls Sie eine Anklage erhalten haben
- oder auch bei einer Durchsuchung oder Hausdurchsuchung
- oder gar Festnahme.
Ich biete:
- Sofortige Hilfe bzw. umgehender Erstberatungstermin – Notruf: +49-171-694 56 23:
Ich höre gut zu, greife sofort ein und stelle die richtigen Weichen. Sie können ihre Sorgen bei mir abladen. Ich kümmere mich um Auswege, Lösungen und neue Perspektiven. - Vertraulichkeit, Erfahrung und Spezialisierung:
Das sind die Grundlagen meiner Arbeit als Anwalt im Strafrecht, im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht. - Steuerstrafverteidiger Kai Bruno Westen – Fachanwalt für Steuerrecht und für Strafrecht – verteidigt Sie in allen Bereichen des Strafrechts, Steuerstrafrechts, Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerrechts.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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Bewertungen 40
MS
von M. S. am 26.11.2024 um 13:25 Uhr
Beratung zu Finanzamtsbrief über Zinsenverdien im Ausland
Steuerrecht
Herr Westen hat auf meine Anfrage bei anwalt.de sehr schnell reagiert und mir angeboten mit ihm persönlich über den Fall zu sprechen. Beim Telefonat hat er mich sehr gut zugehört und mir sehr kompetent beraten. Ich danke ihm herzlich für seinen fachlichen Rat.

Antwort von Rechtsanwalt Kai Bruno Westen
Das internationale Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen (Common Reporting Standard-CRS) kann zu Nachfragen oder Ermittlungen des Finanzamtes zu Kapitaleinkünften im Ausland führen. Rechtzeitiger anwaltlicher Rat kann hier viele Probleme vermeiden.
MP
von M. P. am 06.08.2023 um 14:36 Uhr
§ 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Strafrecht
Nach nun mehr sechs Jahren ist die Sache vom Tisch. Eingestellt gegen Auflage, dank der beharrlichen Arbeit von Herren RA Westen.
Stets sachlich, kompetent, mit der nötigen Übersicht und Transparenz hat Herr Westen mich durchs Verfahren begleitet.
Diesen Ausgang hätte ich nicht erwartet.
Das Glück des tüchtigen und tüchtig war er!
Glück hat nur der, der gut Arbeitet!
SEHR GUTE ARBEIT!!!
Vielen lieben Dank !!!
Stets sachlich, kompetent, mit der nötigen Übersicht und Transparenz hat Herr Westen mich durchs Verfahren begleitet.
Diesen Ausgang hätte ich nicht erwartet.
Das Glück des tüchtigen und tüchtig war er!
Glück hat nur der, der gut Arbeitet!
SEHR GUTE ARBEIT!!!
Vielen lieben Dank !!!

Antwort von Rechtsanwalt Kai Bruno Westen
Die Argumente der Verteidigung waren in meinem Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift so stark, dass die Staatsanwaltschaft in der Gerichtsverhandlung aufgegeben hat. Zuvor musste aber auch das Gericht überzeugt werden. Die Arbeit hat sich gelohnt. Die Gerechtigkeit hat gewonnen.
HT
von H. T. am 06.08.2023 um 11:36 Uhr
Steuerstrafsache
Strafrecht
Um gute Urteile zu bekommen, brauchen wir gute Anwalt. Herr Westen verbringt viel Zeit damit, um die Akten zu lesen, damit wir die besten Ergebnisse erzielen.

Antwort von Rechtsanwalt Kai Bruno Westen
Die Beschwerde gegen den Vermögensarrest war beim Landgericht erfolgreich. Die beschlagnahmten Konten wurden freigegeben und das Strafsachenfinanzamt hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Ein maximaler Erfolg.
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