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Online-Rechtsberatung
Über mich
Rechtsanwalt Kai-Erik Becker ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und steht seinen Mandanten seit 2010 zudem als Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2014 als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Verfügung.
Er verfügt über langjährige, profunde Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung der Rechte seiner Mandanten. Seine Arbeit zeichnet sich durch kundenfreundliche Kommunikation, Gründlichkeit und Transparenz aus.
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Kai-Erik Becker ist seit 2010 zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und in allen gebietsrelevanten Bereichen ständig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber tätig. Die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und die Beratung unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sind für ihn selbstverständlich.
Gerne setzt er sich bei Rechtsstreitigkeiten (z. B. Kündigungsschutzverfahren) bundesweit in allen Instanzen für Ihre Rechte ein und entwickelt effektive Prozessstrategien. Ferner betreut er Sie bei der Verhandlung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen, bei der Erstellung und Anpassung von Arbeitszeugnissen und in Fällen der Abmahnung. Auch rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen, Aufhebungsverträge) steht er Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.
Ansprüche auf Lohn- und Gehaltszahlungen setzt er konsequent für Sie durch und sowohl bei der Beantwortung Ihrer Fragen zur betrieblichen Altersversorgung als auch bei der Beratung zu und der Begleitung von Betriebsänderungen können Sie sich auf ihn verlassen.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Kai-Erik Becker berät Sie gerne auch zu allen Themen, die das Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Fachanwalt seit 2014) betreffen, betreut Sie in zivilrechtlichen Angelegenheiten und unterstützt Sie bei der Vertragsgestaltung – sprechen Sie ihn einfach an!
Kontakt
Nehmen Sie Kontakt mit Rechtsanwalt Kai-Erik Becker auf. Sie erreichen ihn an seinen beiden Kanzleisitzen in Berlin-Wilmersdorf und Berlin-Lichtenrade.
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Die Kanzlei in Berlin-Wilmersdorf befindet sich in unmittelbarer Nähe zum U-Bahnhof "Fehrbelliner Platz" (U3/U7/diverse Buslinien), die Kanzlei in Berlin-Lichtenrade befindet sich in unittelbarer Nähe zum S-Bahnhof "Lichtenrade" (S2/diverse Buslinien) sowie der Haltstelle "Rehagener Str." (M76).
Weitere Informationen finden Sie unter: www.hoven-becker.de
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Rechtstipps 1

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