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Hohe Kompetenz, Fachwissen sowie ein persönlicher Kontakt mit den Mandanten – darauf legt Rechtsanwalt Dr. Rohs großen Wert, ebenso wie auf eine zielgerichtete und lösungsorientierte Beratung und Vertretung. Herr Rechtsanwalt Dr. Kai Rohs Qualifizierte Beratung und Vertretung im Ausländerrecht und AsylrechtMit dem Schutz sowie mit den Rechten und Pflichten von Flüchtlingen und Staatenlosen ist Rechtsanwalt Dr. Rohs bestens vertraut. Sein Leistungsspektrum umfasst u. a. die Beratung bezüglich der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder des Daueraufenthaltes. Rechtsanwalt Dr. Rohs informiert Sie umfassend rund um die Themen Einbürgerung, Visum oder Arbeitserlaubnis und wird auch bei Problemen diesbezüglich für Sie tätig. Weiterhin vertritt er seine Mandanten kompetent und versichert, wenn eine Ausweisung oder Abschiebung droht oder Sie bereits in Abschiebehaft sitzen. Ebenso betreut er Rechtsratsuchende während des gesamten Asylverfahrens egal, ob es um die Stellung des Asylantrages, die Anhörungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder eine Vertretung im Gerichtsverfahren bei abgelehnten Asylanträgen geht. Zielgerichtete Interessenvertretung im MigrationsrechtGerade im Migrationsrecht ist der Rat eines fachkundigen Rechtsanwaltes oft unerlässlich. Die verschiedenen Regelungen, Vorschriften und Weisungen der jeweiligen Behörde sind für den Laien oft sehr unübersichtlich, unterliegen ständigen Änderungen und hängen häufig vom Herkunftsland ab. Rechtsanwalt Dr. Rohs berät und vertritt Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, z. B. wenn aufgrund eines abgelehnten Visums Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht werden soll. Daneben klärt er Fragen zur Niederlassungserlaubnis oder zu Themen wie Duldung oder Beschäftigungserlaubnisse für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer/innen und Flüchtlinge. Fachkundige Rechtsberatung rund um das StaatsangehörigkeitsrechtDas Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ist in Deutschland auch heute noch kennzeichnend für das Staatsangehörigkeitsrecht. Einbürgerungswillige müssen also prinzipiell ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen. Jedoch gibt es großzügigere Ausnahmeregelungen, durch die die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit gestattet wird. Rechtsanwalt Dr. Rohs informiert seine Mandanten umfassend zu den rechtlichen Regelungen. Kompetente Vertretung im Strafrecht vom Ermittlungsverfahren bis zum Hauptverfahren Im Strafrecht umfasst das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Dr. Rohs alle Bereiche, beginnend bei Betrug, Diebstahl und Beleidigung über Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag), die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung) und die persönliche Freiheit (Freiheitsberaubung) bis hin zu Vertretung im Jungendstrafrecht, bei einer Haftbeschwerde oder Haftprüfung. Außerdem setzt er sich konsequent und versiert für die Rechte von Opfern im Bereich der Nebenklage ein.
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von L. W. am 17.09.2024 um 08:37 Uhr
von O. S. am 20.03.2024 um 09:32 Uhr
von Y. A. am 12.01.2024 um 19:37 Uhr
Rechtstipps 1

Durch einen Strafbefehl werden vermeintliche Straftaten abgeurteilt, ohne dass es eine Strafverhandlung vor dem Gericht gibt. Es können Geldstrafen beliebiger Höhe verhängt, die Entziehung der…
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