Strafbefehl bekommen - was nun?

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Durch einen Strafbefehl werden vermeintliche Straftaten abgeurteilt, ohne dass es eine Strafverhandlung vor dem Gericht gibt. Es können Geldstrafen beliebiger Höhe verhängt, die Entziehung der Fahrerlaubnis kann angeordnet und man kann unter Umständen sogar zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verurteilt werden. 

Ich halte diese Regelung für rechtstaatlich bedenklich. Natürlich sind die Gerichte überlastet, aber ein Strafbefehl steht einem Strafurteil gleich. Und wer möchte schon als Krimineller angesehen werden, wenn auch wohlmöglich "nur" als Kleinkrimineller?

Deshalb gilt: Legen Sie gegen einen solchen Strafbefehl unbedingt Einspruch ein - und zwar innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie den Strafbefehl erhalten haben.

Gern können Sie die Sache auch mir übergeben. Ich verteidige Sie im Strafbefehlsverfahren. Nachdem ich für Sie Einspruch eingelegt habe, lasse ich die Strafakte in mein Büro übersenden, prüfe die Akte und lade Sie zu einer genauen Besprechung ein. Dann wird es nach einiger Zeit eine Strafverhandlung vor dem Gericht geben. 

Bei dieser Verhandlung gehe ich keine faulen Kompromisse ein. Denn oftmals liegen Strafbefehlen fehlerhafte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zugrunde. Ich kämpfe für Ihren Freispruch und stimmen nur in Ausnahmefällen sogenannten "Einstellungen" zu. Einstellungen sind Einigungen zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger. Dadurch wären Sie dann zwar nicht vorbestraft, aber vom Tatvorwurf eben auch nicht freigesprochen. 

Ich verteidige Sie vor allen deutschen Gerichten.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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