
- Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Über mich
Meine Kanzlei ist schon seit langer Zeit auf kontaktloses Arbeiten eingestellt.
Im Medizinrecht bearbeite ich das Medizinschadensrecht bzw. Arzthaftungsrecht
In erster Linie berate und vertrete ich Patienten im Zuge des Patientenschutzes und befasse mich nur im Ausnahmefall mit den rechtlichen Anliegen von Ärzten. Im Tierarzthaftungsrecht werden ausschließlich Tierärzte vertreten und nicht die Patientenseite.
Als relativ neuer Tätigkeitsbereich ist die Beratung und Vertretung von Cannabis-Patienten gegenüber dem Krankenversicherer hinzugekommen. Hier erhalten Sie Unterstützung zunächst bei der Akteneinsicht und dann bei der Begründung des Widerspruchs, aber auch bei der Möglichkeit, den Widerspruch zurückzunehmen, und einen neuen Antrag zu stellen. Die Kosten für den neuen Antrag sind dabei in den meisten Fällen bereits in denjenigen Kosten enthalten, die für die Vertretung im Widerspruchsverfahren entstehen. Einzelheiten dazu finden Sie in einer eigenen Rubrik auf meiner Website. Mit einer Beauftragung schon vor dem ersten Antrag erhalten Sie umfangreiche Unterstützung und damit eine bessere Ausgangsposition, weil folgenreiche Fehler vermieden werden können. Die Kosten sind immer orientiert an den Kosten für ein Widerspruchsverfahren und zusätzlich am Aufwand - schrittweises Vorgehen kann kostensparend sein.
Eine erste Kontaktaufnahme kann telefonisch oder per Email erfolgen, ist stets unverbindlich und stellt noch keine Beauftragung dar. Dabei kann der Umfang eines eventuellen Auftrags detailliert festgelegt werden. Häufig kann das komplette Mandat per Telefon, Email, Fax und Briefpost abgewickelt werden. Ein persönliches Gespräch ist nach telefonischer Terminvereinbarung selbstverständlich trotzdem möglich, jedoch nach jahrelanger Erfahrung normalerweise entbehrlich.
In jedem Fall wird vor Mandatsübernahme auch genau überprüft, ob Sie in meiner Kanzlei wirklich gut aufgehoben sind. Es kann durchaus sein, dass sich herausstellt, das Sie eine Kanzlei mit einem anderen Schwerpunkt benötigen In diesem Fall erfolgt eine kurze Beratung, die es Ihnen ermöglicht, die für Sie richtige Kanzlei zu finden.
Meine Arbeitsweise ist darauf ausgerichtet, Klageverfahren zu vermeiden. Dieses Vorgehen ist deutlich schonender und effektiver, als die frühzeitige Klageerhebung. Sollte ein Klageverfahren dann doch einmal erforderlich werden, vertrete ich Ihre Interessen mit viel Geduld und Sorgfalt.
Bei einem Verdacht eines Behandlungsfehlers wird in jedem Fall nach Beiziehung aller Unterlagen eine ärztliche Beurteilung durch Begutachtung herbeigeführt oder ein bereits vorhandenes Gutachten ausgewertet. Erst danach können Verhandlungen mit einem Gegner geführt werden, sofern nach dem Gutachten Aussicht auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld besteht. Diese Vorgehensweise ermöglicht es fast immer, außergerichtlich, also ohne Gerichtsverfahren, zu einem Vergleich zu kommen. Ausnahmen sind z.B. Geburtsschäden und sehr umfangreiche Schäden.
Die Kosten für meine Tätigkeit werden wir dabei stets besprechen und vereinbaren. Dabei kann auch schrittweise vorgegangen werden, wenn zum Beispiel die Aussichten zweifelhaft erscheinen. Es können dann erst einmal nur Unterlagen beschafft und ausgewertet werden. Dabei entscheiden Sie nach der Durchsicht und der Beratung, ob Sie weitermachen möchten. Das bedeutet, dass mit einem kleineren und kostengünstigeren Mandat begonnen wird.
Ihre individuelle Situation wird immer berücksichtigt. Es kann durchaus sein, dass dazu auch einmal der Hinweis gehört, dass es noch zu früh für einen Auftrag ist. Wenn Ihre ärztliche Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, und es sinnvoll erscheint, den Abschluss abzuwarten, dann wird sich der rechtliche Rat zunächst darauf beschränken, Ihnen dies zu erläutern. Dann führen Sie zunächst ein Gedächtnisprotokoll, was Sie ohnehin unbedingt tun sollten, und das Anwaltsmandat wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers wird verschoben. An erster Stelle steht Ihre Gesundheit, nicht Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Medizinische Aspekte können auch in anderen Tätigkeitsbereichen maßgeblich sein, zum Beispiel bei Strafverfahren wegen Körperverletzung oder bei sich daran anschließenden zivilrechtlichen Streitigkeiten. Auch in solchen Fällen und ebenso bei Verfahren in Schwerbehinderten-Angelegenheiten und anderen Auseinandersetzungen mit Behörden wird auf außergerichtliche Lösungen hingearbeitet.
Probleme mit Krankenversicherern lassen sich ebenfalls sehr oft schnell und einfach lösen, wenn der Sachverhalt aufgearbeitet wird. Gerade hier kommt es oft zu Missverständnissen, deren Klärung dann allen Beteiligten hilft. Hier bekommen Sie eine vermittelnde Unterstützung, bei der das Vorgehen ganz individuell vereinbart wird. Lediglich für Cannabis-Patienten gelten hier andere Maßstäbe, wie schon anfangs beschrieben und auf der Website in einer eigenen Rubrik dargestellt.
Bürozeiten und Erreichbarkeit der Kanzlei:
Bitte nehmen Sie Kontakt per Telefon auf, um möglichst schnell Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen. Ggfs. nutzen Sie bitte via Anrufbeantworter die Möglichkeit eines Rückrufs, wie dort angeboten.
Bei einer Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch erhalten Sie telefonisch eine Wegbeschreibung. Außerhalb üblicher Bürozeiten, also abends und am Wochenende, bin ich auch über die Patientenschutz-Hotline 0251 - 4140124 erreichbar, die Ihnen auch zu allen anderen Zeiten zur Verfügung steht, insbesondere auch dann, wenn Sie Fragen rund um Patientenrechte haben. Hier werden Sie ehrenamtlich beraten. Mehr dazu finden Sie auf der Website der Kanzlei unter "Patientenschutz".
Detailliertere Informationen erhalten Sie auf der Website der Kanzlei:
http://www.kanzlei-reich-muenster.de
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von J. O. am 26.02.2025 um 19:32 Uhr
von M. H. am 26.11.2024 um 21:31 Uhr
von J. E. am 22.11.2024 um 20:43 Uhr
Rechtstipps 4

Immer wieder zeigt sich, dass es eine Aussage aus der Anfangszeit der neuen gesetzlichen Regelung zu Cannabis als Medizin gibt, die missverständlich war und ist. Es geht um den zunächst eindeutig…

-------------------------------------------------------Der nachfolgende Rechtstipp ist vom 23.05.2018. Am 26.05.2020 hat sich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Genehmigungsfiktion…

Seit März 2017 besteht die Möglichkeit, Cannabis ärztlich zu verordnen. Für ein Kassenrezept müssen gesetzliche Anforderungen erfüllt sein, die in § 31 Abs. 6 SGB V aufgelistet sind.Anlass dafür,…
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zuständige Aufsichtsbehörde:
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Tel.: 02381/985000
Fax: 02381/985050
Internet: www.rak-hamm.de
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
sowie den Berufsregeln der
Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).
Die aktuellen Fassungen der Gesetze finden Sie hier:
http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-AG
Königinstr. 28
80802 München
Geltungsbereich: Europäisches Recht, Europäische Gerichte:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Auf Antrag besteht bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern die
Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm
- gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO -
oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft nach § 191f BRAO bei der Bundesrechtsanwaltskammer,
zu finden über die
Website der Bundesrechtsanwaltskammer
www.brak.de
E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de

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