Cannabis auf Kassenrezept - Austherapiertsein nötig, ja oder nein?

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Immer wieder zeigt sich, dass es eine Aussage aus der Anfangszeit der neuen gesetzlichen Regelung zu Cannabis als Medizin gibt, die missverständlich war und ist. Es geht um den zunächst eindeutig klingenden Satz:


"Man muss nicht austherapiert sein."


Dieser Satz ist so, wie er da steht, schlichtweg falsch, wenn man ihn wörtlich nimmt.

Verlässt man sich einfach auf diese Aussage, dann kann das durchaus zu vermeidbaren Ablehnungen im Verfahren zur Genehmigung der Cannabistherapie führen.


Dennoch ist der Satz nachvollziehbar, wenn man die Hintergründe und Zusammenhänge kennt. Letztlich ist die Aussage einfach nur zu stark zusammengefasst und führt dann dazu, dass der Eindruck entsteht, man könnte Standardtherapien einfach weglassen mit genau dieser Begründung, man müsse ja nicht austherapiert sein.


Es ist aber lediglich so, dass man Standardtherapien dann weglassen kann, wenn medizinische Gründe dagegen sprechen. Das bedeutet aber, dass das betreffende Medikament oder die Therapie aus diesen dagegenstehenden medizinischen Gründen ohnehin nicht angewandt werden würde.


Für einen Antrag auf Kostenübernahme für Cannabinoide reicht es aber nicht aus, das mit sich selbst und dem Arzt auszumachen. 


Es muss hier genau mitgeteilt werden, warum etwas, was in den Leitlinien steht, nicht angewandt werden kann, nicht einmal ausprobiert werden kann, und die Gründe müssen belegt werden.

Es versteht sich dabei nichts von selbst.

Wer zum Beispiel ein Medikament nicht nehmen kann, weil in der Information dazu steht, dass es bei bestimmten hier tatsächlich vorhandenen Erkrankungen nicht anwendbar ist,  sollte darauf im Antrag nicht nur hinweisen, sondern zusätzlich seine spezielle Erkrankung mit Diagnosen in Arztberichten belegen und möglichst auch noch eine Facharzt-Bestätigung der Krankheit beifügen, aus der sich ergibt, dass das betreffende Medikament nicht verordnet werden darf und warum nicht.

Ohnehin muss jede Behauptung immer belegt sein, unabhängig davon, ob es Diagnosen oder Behandlungsversuche sind.


Alles das, was tatsächlich schon versucht wurde, fällt aber aus dieser Kategorie heraus, weil es ja schon verordnet worden ist und Nebenwirkungen hatte oder wirkungslos geblieben ist. Es geht hier nur um das, was gar nicht erst ausprobiert wurde.  

Insgesamt gilt ohnehin: je mehr abgewogen, begründet und beschrieben wird, immer basierend auf dem nachgewiesenen medizinischen Sachverhalt, desto höher sind die Erfolgsaussichten.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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