Bewertungen von Christian Steffgen
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Bewertungen
SE
von S. E. am 26.09.2021 um 21:00 Uhr
Streitfall zum Vorwurf der Ordnungswiedrigkeit
Allgemeine Rechtsberatung
Mir wurde eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und ich habe mich diesbezüglich an die Kanzlei des Herrn Steffgen gewandt, vor Allem wegen der guten Bewertungen.
Herr Steffgen hat sich meines Falles angenommen und, zu meiner großen Freude, wurde das Bußgeldverfahren eingestellt.
Gerne empfehle ich Herrn Steffgen weiter.
Herr Steffgen hat sich meines Falles angenommen und, zu meiner großen Freude, wurde das Bußgeldverfahren eingestellt.
Gerne empfehle ich Herrn Steffgen weiter.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Steffgen
Vielen Dank. Bußgeldverfahren und sonstige Verfahren nach InFSG (Corona-Maßnahmen) sind ein Schwerpunkt der Kanzlei.
KK
von K. K. am 13.09.2021 um 13:20 Uhr
Einstellung wegen angeb. Geschwindigkeitsverstoß
Verkehrsrecht
Nach nur einem Schreiben wurde das Verfahren eingestellt.
Dies ist nur der Kompetenz, der Erfahrung und den einschlägigen Fähigkeiten des Herrn Steffgen zu verdanken gewesen.
Ich kann mir keinen besseren Fachmann vorstellen.
Daher eine Bestnote und uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir!
Dies ist nur der Kompetenz, der Erfahrung und den einschlägigen Fähigkeiten des Herrn Steffgen zu verdanken gewesen.
Ich kann mir keinen besseren Fachmann vorstellen.
Daher eine Bestnote und uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir!
Antwort von Rechtsanwalt Christian Steffgen
Herzlichen Dank.
FZ
von F. Z. am 11.02.2021 um 01:25 Uhr
Strafrecht
Strafrecht
Sehr schnell Termin bekommen, Herr Steffgen wahr sehr Freundlich und zuverlässig, hatte gute Beratung und erfolgreiche Ergebnisse.
Ich kann ihn nur weiter empfehlen ein sehr guter und freundlicher Rechtsanwalt
Ich kann ihn nur weiter empfehlen ein sehr guter und freundlicher Rechtsanwalt
Antwort von Rechtsanwalt Christian Steffgen
Vielen Dank. Der Fall zeigt, dass aufgrund guter Kommunikation zwischen Anwalt, Mandant und Gericht in 2 . Instanz/Berufung deutliche Verbesserungen und sehr gute Ergebnisse möglich sind.
CS
von C. S. am 19.12.2020 um 20:24 Uhr
Frage zum Soldatengesetz
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle Antwort, gute Hinweise zum weiteren Nachschlagen.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Steffgen
Oft lassen sich Probleme von Soldaten aufgrund meiner Erfahrungen im Soldatenrecht über 30 Jahre rasch klären.
KD
von K. D. am 15.12.2020 um 11:14 Uhr
Abstandsverstoss mit Fahrverbot
Ordnungswidrigkeitenrecht
Positives Ergebnis; Fahrverbot aufgehoben; schneller Terminsbericht
Antwort von Rechtsanwalt Christian Steffgen
Vielen Dank. Die Aufhebung eines Fahrverbots durch die Amtsgerichte ist in Bayern extrem selten. Die gute schiftliche Vorarbeit war auch sehr hilfreich.
RS
von R. S. am 02.12.2020 um 08:57 Uhr
Geschwindigkeitsverstoss
Ordnungswidrigkeitenrecht
Eine Terminvergabe war noch für den gleichen Tag der ersten Kontaktaufnahme möglich. Sehr freundliche und kompetente Beratung vor Ort. Später stetiger Kontakt über Telefon und E-Mail (auch wegen Corona), also immer auf dem neues Stand. Erledigung des kompletten Schriftverkehrs mit Versicherung und Stadt Heidenheim bzw. Gericht bis hin zur Vertretung bei der Verhandlung vor Ort. Insgesamt sehr zu empfehlen. Ich sage DANKE.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Steffgen
Vielen Dank. Ich bedanke mich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit. Die persönliche Betreuung ist gerade in Corona-Zeiten wichtig. Jeder Fall ist anders und verlangt eine eigene Behandlung.
JC
von J. C. am 24.08.2020 um 11:03 Uhr
Überprüfung der Fahreignung
Verkehrsrecht
Freundlich, zuverlässig und ehrlich.
Kann ich nur empfehlen 👍
Kann ich nur empfehlen 👍
Antwort von Rechtsanwalt Christian Steffgen
Vielen Dank. Wir bemühen uns stets, jeden Fall kontret zu behandeln.
Allgemeine Lösungen - "von der Stange" - gibt es bei uns nicht.
Allgemeine Lösungen - "von der Stange" - gibt es bei uns nicht.
OR
von O. R. am 25.07.2020 um 21:33 Uhr
Ordnungswidrigkeit nach neuem Bußgeldkatalog
Verkehrsrecht
Herr Steffgen hat mich gleich darauf aufmerksam gemacht, daß auch Verwaltungsbehörden nicht immer nach aktuellen Gesetzen handeln und man sich daher nicht darauf verlassen sollte. Bemerkt man es zu spät ist die Einspruchsfrist eventuell schon verstrichen.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Steffgen
Vielen Dank. Inzwischen ist es zumindest in Bayern auch so eingetreten, wie ich es mitgeteilt hatte. Änderungen der Maßnahmen werden nach Pressemitteilung nur bei Einspruchseinlegung vorgenommen.
IK
von I. K. am 11.07.2020 um 15:48 Uhr
Ungewollte Fahrerflucht
Verkehrsrecht
Herr Steffgen verfügt über Mehr als ausreichend einschlägige Erfahrungen und eine beachtliche Kompetenz im Verkehrsrecht, eine ruhige und kompetente Art zu kommunizieren, so dass ich von der ersten Minute an, mich umsorgt gefühlt habe.
Vor Gericht hat Herrn Steffgen ebenfalls überzeugt, mit der Ruhe, dem scharfen Blick für das Wesentliche, seiner Voraussicht und Gelassenheit.
Der Urteil ist wesentlich milder ausgefallen als die Staatsanwaltschaft gefordert hat.
Ich komme gern auf seine Dienste wieder zurück.
Vor Gericht hat Herrn Steffgen ebenfalls überzeugt, mit der Ruhe, dem scharfen Blick für das Wesentliche, seiner Voraussicht und Gelassenheit.
Der Urteil ist wesentlich milder ausgefallen als die Staatsanwaltschaft gefordert hat.
Ich komme gern auf seine Dienste wieder zurück.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Steffgen
Vielen Dank. Ich bemühe mich stets darum, das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten zu erreichen. Wenn das Ergebnis in der Hauptverhandlung gut ist - wenn möglich am Besten ohne Verhandlung - dann ist dies sehr erfreulich.
NH
von N. H. am 28.02.2020 um 22:41 Uhr
Einstellung in Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren
Ordnungswidrigkeitenrecht
Thema wurde sofort übernommen, alle erforderlichen Maßnahmen wurden zeitnah und termingerecht erledigt, professionelle Gutachter beauftragt, alle Informationen wurden per Mail zu Verfügung gestellt, Verfahren wurde eingestellt.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Steffgen
Vielen Dank. Jeder Fall hat seine Besonderheiten und verdient daher auch eine besonderen Behandlung und Überprüfung.