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Über mich
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Ihr Anwalt bei Bankenhaftung, Kreditkartenbetrug & Kapitalanlagebetrug
Spezialisierte Rechtsberatung für Bankkunden, Anleger und Betroffene von Finanzbetrug
Ich bin Rechtsanwalt Kemal Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und vertrete seit über 20 Jahren erfolgreich Mandanten bundesweit gegen Banken, Finanzdienstleister und Anlagevermittler. Meine Kanzlei ESER LAW wurde 2004 gegründet und hat sich auf Bankenhaftung, Kreditkarten- und Online-Banking-Betrug sowie fehlerhafte Kapitalanlagen und Falschberatung spezialisiert.
Wenn Sie Opfer von unberechtigten Abbuchungen, betrügerischen Finanztransaktionen oder fehlerhaften Anlageentscheidungen geworden sind, setze ich Ihr Recht konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Bank- und Kapitalmarktrecht
✅ Kreditkartenbetrug & Online-Banking-Betrug
- Unberechtigte Abbuchungen auf Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte?
- Phishing- oder Fake-Banking-Angriffe?
- Bank lehnt eine Rückbuchung trotz offensichtlicher Betrugsfälle ab?
Ich vertrete Sie gegenüber Ihrer Bank und setze Ihre Erstattungsansprüche durch – auch gegen Widerstand der Banken.
✅ Kapitalmarktrecht & Anlegerschutz
- Falschberatung bei Finanzprodukten und Kapitalanlagen?
- Verluste durch geschlossene Fonds, Genussrechte oder Nachrangdarlehen?
- Fehlerhafte Anlageberatung durch Banken oder Finanzvermittler?
Ich prüfe Ihre Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche und mache diese geltend.
Banken und Emissionshäuser müssen für fehlerhafte Prospekte und falsche Versprechungen haften – ich setze Ihre Ansprüche durch.
Kreditkündigung – Was tun, wenn die Bank das Darlehen beendet?
Die plötzliche Kündigung eines Kredits kann Unternehmen und Privatpersonen in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Banken berufen sich dabei oft auf angebliche Vertragsverletzungen, finanzielle Engpässe oder nicht mehr ausreichende Sicherheiten. Doch nicht jede Kreditkündigung ist rechtmäßig!
Ich prüfe für Sie:
✅ Sind die Kündigungsgründe berechtigt? Banken müssen sich an gesetzliche und vertragliche Vorgaben halten.
✅ Haben Sie ein Recht auf Nachverhandlungen? Oft können Anschlussfinanzierungen oder Stundungen erreicht werden.
✅ Wurden Fristen und Formalien eingehalten? Fehlerhafte Kündigungen können unwirksam sein.
✅ Gibt es versteckte Kreditgebühren oder überhöhte Zinsforderungen? Viele Banken kalkulieren bei einer Kündigung überzogen.
✅ Sind alternative Finanzierungswege möglich? Ich unterstütze Sie bei Lösungen zur Weiterfinanzierung.
Wichtig: Setzen Sie sich sofort zur Wehr, wenn die Bank Ihren Kredit kündigt – oft lassen sich rechtliche Mittel finden, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern!
Kündigung von Kontokorrentkrediten & Unternehmerdarlehen
Gerade bei Selbstständigen und Unternehmern kommt es häufig vor, dass Banken Kontokorrentkredite oder Betriebsmittelkredite ohne Vorwarnung kündigen. Das führt oft zu Liquiditätsengpässen und existenziellen Problemen.
Häufige Gründe für Kündigungen:
⚠ Überschreitung der Kreditlinie oder verspätete Zahlungen
⚠ Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage – oft auf Basis fragwürdiger Ratings
⚠ Rückgang der Sicherheiten – etwa durch fallende Immobilienwerte
⚠ Interne Umstrukturierungen der Bank, wodurch Kreditlinien pauschal gekürzt werden
Meine Lösungen für Unternehmer:
✔ Prüfung der Kündigungsgründe – ist die Kündigung rechtmäßig?
✔ Verteidigung gegen unzulässige Kündigungen und Forderungen
✔ Verhandlung über Stundung oder Umfinanzierung
✔ Schadenersatzforderungen bei willkürlicher Kreditkündigung
Wichtig für Unternehmen: Banken müssen eine angemessene Frist für Rückzahlungen setzen und können nicht ohne weiteres sofortige Tilgung fordern!
Verteidigung gegen die Kündigung von Grundschulden
Banken setzen oft Grundschulden als Druckmittel ein, um Forderungen schnell durchzusetzen. Doch nicht jede Verwertung einer Grundschuld ist rechtmäßig!
Ich prüfe für Sie:
✅ Hat die Bank das Darlehen korrekt gekündigt? Viele Kündigungen sind formell fehlerhaft.
✅ Wurden die Fristen und Ankündigungen eingehalten? Ohne ordnungsgemäße Mahnung ist eine Verwertung oft nicht möglich.
✅ Gibt es eine realistische Möglichkeit zur Umschuldung? Ein Verkauf der Immobilie kann bessere Konditionen bringen.
✅ Hat die Bank Sie über Ihre Rechte informiert? Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie sich gegen eine sofortige Verwertung wehren können.
Wichtig für Verbraucher: Banken müssen alle milderen Mittel prüfen, bevor sie eine Zwangsverwertung anordnen!
Ich helfe Ihnen, unrechtmäßige Bankforderungen abzuwehren und überzahlte Beträge zurückzuholen.
Warum Sie mich beauftragen sollten?
✔ Langjährige Erfahrung: Seit über 20 Jahren vertrete ich Mandanten erfolgreich gegen Banken und Finanzdienstleister.
✔ Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Spezialisierung auf Finanzstreitigkeiten, Betrugsfälle und Bankenhaftung.
✔ Bundesweite Vertretung: Ich setze Ihre Rechte deutschlandweit durch – außergerichtlich und gerichtlich.
✔ Bekannt aus zahlreichen Verfahren gegen alle namhaften deutschen Geschäftsbanken.
✔ Schnelle Hilfe & Ersteinschätzung: Ich prüfe Ihren Fall und kläre Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.
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ESER LAW – Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
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Kanzleianschrift:
Anwaltskanzlei Eser
Inhaber RA Kemal Eser
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Anfahrt: Die Lange Straße ist eine Querstraße der Königstraße.
Haltestellen:S-Bahnhaltestelle „Stadtmitte“U-Bahnhaltestelle: „Berliner Platz/ Hohestraße“
Mandate werden ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung durch RA Kemal Eser und Klärung des Anwaltshonorars angenommen. Die Erstberatungsangebote sind insoweit nicht bindend und verpflichten zu keinem verjährungsunterbrechenden Tätigwerden der Kanzlei Eser, siehe hierzu auch unter Allgemeine Mandatsbedingungen. Etwaige Deckungsanfragen bei den verschiedenen Versicherern erfolgen kulanzhalber. Auf die Möglichkeit einer Deckungsschutzklage bei ablehenenden Bescheiden wird hingewiesen.
Pflichtangaben nach § 5 TMG bzw. DL-InfoV:
Verantwortlich Handelnder:
Kemal Eser
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
USt-IdNr: DE239635618
Kanzleisitz: Lange Str. 51, 70174 Stuttgart
Rechtsanwalt Kemal Eser ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Königstr. 14, 70173 Stuttgart. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet "Rechtsanwalt". Verleihender Staat ist die Bundesrepublik Deutschland.
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsständische Verhaltensrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" kann der vollständige Wortlaut dieser Vorschriften auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG Kunden-/Vertragsservice Stuttgart Betrieb Firmen Heilbronner Str. 158 70191 Stuttgart
Räumlicher Geltungsbereich:
1. Deutschland 2. Europäisches Ausland: Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten (1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;(2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten. 3.Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versiche-rungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten. 4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EUR 250.000,00 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
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