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Rechtsanwältin

Kerstin Fleissner

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  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Erbrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Unterhaltsrecht
AH
von A. H. am 25.09.2018 um 12:22 Uhr
Klageverfahren
Arbeitsrecht

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Kompetent und, mit über 19-jähriger Berufspraxis, vor allem pragmatisch stehe ich Ihnen in den drei Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Ansprechpartnerin in Erfurt zur Seite. Gerne berate und vertrete ich Sie in den genannten drei Rechtsgebieten als Fachanwältin und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten.

Arbeitsrecht – Fachanwältin

Sie haben offene Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis? Kontaktieren Sie mich gerne und lassen Sie sich von mir über rechtliche Regelungen hinsichtlich Themen wie Teilzeit, Elternzeit, Befristung, Urlaubsanspruch oder Lohn und Gehalt informieren. Ich unterstütze und berate Sie sowohl als Arbeitgeber, wie auch als Arbeitnehmer sehr gerne.

Für Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer setze ich mich ein, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und mit einer Kündigungsschutzklage entweder mit dem Ziel einer Weiterbeschäftigung den Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses feststellen lassen möchten, oder eine höchstmögliche Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes aushandeln und Ihren Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis durchsetzen möchten. Damit die, zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage einzuhaltende Drei-Wochen-Frist gewahrt werden kann, ist es wichtig, dass Sie mich möglichst umgehend nach Erhalt einer Kündigung kontaktieren. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit.

Für Arbeitgeber werde ich natürlich ebenso gerne tätig und widme mich z.B. zusammen mit Ihnen, unter Einbeziehung Ihrer jeweiligen Vorstellungen der individuellen Gestaltung neuer sowie der Überprüfung bereits bestehender Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge, Aufhebungsverträge etc.

Darüber hinaus berate ich Sie im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, damit ein Kündigungsschutzklageverfahren möglichst ganz vermieden werden kann, jedenfalls aber keine Fehler bei Formulierung und Abfassen der Kündigung unterlaufen. Sollte es zu einem unvermeidbaren Kündigungsschutzverfahren, oder einem anderem Klageverfahren kommen, entlaste ich Sie durch Fertigung der, in dem Gerichtsverfahren zu erstellenden Schriftsätze und ich vertrete Sie engagiert vor Gericht.


Familienrecht – Fachanwältin, Mediatorin (DAA)

Eine Trennung oder Scheidung stellt oft eine emotional sehr starke Belastung dar. Nicht selten können die, mit der Trennung oder Scheidung verbundenen finanziellen Folgen darüber hinaus Existenz bedrohende Ausmaße annehmen.

Deshalb ist es gut, wenn Sie sich in einer solchen Situation über die rechtlichen Fragestellungen nicht selbst den Kopf zerbrechen müssen, sondern Sie möglichst frühzeitig fachkundigen, anwaltlichen Rat einholen.  

Ich berate Sie im Falle einer Trennung gerne, erkläre Ihnen, auf welche Punkte Sie besonders achten müssen und bespreche mit Ihnen die einzuleitenden wichtigen nächsten Schritte.

Für Sie übernehme ich außerdem gerne den, zu fertigenden Schriftverkehr, die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Berechnung der Höhe von Ansprüchen auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung des Zugewinnausgleichs und, z.B. bei einem gemeinsamen Hausgrundstück des Vermögensausgleichs.

Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen auch gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.


Insolvenzrecht – Fachanwältin, Zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexpertin

Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit entwickle ich für Ihr Unternehmen ein effektives Sanierungskonzept und begleite Sie auf dem Weg aus der Krise. 

Gerne vertrete ich Sie auch, wenn Sie als Privatperson, oder ehemaliger Geschäftspartner eines insolventen Unternehmens von dem Insolvenzverwalter außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen werden.

Sofern Sie z.B. von dem Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung auf Rückerstattung von, im Vorfeld der Insolvenz erhaltener Zahlungen in Anspruch genommen werden, berate ich Sie, unter Einbeziehung der, seit 2017 geltenden neuen Gesetzeslage, gerne über sinnvolle Verteidigungsstrategien und vertrete Sie natürlich erforderlichenfalls auch im Gerichtsverfahren und setze dort Ihre Rechte für Sie durch. 

Da das Recht der Insolvenzanfechtung eine Spezialrechtsmaterie darstellt, die sehr stark durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geprägt wurde, ist gerade in diesem Bereich der anwaltliche Beistand eines, auf dieses Gebiet spezialisierten Anwalts besonders wichtig. Da ich seit dem Jahre 1999 anwaltlich auf dem Gebiet der Insolvenzanfechtung tätig bin und seitdem permanent die ständige Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu diesem Thema verfolge, kann ich Sie insofern kompetent und mit dem erforderlichen Erfahrungsschatz beraten und vertreten.

 

Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen – warten Sie möglichst nicht erst ab, bis "das Kind in den Brunnen gefallen ist", sondern lassen Sie sich frühzeitig in einem persönlichen Gespräch von mir beraten, um taktische und strategische rechtliche Fehler zu vermeiden. Werfen Sie auch einen Blick auf meine hier veröffentlichten Rechtstipps – dort erhalten Sie eventuell bereits einige Informationen zu Ihrer rechtlichen Situation und Sie können im Anschluss über das Formular Kontakt zu mir aufnehmen.


Vita

  • Jahrgang 1972
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau
  • Mai 1999 Zulassung als Rechtsanwältin
  • seit März 1999 Tätigkeit bei Tiefenbacher Rechtsanwälte | Steuerberater
  • seit 1999 Tätigkeit als Rechtsanwältin in den Bereichen Familien-, Arbeitsrecht und Insolvenzverwaltung
  • seit 2002 Fachanwältin für Familienrecht
  • seit 2003 Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • seit 2005 Mediatorin (DAA)
  • seit 2011 Fachanwältin für Insolvenzrecht
  • seit 2014 "Zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexpertin"

Schwerpunkte

  • Kündigungsschutzrecht
  • Ehescheidungen und Scheidungsfolgen

Mitgliedschaften

  • DJB – Deutscher Juristinnenbund
  • DAV – Deutscher Anwaltverein
  • Erfurter Anwaltverein e. V.
  • ARGE Familienrecht im DAV
Kerstin Fleissner ist gelistet in Rechtsanwälte Erfurt und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • ARGE Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutscher Juristinnenbund

Bewertungen 1

AH

von A. H. am 25.09.2018 um 12:22 Uhr

Klageverfahren
Arbeitsrecht
Ich fühlte mich sehr gut beraten sowie vertreten.
Fachkompetenz, eine professionelle Prozessvertretung, Einfühlungsvermögen und nicht zuletzt die sehr gute Erreichbarkeit hat mich überzeugt. Ein riesiges Danke für die Unterstützung!

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Inhaltlich verantwortlich

Dr. Johannes Bickel
c/o Tiefenbacher
Im Breitspiel 9 | 69126 Heidelberg | Germany

Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Berufsordnung der Rechtsanwälte vom 14.12.1996 (BAnz vom 08.03.1997) teilweise unwirksam, BGBl 2000 I S. 54 sowie die Fachanwaltsordnung (FAO) vom 01.09.2003. Die für den internationalen Rechtsverkehr maßgebliche Regelung ist die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft" (CCBE-Berufsregeln).
Die für die Rechtsanwälte geltenden berufsrechtlichen Vorschriften finden sich auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter: www.brak.de
Für alle Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist das Zulassungsland die Bundesrepublik Deutschland.
Alle Rechtsanwälte sind Berufsträger nach deutschem Recht.
Zuständige Rechtsanwaltskammern:
Heidelberg
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
www.rak-karlsruhe.de
Chemnitz, Dresden und Leipzig
Rechtsanwaltskammer Sachsen
www.rak-sachsen.de
Frankfurt am Main
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
www.rechtsanwaltskammer-ffm.de
Erfurt und Jena
Rechtsanwaltskammer Thüringen
www.rak-thueringen.de
Stuttgart
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
www.rak-stuttgart.de
Haftpflichtversicherung:
Ergo Versicherung AG
Am Victoria-Turm 2
68163 Mannheim
Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Alle Steuerberater sind Berufsträger nach deutschem Recht.
Die für die Berufsausübung der Steuerberater maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind das Steuerberatergesetz (StBG), die Steuerberaterdurchführungsverordnung (DVO-StB), die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer, und die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebVO). Alle Vorschriften finden sich auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) www.bstbk.de
Zuständige Steuerberaterkammern:
Heidelberg
Steuerberaterkammer Nordbaden
www.stbk-nordbaden.de
Chemnitz und Dresden
Steuerberaterkammer Sachsen
www.steuerberaterkammer-sachsen.de

Außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren
Bei Streitigkeiten zwischen Anwälten und ihren Auftraggebern bsteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der jeweiligen regionalen Rechtsanwaltskammer (s. o.) gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer gem. § 191 f BRAO, im Internet zu finden bei www.brak.de, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org.
Für Fälle, in denen das Mandatsverhältnis über eine Website oder auf anderem elektronischem Wege zustande gekommen ist, hat die EU weiter eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung eingereichtet, im Internet zu finden bei: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG)
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

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