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- Arbeitsrecht
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Über uns
In unseren Büroräumen in Erfurt heißen wir Sie herzlich willkommen! Egal, worum sich Ihr Anliegen genau dreht – zögern Sie nicht, die Tiefenbacher Rechtsanwälte zu kontaktieren, wir beraten und verteidigen Sie mit großem persönlichen Engagement und setzen Ihr gutes Recht für Sie durch! Besuchen Sie uns gerne in unserer Kanzlei.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen, z. B. die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder den Anspruch auf eine Abfindung sowie deren Höhe. Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen möchten oder überprüft werden soll, ob nicht bereits im Bewerbungsprozess ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorlag. Weiterhin begleiten wir Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche und Tarifverträge als Teil des kollektiven Arbeitsrechts – sprechen Sie uns an!
Familienrecht
Nicht jede Beziehung und schon gar nicht jede Ehe endet im ewigen Glück. Lassen Sie sich von Frau Rechtsanwältin Fleissner im Trennungs- und Scheidungsfall unterstützen, gerade auch, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Hier gilt es, eine sinnvolle Lösung für den Umgang und das Sorgerecht zu finden sowie Unterhaltsansprüche – auch für Ehegatten – zu berechnen und ggf. geltend zu machen. Weiterhin unterstützt sie Sie bei der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung sowie der Durchführung des Versorgungsausgleichs und Zugewinnausgleichs. Zögern Sie nicht, sich auch in Fällen häuslicher Gewalt vertrauensvoll an unsere Kanzlei zu wenden.
Insolvenzrecht
Wir stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner im Insolvenzfall zur Seite. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Bearbeitung von insolvenzrechtlichen Fällen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Ihnen die Insolvenz droht oder Sie zahlungsunfähig geworden sind. Folglich verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über Ihre Vermögenssituation und erstellen einen Schuldenbereinigungsplan. Ferner treten wir in Kontakt mit Gläubigern und verhandeln entweder einen Schuldenschnitt oder eine Ratenzahlungsvereinbarung. Sollte jedoch ein außergerichtlicher Einigungsversuch scheitern, kümmern wir uns um die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, in dem wir die Interessen von Gläubigern sowie Schuldnern mit großem Engagement und Durchsetzungsvermögen vertreten.
Rufen Sie unser Büro an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular im anwalt.de-Profil unserer Kanzlei und lassen Sie uns einen ersten persönlichen Termin vereinbaren!
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