
- Fachanwältin für Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Über mich
Erfolg durch Spezialisierung
Kerstin Rieger ist Strafverteidgerin, Fachanwältin für Strafrecht und Rechtsanwältin. Sie ist auf die Beratung und Vertretung in Strafsachen spezialisiert und bereits seit 2013 Fachanwältin für Strafrecht.
Sie verteidigt bundesweit und in allen Instanzen, sowohl im Rahmen einer Wahlverteidigung als auch als Pflichtverteidigerin.
Als Strafverteidigerin verfügt Rechtsanwältin Rieger über langjährige Erfahrung und ist als Fachanwältin für Strafrecht mit allen Bereichen des Strafrechts, der Strafverteidigung und der Strafvollstreckung vertraut.
Neben Mandaten aus dem allgemeinen Strafrecht und dem Jugendstrafrecht betreut sie auch Mandate in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug, insbesondere auch Verfahren im Maßregelvollzug (§§63, 64 StGB), Nebenklage und Opferhilfe, dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie dem Führerscheinrecht rund um Fragen der MPU.
Rechtsanwältin Rieger verteidigt erfolgreich unter anderem in folgenden Bereichen:
Sexualstraftaten
Die Herausforderungen an die Strafverteidigung bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern sind in Strafprozessen sehr hoch.
Die Praxis zeigt, nicht jede Strafanzeige führt zu einer Verurteilung. Der Grund ist, dass hier oft eine "Aussage gegen Aussage Konstellation" zugrunde liegt. gerade in solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig einen auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten
Hier bleibt oft nur die konfrontative Verteidigung als einzigen Weg zum Freispruch.
Verkehrsstrafrecht
Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) sowie der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB), im Volksmund auch „Unfallflucht" oder Fahrerflucht genannt.
Bei diesen Straftaten droht neben einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe regelmäßig auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins. Zusätzlich droht im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum (BTM) oder Alkohol am Steuer auch eine MPU (auch „Idiotentest“ genannt).
Auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können nach dem neuen Bußgeldkatalog empfindliche Geldbußen nach sich ziehen und ein Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten.
Untersuchungshaft
Die Wahrscheinlichkeit einen Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt zu bekommen ist nicht gering. Denn viele Haftbefehle sind rechtswidrig. So wurden die Tatsachen nicht ermittelt oder ungenügend abgewogen oder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet und mildere Mittel (wie z.B. Meldeauflagen) nicht ausreichend berücksichtigt.
Dennoch bedarf es bei Haftsachen unbedingt eines spezialisierten Rechtsanwalts und erfahrenen Strafverteidigers. Um Haftbefehle zu vermeiden oder aufgehoben zu bekommen, bedarf es deshalb Fachwissen und Erfahrung.
Haftbefehle werden oftmals außerhalb der normalen Bürozeiten oder an Wogenden vollzogen.
Rechtsanwältin Kerstin Rieger bietet für solche Notfälle eine 24/7 Rufbereitschaft über die Nummer 0163/2593805 an.
Wichtig ist es auch für Angehörige, in einem solchen Fall schnellstmöglich einen spezialisierten Fachanwalt zu kontaktieren.
Waffenrecht
Das Waffenrecht unterliegt einer Null-Toleranz–Politik. Zusätzlich wurde im Jahr 2017 das Waffengesetz noch einmal verschärft, mit weiterreichenden Konsequenzen.
Ein Verkehrsunfall oder eine Trunkenheitsfahrt kann schon genügen, um einem langjährigen und zuverlässigen Sportschützen / Jäger die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen. Rechtsanwältin Rieger hilft erfolgreich bei allen strafrechtlichen und auch verwaltungsrechtlichen Fragen und Problemen um das Waffenrecht.
Betäubungsmittelstrafrecht:
Rechtsanwältin Kerstin Rieger verteidigt seit vielen Jahren erfolgreich im Betäubungsmittelstrafrecht. Der Vorwurf des unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln oder auch das unerlaubte Handeltreibende zieht nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich, sondern hat auch Auswirkungen auf führerscheinrechtliche Fragen und teilweise sogar auf das Arbeitsrecht.
Eng mit diesem Gebiet verknüpft sind auch Verstöße gegen das Antidopinggesetz.
Im Betäubungsmittestrafrecht bietet sich auch oftmals die Möglichkeit, eine Therapie statt Strafe zu erhalten.
Rechtsanwältin Rieger verfügt über langjährige umfassende Erfahrung und Kontakte in diesem Bereich, um für Sie eventuell eine passende Therapie zu organisieren.
Kapitaldelikte:
Eine weitere Kernkompetenz von Rechtsanwältin Kerstin Rieger ist die Verteidigung in Kapitalstrafsachen wie Mord, Totschlag, schwerer Raub etc.
Hier ist neben der strafrechtlichen Erfahrung auch Kenntnis auf kriminalistischen Gebieten erforderlich. DNA Gutachten, Blutspurenbilder, Überwachung der Telekommunikation und weitere Bereiche müssen beurteilt werden können, um in diesen Bereichen erfolgreich zu verteidigen.
Deshalb ist es gerade auf diese Gebiet von besonderer Wichtigkeit, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten.
Medizinstrafrecht:
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Kerstin Rieger ist die Verteidigung von Ärzten, Pflegern und Klinikleitern gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung. Auch hier ist es besonders wichtig, schnellstmöglich einen erfahrenen Verteidiger zu Rate zu ziehen, insbesondere, da oftmals die Haftpflichtversicherungen Vorgaben dazu machen, ob im Ermittlungsverfahren Angeben gemacht werden oder nicht.
Cybercrime:
Immer häufiger gibt es Verfahren im digitalen Umfeld. Die "Digitalisierung des Verbrechens" erfordert neben juristischen Kenntnissen auch technisches Verständnis in diesem Bereich . Insbesondere digitale Beweismittel spielen hier eine große Rolle. Rechtsanwältin Kerstin Rieger verteidigt in diesem Bereich und verfügt auch über kompetente Ansprechpartner im Bereich IT, die bei Bedarf beratend hinzugezogen werden können.
Natürlich verteidige ich auch in allen anderen Bereichen des Strafrechts.
VITA
- Fachanwältin für Strafrecht seit 2013
- Rechtsanwältin seit März 2006
- Rechtsreferendariat am OLG Bamberg
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. Hilgendorf
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Prof. Dr. Just
- Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Université de Fribourg, Schweiz.
MITGLIEDSCHAFTEN
- Mitglied Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Mitglied Deutscher Anwaltverein e.V.
- Mitglied im Schweinfurter Anwaltsverein
Ihre Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch.
Bei Bedarf stehen Dolmetscher für die arabischen Sprachen zur Verfügung.
Bei drohender Haft, Festnahme oder Hausdurchsuchung sind wir für Sie 7 Tage die Woche, 24 Stunden täglich unter 0163 2593805 zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.strafverteidigung-schweinfurt.de
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
- Arabisch
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Kanzlei-Impressum
Glück – KANZLEI FÜR STRAFRECHT
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rieger und
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Christina Glück
Sattlerstraße 23 | D-97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 3881080
Fax: 09721 3881083
E-Mail: info@kanzleiglueck.de
www.glück-strafrecht.de
Steuernummer: 249 221 11553
Rechtsanwältin Rieger und Glück wurde in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen.
Sie sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg (zugleich Aufsichtsbehörde).
Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
Telefon (0951) 98 62 00
Telefax. (0951) 0951/203503
Email: info@rakba.de
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherung AG.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen (einsehbar auch unter www.brak.de, „Berufsrecht“):
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung
bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Bamberg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de). E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
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