Bewertungen von KITZMANN & PARTNER Rechtsanwälte
Bewertungen
von S. K. am 15.06.2017 um 11:16 Uhr für Rechtsanwalt Philipp Kitzmann LL.M.
von N. L. am 12.06.2017 um 10:26 Uhr für Rechtsanwalt Philipp Kitzmann LL.M.
von A. S. am 05.06.2017 um 08:43 Uhr für Rechtsanwalt Philipp Kitzmann LL.M.
von J. S. am 07.05.2017 um 18:04 Uhr für Rechtsanwalt Philipp Kitzmann LL.M.
vielen Dank. Ich habe mich in dieser schwierigen Situation jederzeit gut beraten und aufgehoben gefühlt.
BG
von M. M. am 19.04.2017 um 10:37 Uhr für Rechtsanwalt Philipp Kitzmann LL.M.
von M. M. am 19.04.2017 um 10:27 Uhr für Rechtsanwalt Philipp Kitzmann LL.M.
von R. H. am 18.04.2017 um 15:30 Uhr für Rechtsanwalt Philipp Kitzmann LL.M.
Vielen Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
von T. G. am 15.04.2017 um 13:16 Uhr für Rechtsanwalt Philipp Kitzmann LL.M.
![Rechtsanwalt Philipp Kitzmann LL.M.](https://www.anwalt.de/image/user/fit-dimensions/000059.74_600x600-rev_65b92807178fd6.76395542.jpg?side-length=40)
Sie hatten uns beauftragt, in Ihrem Kündigungsschutzverfahren - trotz kurzer Betriebszugehörigkeit - eine sechsstellige Abfindungssumme zu verhandeln, was mit der von Ihnen zutreffend beschriebenen "professionellen, effizienten und sachlichen Arbeitsweise" erfolgt ist.
Zur Abdeckung des hohen Aufwandes und Haftungsrisikos wurde in Ihrem Einzelfall eine faire und transparente Honorarvereinbarung abgeschlossen, durch die ein geringer vierstelliger Betrag von Ihnen selbst zu übernehmen war.
In Anbetracht des überragenden Erfolges in Ihrer Sache ist uns Ihre Unzufriedenheit nicht nachvollziehbar, so sehr wir sie auch bedauern. Gerne stehen wir Ihnen für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Rechtsanwälte Kitzmann & Partner
von L. R. am 08.12.2016 um 15:04 Uhr für Rechtsanwalt Philipp Kitzmann LL.M.
Immer gerne wieder...;-))
von U. K. am 15.09.2016 um 15:11 Uhr für Rechtsanwalt Philipp Kitzmann LL.M.