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AM

von A. M. am 21.10.2016 um 11:06 Uhr

Kündigung vom Arbeitgeber, Klage beim Arbeitsgericht mit Ziel Abfindung oder Weiterbeschäftigung
Arbeitsrecht
Wenige Minuten nach meiner Bestellung des Rechtsprodukts zur Erstellung meiner Kündigungsschutzklage hatte ich bereits von der Sekretärin einen Anruf und 2 Stunden später meinen telefonischen Termin zur Beratung mit dem Rechtsanwalt Klier. Er hat mir den Ablauf bei Gericht, meine Chancen und die Kosten genau erklärt. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, hat er mir den Klageentwurf für das Arbeitsgericht eine halbe Stunde nach unserem Telefonat per email gesandt, sogar verschlüsselt über eine WebAkte. Jetzt kann ich meine Klage selbst einreichen. Der Anwalt hat mir angeboten, mich anschließend weiter zu betreuen, falls ich beim Arbeitsgericht nicht allein zurechtkomme. Den ersten Termin beim Arbeitsgericht mache ich aber erst mal allein. Danke für die Untersützung, die Kanzlei kann ich nur weiterempfehlen. Erstaunlich, was so alles in eine solche Klage reinkommt. Mal sehen, ob sich jetzt mein Arbeitgeber auf eine Abfindung einlässt oder die Kündigung zurücknimmt.
Vielen Dank, gerade im Arbeitsrecht nach Erhalt einer Kündigung ist es wichtig, schnell zu reagieren, da die Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden kann. Daher reagieren wir schnellstmöglich auf Anfragen aus diesem rechtlichen Bereich. Beim Arbeitsgericht erster Instanz trägt aufgrund der gesetzlichen Regelung jede Partei seine Kosten selbst. Das Gericht setzt als Gegenstandswert, wonach die gesetzlichen Gebühren bestimmt werden, drei Bruttogehälter fest. Deshalb ist es vorteilhaft, eine Rechtsschutzversicherung zu haben oder PKH-Anspruch. Besteht Beides nicht, dann können Sie - wie vorliegend - das Rechtsprodukt "Kündigungsschutzklage entwerfen" von uns nutzen zum Festpreis. Ihr Gerd Klier, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
SF

von S. F. am 19.10.2016 um 08:28 Uhr

Kündigung durch Arbeitgeber, Abfindung im Gerichtsverfahren
Arbeitsrecht
Herr Klier hat mich aufgrund meiner Kündigung als Schwerbehinderter vertreten. Noch am gleichen Tag habe ich meinen ersten Termin bekommen und habe in diesem Termin gleich eine Kopie meiner Kündigungsschutzklage mitbekommen. Bereits im ersten Gerichtstermin musste mein Arbeitgeber einer überdurchschnittliche Abfindung zahlen. Die Verhandlung war schon 3 Wochen nach meinem ersten Gespräch mit Herrn Klier. Ich war mit der Kanzlei sehr zufrieden. Sogar mit dem Rollstuhl bin ich problemlos in die Kanzlei gekommen. Sehr nützlich für mich, dass ein Behinderten-WC vorhanden war, so wie wir es uns aufgrund unserer körperlichen Einschränkungen vorstellen.
Vielen Dank, aufgrund Ihrer Zuarbeit, insbesondere der mitgebrachten Unterlagen und vollständigen Informationen konnten wir zusammen sofort die Klage erstellen und am gleichen Tag einreichen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht habe ich viele Mandanten mit gesundheitlichen oder körperliche Einschränkungen. Daher ist es für mich selbstverständlich, keine Barrieren oder Hindernisse aufzubauen, sondern von Anfang an die Kanzleiräume frei von Barrieren zu errichten.
GG

von G. G. am 13.10.2016 um 10:28 Uhr

Erwerbsminderungsrente war abgelehnt, mit Anwalt Klier über Sozialgericht dann doch bekommen
Sozialversicherungsrecht
Endlich meine Rente bekommen! So stelle ich mir einen Rechtsanwalt vor. Kompetente Beratung, zwar viele Fragen zu meinen Behandlungen und Krankheiten, aber dann damit Befundberichte beschafft, waren sehr nützlich. Nach einem Gutachten vom Sozialgericht mit zusätzlichen Fragen von Herrn Klier hat Rentenversicherung sogar ohne Urteil mir die Erwerbminderungsrente gegeben. Habe noch einen schönen Ordner bekommen, wo ich meine Unterlagen, Gutachten, Schriftverkehr mit Anwalt und Gericht abheften konnte. Hat im Ordner ausführlich schriftlich Verlauf, Kosten und vieles mehr erklärt. Selbst wenn er mal nicht da war, hat er mich sofort zurückgerufen.
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Bewertung und das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Natürlich müssen wir Sie zu Ihren Ärzten, Behandlungen, Krankheiten usw. ausfragen. Auf dieser Grundlage können wir aktuelle Befundberichte einholen, bzw. vom Gericht einholen lassen, welche wiederum wichtig als Grundlage für die medizinische Begutachtung sind. Nur wenn Ihr tatsächlicher und aktueller Gesundheitszustand vollständig bekannt ist, kann dieser objektiv begutachtet und bewertet werden.
Diesen Mandantenordner habe ich speziell für die uns vertretene Rechtsgebiete anfertigen lassen. So haben Sie eine systematische Ablage Ihrer Unterlagen und viele Ergänzungsinformationen, wie zur Rechtsschutzversicherung, Grund der Gutachten, ...
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Gerd Klier
IS

von I. S. am 26.09.2016 um 14:47 Uhr

Erwerbsminderungsrente durchgesetzt, nachdem Rentenversicherung mit Widerspruchsbescheid ablehnte
Sozialrecht
Erwerbsminderungsrente dank Herrn Klier doch erhalten. Hatte schon fast aufgegeben. Dann hat mir ein Bekannter Herrn Klier als Fachanwalt für Sozialrecht empfohlen, sofort Termin erhalten, bereits bei seinen Nachfragen merkte ich, der macht das öfters, systematisch mit mir alles durchgegangen, Hinweise gegeben und Klageverfahren erfolgreich durchgezogen, dass nach gerichtlichem Gutachten Rentenversicherung nachgab, ohne dass ein Urteil erforderlich wurde
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank. Dies ist ja unsere Aufgabe als Fachanwalt, Sie bestmöglich zu beraten und zu betreuen. Gerade in Rentensachen kommt es auf die Erfassung aller Krankheiten, sowie aller Ärzte, Behandler, Psychologen, Reha-Maßnahmen usw. an. Nur auf der Grundlage der Kenntnis ihrer vollständigen Beschwerden und Behandlungen kann der Gutachter des Sozialgerichts eine Bewertung vornehmen, welche den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Dank Ihrer guten Zuarbeit auf Grundlage unserer Anforderungen konnten wir zusammen erfolgreich sein.

Auch im Namen meiner Mitarbeiter vielen Dank für Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Gerd Klier
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
IM

von I. M. am 24.09.2016 um 10:47 Uhr

Kündigung und Abfindung
Arbeitsrecht
Freundliches und kompetentes Team, sehr schnell Termin erhalten und erste wichtige Hinweise am Telefon, insbesondere zu Fristen und notwendigen Unterlagen
Sehr geehrte Mandantin,

vielen Dank für Ihre Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen auch zukünftig rund um Fragen im Arbeitsrecht und Medizinrecht zur Verfügung.

Im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kündigung und des Kündigungsschutzes wie bei Abfindung gilt eine Klagefrist von 3 Wochen, die Sie auch zukünftig einhalten sollten. Ansonsten kann das Arbeitsgericht Ihre Kündigung nicht prüfen.

Mit Ihrer neuen Beschäftigung wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Schön, dass wir eine Sperrzeit beim Arbeitsamt vermeiden konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Gerd Klier
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht