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Bei mir und meiner Kanzlei stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt! Jeder Fall ist anders: Statt Patentrezepte anzubieten, gehe ich individuell auf Ihre Situation ein und erarbeite in stetiger Absprache mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung. Dabei habe ich stets ein offenes Ohr für Sie. Vertrauen Sie auf meine sachkundige Unterstützung und rufen Sie mich an!
Ich nehme mir für Sie und Ihre Angelegenheit viel Zeit und bespreche mit Ihnen bei einem Erstgespräch, welche Möglichkeiten Sie haben. Es ist mir wichtig, Ihnen die rechtliche Situation dabei verständlich zu erklären und Fragen, die Sie haben, zu beantworten.
Dank meiner jahrelanger Erfahrung als Honorardozent in verschiedensten Rechtsgebieten, meiner Fachkompetenz und meines umfassenden Beratungsspektrums biete ich meinen Mandanten eine versierte Betreuung in verschiedenen Rechtsangelegenheiten an. Auch in Ihrem speziellen Fall erarbeiten wir in der Anwaltskanzlei Volkwein eine optimale Lösung.
Ich bin seit über 5 Jahren als Honorardozent an verschiedenen Lehreinrichtungen in Baden-Württemberg tätig. In dieser Zeit bildete ich bereits mehrere hundert junger Menschen in den verschiedensten Rechtsgebieten in Theorie und Praxis aus und kann auf eine Lehrerfahrung von weit mehr als 1.200 Stunden zurückblicken, in denen ich meinen Beitrag für eine exzellente Lehre in Baden-Württemberg leistete.
Sie haben Fragen zu den Themen Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht oder zum Strafrecht und Jugendstrafrecht? Dann bin ich Ihr idealer Ansprechpartner. Aber auch in vielen anderen Rechtsgebieten können wir Sie kompetent beraten. Die Auflistung unserer Rechtsgebiete finden Sie unter www.vb-recht.de/rechtsgebiete
Haben Sie Interesse an einer Beratung und möchten einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie dies per E-Mail oder telefonisch tun. Kommen Sie zu Ihrem persönlichen Beratungstermin in meine Kanzlei in Stuttgart.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e.V.,
- DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.,
- Deutscher Anwaltverein
Bewertungen 9
von T. I. am 19.02.2025 um 20:04 Uhr
von M. W. am 25.07.2024 um 17:39 Uhr
von M. R. am 06.06.2024 um 10:38 Uhr
Rechtstipps 3
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Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an, welche auch zuständige Aufsichtsbehörde ist. Herrn Rechtsanwalt Volkwein ist die Berufsbezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden
Die Anwaltskanzlei Volkwein unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
andsafe AG, Wienburgstraße 207, 48159 Münster
Die Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro ist weit überschritten und beträgt 1.000.000 Euro je Schadensfall.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst auch Tätigkeiten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und genügt deshalb mindestens den Anforderungen der § 51 BRAO.
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Anwaltskanzlei Volkwein nimmt am Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft nicht teil.
Hinweis gem. ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
Hinweis gem. § 36 VSBG:
Die Kanzlei Volkwein wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Für Rechtsanwälte gelten u.a. folgende berufsrechtlichen Regelungen, die bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden können.
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
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