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Rechtsanwalt

Konrad P. Volkwein

Anwaltskanzlei Volkwein
Anwaltskanzlei Volkwein
www.volkwein-recht.de
innovativ | progressiv | effektiv
  • Strafrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Arbeitsrecht
  • Zivilrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Wir beraten Sie gerne bundesweit und stehen Ihnen auch über Videotelefonie via Skype, Teams, Zoom, WhatsApp, etc. zur Verfügung.
TI
von T. I. am 19.02.2025 um 20:04 Uhr
Super schneller Service, der zur Einstellung geführt hat
Strafrecht

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Bei mir und meiner Kanzlei stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt! Jeder Fall ist anders: Statt Patentrezepte anzubieten, gehe ich individuell auf Ihre Situation ein und erarbeite in stetiger Absprache mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung. Dabei habe ich stets ein offenes Ohr für Sie. Vertrauen Sie auf meine sachkundige Unterstützung und rufen Sie mich an!

Ich nehme mir für Sie und Ihre Angelegenheit viel Zeit und bespreche mit Ihnen bei einem Erstgespräch, welche Möglichkeiten Sie haben. Es ist mir wichtig, Ihnen die rechtliche Situation dabei verständlich zu erklären und Fragen, die Sie haben, zu beantworten.

Dank meiner jahrelanger Erfahrung als Honorardozent in verschiedensten Rechtsgebieten, meiner Fachkompetenz und meines umfassenden Beratungsspektrums biete ich meinen Mandanten eine versierte Betreuung in verschiedenen Rechtsangelegenheiten an. Auch in Ihrem speziellen Fall erarbeiten wir in der Anwaltskanzlei Volkwein eine optimale Lösung.

Ich bin seit über 5 Jahren als Honorardozent an verschiedenen Lehreinrichtungen in Baden-Württemberg tätig. In dieser Zeit bildete ich bereits mehrere hundert junger Menschen in den verschiedensten Rechtsgebieten in Theorie und Praxis aus und kann auf eine Lehrerfahrung von weit mehr als 1.200 Stunden zurückblicken, in denen ich meinen Beitrag für eine exzellente Lehre in Baden-Württemberg leistete.

Sie haben Fragen zu den Themen Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht oder zum Strafrecht und Jugendstrafrecht? Dann bin ich Ihr idealer Ansprechpartner. Aber auch in vielen anderen Rechtsgebieten können wir Sie kompetent beraten. Die Auflistung unserer Rechtsgebiete finden Sie unter www.vb-recht.de/rechtsgebiete

Haben Sie Interesse an einer Beratung und möchten einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie dies per E-Mail oder telefonisch tun. Kommen Sie zu Ihrem persönlichen Beratungstermin in meine Kanzlei in Stuttgart.

Konrad P. Volkwein ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e.V.,
  • DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.,
  • Deutscher Anwaltverein

Bewertungen 9

TI

von T. I. am 19.02.2025 um 20:04 Uhr

Super schneller Service, der zur Einstellung geführt hat
Strafrecht
Ich kann Herrn Volkwein nur empfehlen! Er war super zuverlässig, hat alles gehalten, was er versprochen hat, immer schnell auf meine Anliegen reagiert und alle Schritte genau erklärt. Weiterhin, ist er immer den extra Weg gegangen, um sicherzustellen, dass alles perfekt läuft. Solchen Service und Mitgefühl findet man heutzutage nur noch selten! Außerdem hat er ein beeindruckendes Verständnis für die praktische Realität, das ich bei keinem anderen Anwalt erlebt habe. Absolute Empfehlung!
MW

von M. W. am 25.07.2024 um 17:39 Uhr

Sehr empfehlenswerter Anwalt
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Volkwein ist ein sehr kompetenter, zuverlässiger und freundlicher Anwalt. Er hat meine Angelegenheit sehr professionell geführt und alle Schritte regelmäßig mit mir kommuniziert. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Ich kann ihn guten Gewissens weiterempfehlen.
MR

von M. R. am 06.06.2024 um 10:38 Uhr

Pflichtteil
Erbrecht
Herr Volkwein war sehr schnell und erfolgreich bei meinem Anliegen. Mehr Kompetenz kann ich mir nicht vorstellen.

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Verspätete oder gar ausgefallene Flüge sorgen stets für Frustration bei den Reisenden. Häufig entstehen diesen auch unerwartete Kosten, z.B. für zusätzliche Übernachtungen in einem Hotel, für das

Kontaktdaten von Konrad P. Volkwein

  • Adresse

    Echterdinger Straße 30
    70599 Stuttgart

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Anwaltskanzlei Volkwein
Rechtsanwalt Konrad Philipp Volkwein

Echterdinger Straße 30
70599 Stuttgart (Plieningen)
E-Mail: post@volkwein-recht.de
Telefon: 0711 25 25 056 - 0
Telefax: 0711 25 25 056 - 9
 
Die Websites der Anwaltskanzlei Volkwein sind über folgende Domains erreichbar:
vb-recht.de (Hauptdomain), vb-recht.com, kanzlei-volkwein.de

Inhaltliche und redaktionelle Verantwortung i.S.d. TMG und i.S.d. § 18 MStV für die Website:
Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein

Umsatzsteueridentifikationsnummer
DE358851259

Zuständige Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an, welche auch zuständige Aufsichtsbehörde ist. Herrn Rechtsanwalt Volkwein ist die Berufsbezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden

Berufshaftpflichtversicherung
Die Anwaltskanzlei Volkwein unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
andsafe AG, Wienburgstraße 207, 48159 Münster
Die Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro ist weit überschritten und beträgt 1.000.000 Euro je Schadensfall.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst auch Tätigkeiten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und genügt deshalb mindestens den Anforderungen der § 51 BRAO.

Außergerichtliche Streitbeilegung
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Anwaltskanzlei Volkwein nimmt am Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft nicht teil.

Hinweis gem. ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Hinweis gem. § 36 VSBG:
Die Kanzlei Volkwein wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.


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